bennytwentyone schrieb am 25.01.2006 um 17:38:10:1. hat unsere kleine Tochter neben der deutschen Staatsbürgerschaft (Vater Deutscher; Geburt in Deutschland) parallel eigentlich auch die ukrainische Staatsbürgerschaft? Ist sicher Sache des ukrainischen Staates, aber vielleicht weiß es ja hier im Forum jemand.
Hi!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Kind derzeit beide Staatsangehörigkeiten besitzt.
Zitat:2. Meines Wissens kann meine Frau gem §9
StAG nach 3 Jahren ab Einreise und Aufenthalt in Deutschland –bei mindestens 2-jährig bestehender Ehe- die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und auch bewilligt bekommen.
Fast richtig. Die 3-Jahres-Frist beginnt mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Zitat:Natürlich muss sie auch „Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln“ bestreiten können, aber das dürfte doch gegeben sein, sofern die Ehe mit mir weiterhin besteht und sie unser Kind weiterhin als Hausfrau erzieht; sie zwar somit kein eigenes Einkommen hat, aber von mir versorgt wird. Somit dürften keine Probleme auftreten, oder?
Richtig. Bei Verheirateten reicht es völlig aus, wenn der Lebensunterhalt gemeinsam bestritten werden kann.
Zitat:Hätte sie ab Zeitpunkt der Einbürgerung sozusagen nichts mehr mit der
ABH zu tun und wäre ohne Einschränkungen „vollwertige“ Deutsche?
Selbstverständlich wäre sie das.
Zitat:Muss Sie dann ihren ukrainischen Pass abgeben?
Bereits vorher. Wenn die Einbürgerungsbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wird sie eine Einbürgerungszusicherung erteilen, mit deren Hilfe dann bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) der Antrag auf Entlassung aus der ukrainischen StA zu stellen wäre. Im Rahmen dieses Entlassungsverfahrens wird dann auch der Pass abgegeben.
Die Einbürgerung erfolgt dann nach der Entlassung aus der alten StA.
Zitat:Wie ich hier gelesen habe, sind für die Einbürgerungsantrag in Bayern „Die Regierungen“ zuständig. Wer oder was ist konkret damit gemeint?
http://www.bayern.de/Bayern/BLK/Regierungsbezirke/welcome.htmlDer Einbürgerungantrag wäre trotzdem beim zuständigen Landratsamt zu stellen, dieses leitet dann die Unterlagen an die Regierung weiter.