Hallo Nadine,
Abschiebungen in den
Kosovo sind mit der dortigen UN-Verwaltung "UNMIK" abzustimmen, dabei gilt für Minderheiten ein besonderes Prüfverfahren, Ashkali werden meines Wissens jedoch inzwischen auch dorthin abgeschoben.
Wenn es
Roma sind, wird meines Wissens derzeit nur ganz ausnahmsweise abgeschoben, und zwar nur dann, wenn sie in Deutschland zu einer Strafe von mindestens 2 Jahren verurteilt worden sind.
Auf der Homepage des AK Asyl RH-Pfalz
http://www.asyl-rlp.org/erlasse.php?2005sind die diese Fragen detailliert regelnden aktuellen
Erlasse des Landes Rh-Pfalz zu Kosovo-Flüchtlingen veröffentlicht:
* 3.5.2005: Rückführungen von Kosovo-Albanern und Angehörigen ethnischer Minderheiten in das Kosovo
* 11.5.2005 Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 5
AufenthG an Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo
Leider kann ich die dort aufgelisteten Dokumente auf meinem Browser nicht richtig lesen, im Zweifel ruf also beim AK Asyl an oder schick ihnen ne mail und lass dir die dokumente zumailen:http://www.asyl-rlp.org/kontakt.phpIn Rheinland Pfalz gibt es bei langjährigem Aufenthalt unter Umständen auch unabhängig von der Herkunft die Möglichkeit, eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V AufenthG zu erhalten, vgl. dazu den Erlass
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/RhPfalz_Par25AufenthG.pdfZudem setzt das Land RH-Pfalz sich ganz aktuell explizit für eine Bleiberechtsregelung für Minderheiten aus dem Kosovo ein, vgl. das das Schreiben von
Innenminister Bruch vom 04.01.06
http://www.asyl-rlp.org/aktuell/bruch_bleiberecht.pdfZudem gibt es bundesweit
Initiativen von Kindern und Jugendlichen für eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Kinder und Jugendliche und ihre Eltern, siehe
http://www.hier.geblieben.netund für RH-Pfalz
http://www.asyl-rlp.org/bleiberecht.htmlZudem gibt es eine gut arbeitende
Härtefallkommission auch in RH-Pfalz, ein Antrag dort wäre ebenfalls denkbar, siehe für alle Bundesländer
http://www.vonloeper.de/htmlseiten_aufenthaltsgesetz/aufenthaltsgesetz_materiali...und für Rh-Pfalz das Infoblatt
http://www.asyl-rlp.org/aktuell/InfoHFK.pdfDas heißt es sieht zwar nicht gut aus, ist aber auch nicht völlig aussichtslos. Maßgeblich für ein evtl. mögliches Bleiberecht ist in jedem Fall das Maß der
Integration - gute Leistungen und Ausbildung der Kinder, Nachweise der Arbeitssuche, Arbeitsplatzzusagen und möglichst tatsächlich auch Erwerbstätigkeit der Eltern.
Ihr solltest Euch wegen der Frage der konkret drohenden Abschiebegefahr unbedingt an eine kompetente
Beratungsstelle vor Ort wenden, auch dazu gibt die Adressen beim
Arbeitskreis Asyl Rh-Pfalz. Zugleich könnt Ihr dort erfahren, wo und wie sich in RH-Pfalz Initiativen für ein Bleiberecht organisieren:
http://www.asyl-rlp.orgviel Erfolg!
gc