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Vietnamesische Verlobte - Remonstrationsbescheid (Gelesen: 7.794 mal)
Vietnam75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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14.01.2006 um 10:36:24
 
Hallo,

Meine vietnamesische Verlobte (international tätige Geschäftsfrau) bekommt kein Besuchervisum.
Wir haben den Remonstrationsbescheid schon erhalten.
Dort steht drin, dass sie kein Visum bekommt, weil sie arbeitslos und mittellos sein soll.
Das ist aber glatt von der Botschaft gelogen und widerspricht den eingereichten Unterlagen.

Wir haben ihre Firmenbesitzurkunde mit eingereicht, ihre Steuerunterlagen usw.
Ihre Firma hat für vietnamesische Verhältnisse schon einen großen Wert.
Eigentlich wollte sie nach Deutschland kommen um mich zu besuchen.
Nebenbei hatte sie auch die Idee an Handelstätigkeiten mit Deutschland zu arbeiten.
(Ist das nicht erwünscht?)

Ich verstehe nicht wieso man Visas von Leuten mit so guten Arbeitsplätzen ablehnt.
Sie muß doch wegen ihrer Firma wieder nach Vietnam gehen!

An eine Erlaubnis für eine Urlaubsbescheinigung hatten wir nicht gedacht und es wurde auch nicht nach weiteren Unterlagen gefragt.
Die müßte sie sich ja auch zum Teil selber ausstellen.

Der Beamte in Vietnam (HCM) bleibt stur und meint, dass wir klagen sollen.
Wer hat Erfahrung mit Klagen.
Wer soll verklagt werden?
Wie soll das Klageschreiben aussehen?

Ich habe alles mal zusammengeschrieben wie ich denke dass es sein sollte und suche jemanden, der vielleicht mal drüberschauen könnte.

Mfg
Frank
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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 14.01.2006 um 10:44:30
 
Vietnam75 schrieb am 14.01.2006 um 10:36:24:
Hallo,


Ich habe alles mal zusammengeschrieben wie ich denke dass es sein sollte und suche jemanden, der vielleicht mal drüberschauen könnte.



So ein jemand heißt Rechtsanwalt. Sorry, aber jeder andere verstösst dabei gegen das Rechtsberatungsgesetz (=Wahrnehmung fremder Rechtsangelegenheiten). Und nur ein Anwalt kann wirklich verbindlich sagen, ob das so OK ist. Sonst reichst Du eine Klage ein und scheiterst dann an einer Kleinigkeit, die ein "jemand" übersehen hat.

Klage wäre beim VG Berlin einzureichen, wenn die tatsächlich wesentliche Punkte nicht oder falsch berücksichtigt haben, könnte da sogar Aussicht auf Erfolg sein.

Gruß, RainMan
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.01.2006 um 11:56:43
 
RainMan schrieb am 14.01.2006 um 10:44:30:
Klage wäre beim VG Berlin einzureichen ...

Nur als Hinweis:

... solche Klagen dauern meist Jahre!

Evtl. könnte man schon versuchen vor einer Klageerhebung nochmals mit der
Botschaft alles zu klären. Eben die dort evtl. falsch beurteilte Situation anhand
von entsprechenden Unterlagen zu widerlegen versuchen. Evtl. überprüfen die
dann nochmal ihre Entscheidung.
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Vietnam75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.01.2006 um 12:04:24
 
Habe versucht mit den Sachbearbeiter zu reden.
Der ist stur.
Wie lange kann es denn maximal dauern?
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RainMan
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Antwort #4 - 14.01.2006 um 12:05:33
 
fons schrieb am 14.01.2006 um 11:56:43:
... solche Klagen dauern meist Jahre!



Stimmt. Ich meine mal gelesen zu haben, dass beim VG Berlin die durchschnittliche Verfahrensdauer 18 Monate beträgt. Aber wenn nie jemand klagt, kommt die Konsularabteilung mit so schwachen Begründungen durch. Und das kann ja wohl auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Gruß, RainMan
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Antwort #5 - 14.01.2006 um 12:16:39
 
Jetzt hab' ich auch die Seite wiedergefunden:

http://www.berlin.de/senjust/gerichte/vg/presse/archiv/24520/index.html

18,2 Monate im Durchschnitt, aber es bessert sich, vorher waren es 20....
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Vietnam75
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Antwort #6 - 14.01.2006 um 14:57:01
 
Hier habe ich mal den Remonstrationsbescheid beigefügt.
Das merkwürdige ist, dass der Sachbearbeiter meint, dass dort alles notwendige drin stehe um zu klagen.
Allerdings hatte er mir auch auf meine Frage gegen wen ich klagen soll das Verwaltungsgericht in Berlin genannt.
Ich glaube die finden so etwas nicht so lustig.
Jetzt soll ich einfach die Bundesrepublik Deutschland verklagen.
Aber gefunden hatte ich die Information im Bescheid nicht.

