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Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein Pass! (Gelesen: 14.652 mal)
angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 10.01.2006 um 11:26:58
 
Jaaaaaaaaaaa...!

Inzwischen, hat ein bekannter, der vor Kurzen in die TR flog, das problem an sich genommen(Dieses Problem interesiert mittler weile die ganze nation , habe ich das gefühl,und keiner kann sich die schwierigkeit vortsellen)
Er hat dort einen rechtsanwalt(seinen freund)beauftragt einen antrag zu schreiben.der besagt laut Tr gesetz 282, das sie das recht hat sich regisrieren zu lassen.Dieser antrag liegt inzwischen hier bei uns. Im namen der Mutter wund der tohter wurde beidemals dieser Antrag geschrieben.
Das müsste doch dann eigentlich klappen beim Konsulat Oder?
was ist wenn sie es wiederum verweigern?

Muss sie dann am ende doch ausreisen?

dazu kommt auch noch ein anderes Problem.Sie sollte schon ausgewiesen werden!Aber sie kann doch nirgenswo hin
sie ist jung und kennt niemanden in der TR.da lässt man doch nicht ein Junges mädchen ein fach alleine hin!soll sie da auf der strasse leben oder wie?

Wurde schon überlegt, ob die ganze sache mal in der zeitung veröffentlich werden sollte.das ist doch echt zum lachen oder nicht?Wahrsinn!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #16 - 10.01.2006 um 11:33:39
 
Moment!

Du solltest da zwei Probleme zunächst mal von einander trennen:

1. das Passproblem, was sie mit den türkischen Behörden hat und ausfechten muß, wobei mir der eingeschlagene Weg richtig zu sein scheint. Zwinkernd

Das
2. wäre das ausländerrechtliche Problem hier:

Warum soll sie ausgewiesen werden ? Nur wegen des fehlenden Passes mag ich mir das nicht vorstellen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 10.01.2006 um 11:41:01
 
Doch!!!

Sie wurde schon hin gewiesen dann und dann auszureisen.

Also rein Rechtlich gesehen momentan illegal hier!

Aber,wohin soll sie denn auch!

Sie ist hier geboren,hat hier die Schule besucht,Hat ihren Abschluss gemacht,Spricht perfekt deutsch,Hat keinerlei TR sprach kenntnisse usw.Ihre ganze familie ist hier.In der Tr gibt es keine angehörigen.

welches recht besagt, das sie gehen Muss ,in ein land wo sie noch nicht einmal zuvor war!
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 10.01.2006 um 12:22:04
 
angel_rose schrieb am 10.01.2006 um 11:41:01:
welches recht besagt, das sie gehen Muss ,in ein land wo sie noch nicht einmal zuvor war!


Hi,

das Aufenthaltsgesetz als gesetzliche Rechtsgrundlage aller Entscheidungen bezüglich
des Aufenthaltes von Ausländern im Bundesgebiet.

Bruno
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angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 10.01.2006 um 12:46:16
 
Danke bruno!!!

das war mir schon Klar!!! Zwinkernd

Aber ich meinte rein menschlich gesehen! also ironisch!

da muss doch was geklärt werden ohne das es dazu kommt das sie ausreisen muss!
es ist mir ziemlich ernst mit der sache.Was würdet ihr denn machen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #20 - 10.01.2006 um 12:58:03
 
Zitat:
da muss doch was geklärt werden ohne das es dazu kommt das sie ausreisen muss!
es ist mir ziemlich ernst mit der sache


Hi,

wir müßten zunächst mal wissen, warum sie ausreisen soll. Gibts dazu eine Begründung ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 10.01.2006 um 13:20:02
 
Die begrüngung dazu wäre einfach, das sie keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte.

es ging ungefähr über einen jahr hinaus, das sie nur noch für 3 monate eine duldung bekam.Alle 3 monate musste sie also in die ABH um sich eine neue 3 monatige duldung zu holen.zum schluss hin, sagte man ihr das sie nun einen Gültigen ausweiss herbei schaffen solle, ansonsten könnten die auch nichts mehr tun.
leider gab es keinen ausweg eien Pass zu bekommen.Was immer sie auch tat.Wurde immer vom Konsulat weg geschickt ohne nur einen anschein von erfolg.

Daraufhin haben wir sogar vom TR konsulat eine begründung bescheinigung verlangt, weshalb sie nicht ihren nüfus bekommt die jedoch verweigert wurde vom Beamten.es wurde nur ein bescheid gegeben, das sie beim Konsulat vorsprach. das war alles.
dann hies es auf einmal sie muss ausreisen.grenzüberschreitungs formular usw. wurde per Brief zu geschickt.

