Zitat:FamZusF
Na ja es gibt Menschen die sind vom AküFi (Abkürzungsfimmel) infiziert
FamZusF, hier im Board hat sich da eher
FZF für eingebürgert, bedeutet Familienzusammenführung.
Auf Deinen Fall bezogen bedeutet es , dass Dein Bekannter eine
AE auf der Basis einer Ehe mit einer Deutschen bekommen hat
Und dafür ist eben der von mir bereits erwähnte Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft erforderlich.
Wird diese nicht gelebt wie im gegenwärtigen Zustand der Trennung besteht kein Grund für einen Aufenthalt in Deutschland, der ursprüngliche Aufenthaltszweck ist entfallen.
Die angestrebete Selbständigkeit wäre ein anderer Aufenthaltszweck, der nur im Ermessenswege gewährt wird. Hierfür muß aber der Antrag im Heimatland gestellt werden. Die Hürden für eine
AE zur selbständigen Erwerbstätigkeit sind eher als hoch bis unüberwindbar zu bezeichnen schau mal in den § 21 AufenthG
hier.
Deswegen hat Fons auf die Frage :
Zitat:wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.?
eher zurückhaltend geantwortet:
Zitat:Da gibt es kaum eine Möglichkeit, außer eben als Tourist.
Das ist auch meine realistische Sicht der Dinge, wobei auch eine erneute Eheschließung (z.B.mit Dir) nicht unbedingt eine andere Entwicklung zuließe. Mal abgesehen vom Zeitfaktor....., der noch nicht aufgelösten ersten Ehe... der danach erforderlichen Scheidungsanerkennung.
Bei der Vorgeschichte sind sämtliche Sensoren auf das Wörtchen "Scheinehe" programmiert, verstehst Du was ich sagen will. ?
Deswegen sind die realistischsten Chancen in einer freiwilligen Ausreise zu suchen, verbunden mit der Hoffnung später ein Visum für Besuchszwecke zu erhalten. Alles andere ist schlicht unrealistisch
Sorry für die Offenheit
Grüße
Ronny