Mein Mann (Türke) und ich (Deutsche) haben im Dez.2005 in der Türkei geheiratet und sin nun dabei, die Unterlagen für den Visumsantrag auf Familienzusammenführung zusammen zu stellen.
Im Juli 2005 hat er zwecks Ehefähigkeitszeugnis und Heiratsabsichten, einen für 2 Jaher gültigen Resepass beantragt und auch bekommen (was nicht gerade billig war).
In dem Informationsblatt der Deutschen Botschaft Ankera (Stand januar 2006) steht, dass der Reisepass bei Antragstelung 1 Jahr gültig sein muß.
Beim Informations- u. Terminvergabeservice haben Sie meinen Mann gesagt, dass er nach der Hochzeit einen neuen Ausweis mit den Vermerk "Verheiratet" braucht und dass dieser 2 Jahre gültig sein muß.
Bei der Polizei in Ankara haben sie gesagt, dass Ausweise nur noch für min. 5 Jahre Ausgestellt würden.
Ein neuer Ausweis kostet 895,00 €!!!
Fragen:
-> Reisepassgültigkeit = 1 oder 2 Jahre?
-> Braucht man in der Türkei wirklich einen ganz neuen Reisepass nur für eine Eintragsänderung von ledig auf verheiratet?!