hi bruno,
ich beschreibe ein Identitätsfeststellungsverfahren für alte boat-people-Flüchtlinge, das in seiner Konsequenz zu einem Slapstick von verrückten Situationen entartet.
Du sagst aber toternst, genau so musses sein!
Ich schrieb, dann müsten ja die Eltern= anerk. Fl. zur Identitätsfeststellung nach Vn: ein Witz...
Du sagst, es geht doch um die Tochter!
Ja ebend. Eine Tochter ist, wenn man Eltern hat, und so vererbt sich was, z.B. Staatsangehörigkeit, z.B. deren Fehler, z.B. deren Mangel an Personaldokumenten, z.B. deren Unmöglichkeit, die Nachzuholen, fast sogar deren Flüchtlingsstatus. Darum geht hier doch alles.
Irgendwie hast Du den Überblick verloren und schreibst trotzdem immer weiter...
Du sagst, die Unmöglichkeit muss nachgewiesen werden, das sagt doch die/jede
ABH.
Ich sage, niemand wird jemals der
ABH einen Bescheid über die Unmöglichkeit geben und ansonsten ist
der Nachweis einer Unmöglichkeit nur die Unmöglichkeit selbst: Warten bis ins hohe Alter, dieing trying.
Die
ABH muss m.E. selbst,
durch eigene Logik, selbst feststellen, dass das hier gar nicht gehen kann. Ansonsten müsste sie gangbare Wege benennen können. Der ewige Verweis auf Botschaftsbesuche ist dies nicht: was soll die Botschaft denn ihren boat-people-Flüchtlingen bescheinigen, wenn sie dort wären: dass ihre Identität nicht nachgewiesen ist? Lustige Bescheide. (Achtung: Witz!)
aber naja.
wie ronny und ralf schon sagten: das gibts doch nicht, hier stimmt was nicht.
dann lassen wir das Töchterchen halt rumlaufen
wieso wollte ich ihr eigentlich helfen?
soll sie doch...zum Kuckuck