Gibt es Vordrucke wie eine Klage auszusehen hat?
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Moses66
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Antwort #7 - 14.01.2006 um 15:50:22
 
Hallo Schirmeisen,
das klingt im Bescheid der Botschaft sehr widersprüchlich gegenüber Deinen Angaben. Wie kommt die Botschaft darauf, das Deine Verlobte ihren Job gekündigt hat? Hat sie das wirklich geäussert? Ein Besuchsvisum zum "Verlobten" war auch nicht die cleverste Idee. Da sieht die Botschaft sofort die roten Lichter angehen und vermutet natürlich, das Ihr in Deutschland mit dem Besuchsvisum heiraten wollt. Mit diesem Sachverhalt sehe ich da wenig Erfolg bei einer Klage. Warum beantragt ihr nicht ein Visum zur Eheschließung, wenn ihr sowieso vorhabt zu heiraten?

Gruß
Moses
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RainMan
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Antwort #8 - 14.01.2006 um 16:52:09
 
Vietnam75 schrieb am 14.01.2006 um 14:57:01:
Gibt es Vordrucke wie eine Klage auszusehen hat?


Vordrucke gibt es m.W. nicht, aber Du kannst ja mal "Verpflichtungsklage" googeln, vielleicht findet sich da ein brauchbares Muster, dass Du Deinen Bedürfnissen anpassen kannst, wenn Du es wirklich ohne Rechtsanwalt versuchen willst.

Achja, Du brauchst natürliche eine Vollmacht Deiner Verlobten, um das in ihrem Namen zu machen.


Viel Erfolg!

RainMan
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Vietnam75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 14.01.2006 um 16:55:44
 
Sie wollte mich erst einmal hier besuchen um Deutschland kennenzulernen.
Ich wollte noch gar nicht so schnell heiraten.
Aber ich bin jetzt dabei meine Meinung zu ändern!
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Vietnam75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.01.2006 um 16:58:00
 
Der Beamte meinte am Telefon, sie hätte angegeben gekündigt zu haben.
Allerdings wozu sollte sie dann Firmenbesitzurkunde und Steuerpapiere einreichen?
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Moses66
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Antwort #11 - 14.01.2006 um 19:11:50
 
Vielleicht kann Dir auch das Auswärtige Amt weiterhelfen, wenn Ihr Probleme mit der Botschaft habt. Ich kann Dir gern mal eMail-Adresse und TelefonNummer geben. Mir hat es geholfen, um eine wenig Druck bei der Botschaft zu machen. Ansonsten wünsche ich Euch viel Erfolg beim Visum auf Eheschließung.

Gruß
Moses
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Vietnam75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 14.01.2006 um 20:21:16
 
Kennst du da jemanden?
Ich wollte da nächste Woche sowieso meine Klageschrift hinschicken und fragen ob die formell in Ordnung ist.
Vielleicht überlegen sie es sich dann ja auch noch einmal.
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Antwort #13 - 16.01.2006 um 00:50:30
 
Hi,

Das ist irgendwie komisch. Sie soll angeblich gekündigt haben aber hat ne eigene Firma?
Die Botschaft zweifelt ja an der Rückkehr, das sollte mit der eigenen Firma in Vietnam aber doch erledigt sein, oder?
Ich würde versuchen das mit der Botschaft zu klären, vielleicht ist das einfach ein Mißverständtnis.

Der Remonstrationsbescheid liest sich jedenfalls total anders als das was Du geschrieben hast.

Vielleicht besteht ja auch eine gewisse Diskrepanz zwischen Deinem Kenntnisstand und dem was da tatsächlich in Vietnam abgelaufen ist.
Ohne irgendwas unterstellen zu wollen aber sowas soll ja vorkommen...

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Vietnam75
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 18.01.2006 um 23:14:47
 
Sie hat mir auch die eingereichten Unterlagen zugeschickt. Sie besitzt eine Firma und ist damit viel reicher als ich. Auf der Besitzurkunde steht auch der Wert der Firma. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Sachbearbeiter absichtlich lügt, oder dass man dort doch auch an Deutsche Bestechungsgelder zahlen muss.

Gegen den Beschluß zu klagen ist mir mit Anwalt zu teuer und dauert auch etwas lange.
Ich werde wohl bald nach Vietnam fliegen und dort heiraten.
Das ist wohl einfacher.
Habe ihr jetzt auch versprochen sie bald zu heiraten.
Wie lange dauert es ein Visum für Familienzusammenführung zu bekommen?
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