Es hiesse man könne da nichts mehr für sie tun!
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angel_rose
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Antwort #22 - 10.01.2006 um 13:23:24
 
Ps........sie ist nicht Kriminell oder so. Smiley

keine Polizeilichen Auffälligkeiten.
Sie ist eben ein nettes schüchternes Mädchen, das keinen Pass besitz.
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Antwort #23 - 10.01.2006 um 13:59:31
 
Zitat:
Na ja der Name dürfte doch gar nicht das springende Problem sein, die Mutter hat nach türkischem Recht nach der Scheidung automatisch den Mädchennamen zurückbekommen. 


So einfach ist das nicht. Den Mädchennamen bekommt sie nur dann automatisch zurück wenn die Scheidung in der Türkei anerkannt wurde. Dafür ist aber meines Wissens eine persönliche Vorsprache in der Türkei notwendig. Ob dies nach türkischem Rech einwandfrei ist weiß ich nicht aber das hiesige türkische Konsulat weigert sich beharrlich, vorher einen Paß auf den Mädchennamen auszustellen oder eine entsprechende Änderung im alten PAß vorzunehmen.
Ich würde deshalb denken daß ein Paß erst dann ausgestellt werden wird wenn die Mutter ihre Angelegenheiten in der Türkei geklärt hat.
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Antwort #24 - 10.01.2006 um 14:00:39
 
ronny schrieb am 10.01.2006 um 09:48:12:
Sie müßte m.E. nochmal hin und um Hilfe bei der Nachregistrierung bitten, ...


Wenn die Person früher im türkischen Pass der Mutter eingetragen war, dann ist sie bereits bei den türkischen Behörden registriert. Ggf. sollte man mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob sich in den dortigen Akten nicht eine Passkopie und/oder sonstige Nachweise befinden.
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angel_rose
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Antwort #25 - 10.01.2006 um 14:08:24
 
hi!

Die Mutter hat es ja auch auf diese weise versucht,In der TR letztes Jahr!
das problem fängt ja da an wo sie sich Scheiden lassen hat, und nochmals Geheiratet hat.(namensänderung usw.)

der Anwalt da sagt aber, das daß alles nur unsinn wäre, und  das TR konsulat in deutschland, dürfte Ihr den Ausweis nicht verweigern auszustellen.

Ich weiss das ist echt nervig,aber es müsste doch einen Ausweg geben.!

Kann man damit nicht in die  Schlagzeilen?

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Antwort #26 - 10.01.2006 um 14:12:40
 
Was hat die Mutter in der Türkei denn erreicht? Unabhängig von der Meinung eines Rechtsanwaltes wäre ja die Auskunft der Behörden mal interessant.

Ralf: vorsichtig ausgedrückt könnte es evtl. auch sein daß das Konsulat die Angelegenheit der Tochter von der Regelung der Angelegenheit der Mutter abhängig macht und deshalb keinen Paß ausstellt.
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Antwort #27 - 10.01.2006 um 14:15:56
 
Das ist ja das witzige daran hä?

der alte Pass von der Mutter ist zwar abhanden gekommen,aber es liegt eine alte kopie vor, die zufährlich die seite des Passes ist, wo das mädel eingetragen ist.Allerdings Führt das TR Konsulat wohl kein Archive mit kopien vom alten pass oder in der Ackte!

Aber laut TR register buch der Mutter, steht sie nicht mit drinn.HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???

ich sag doch das ist ein teufelskreis.Wie bei Asterix in dem einen Film, wo sie von einen stockwerk zum anderen geschickt wurden. Durchgedreht
da sind die doch fast Verrückt geworden oder nit?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #28 - 10.01.2006 um 14:23:17
 
Jaaaaaaaaaaaaa, genau so sieht es aus!

Die können gar nicht mehr zählen wie oft sie beim Konsulat Vorsprchen.
Jedesmal Wollten die etwas anderes:Zunachst waren es nur Geburtsurkunde usw.
dann beim nächsten mal hie?e s da Fehle noch die eine und die andere unterlagen!
Als ob die das mit Abschicht machen.Wirklich!

Die Mama hat finanziel einen ziemlichen Engpass, um Ihre Angelegenheit In der TR zu klären!
Das ist ein ziemlicher Hinderniss!Deshalb sieht auch alles so Aussichtslos aus!
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Antwort #29 - 10.01.2006 um 14:33:42
 
Im Ursprungsposting heißt es:

angel_rose schrieb am 09.01.2006 um 20:38:33:
Keinen pass, deswegen nicht, weil diese person auser ehelich gezeugt wurde,...


Mal nebenbei: Falls bekannt, welche Staatsangehörigkeit hat denn der Vater, gibt es eine Vaterschaftsanerkennung? Evtl. ergibt sich ja hier eine Problemlösung.
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