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Ich habe ine wichtige Frage (Gelesen: 7.263 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 09.01.2006 um 13:38:01
 
Mach ihm aber eher keine Hoffnung: summarisch hast du sicher
gesehen, dass es da eher klar nach einer Ausreise aussieht!
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Cansy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 09.01.2006 um 13:42:17
 
Ja, das fürchte ich auch!! Trotzdem nochmal DANKE!!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 09.01.2006 um 13:43:36
 
Zitat:
FamZusF


Na ja es gibt Menschen die sind vom AküFi (Abkürzungsfimmel) infiziert Zwinkernd

FamZusF, hier im Board hat sich da eher FZF für eingebürgert, bedeutet Familienzusammenführung. Zwinkernd

Auf Deinen Fall bezogen bedeutet es , dass Dein Bekannter eine AE auf der Basis einer Ehe mit einer Deutschen bekommen hat Zwinkernd

Und dafür ist eben der von mir bereits erwähnte Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft  erforderlich.
Wird diese nicht gelebt wie im gegenwärtigen Zustand der Trennung besteht kein Grund für einen Aufenthalt in Deutschland, der ursprüngliche Aufenthaltszweck ist entfallen.

Die angestrebete Selbständigkeit wäre ein anderer Aufenthaltszweck, der nur im Ermessenswege gewährt wird. Hierfür muß aber der Antrag im Heimatland gestellt werden. Die Hürden für eine AE zur selbständigen Erwerbstätigkeit sind eher als hoch bis unüberwindbar zu bezeichnen schau mal in den § 21 AufenthG  hier.

Deswegen hat Fons auf die Frage :

Zitat:
wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.?


eher zurückhaltend geantwortet:

Zitat:
Da gibt es kaum eine Möglichkeit, außer eben als Tourist.


Das ist auch meine realistische Sicht der Dinge, wobei auch eine erneute Eheschließung (z.B.mit Dir) nicht unbedingt eine andere Entwicklung zuließe. Mal abgesehen vom Zeitfaktor....., der noch nicht aufgelösten ersten Ehe... der danach erforderlichen Scheidungsanerkennung.
Bei der Vorgeschichte sind sämtliche Sensoren auf das Wörtchen "Scheinehe" programmiert, verstehst Du was ich sagen will. ?

Deswegen sind die realistischsten Chancen in einer freiwilligen Ausreise zu suchen, verbunden mit der Hoffnung später ein Visum für Besuchszwecke zu erhalten. Alles andere ist schlicht unrealistisch Zwinkernd

Sorry für die Offenheit Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Cansy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 09.01.2006 um 13:52:51
 
Okay, hart aber da müssen wir durch.
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Grista
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 10.01.2006 um 10:10:33
 
Also ich schätze seine Chancen, dass er bleiben darf, auch eher als unrealistisch ein.  Er muss mindestens 2 Jahre in Ehelicher Lebensgemeinschaft in der BR Deutschland leben. Siehe dazu auch § 31 AufenthG. Auch wenn er bereits arbeitet, so erfüllt er noch nicht ARB 1/80.

Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft kan auch nur zur Vermeidung einer besonderen härte abgesehen werden, was hier wohl nicht der Fall sein dürfte. Deshalb wird er, so meine Meinung wohl wieder Heimreisen dürfen  unentschlossen oder er hat vor sich sofort wieder zu verheiraten?

Grüße
Grista
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 10.01.2006 um 13:55:27
 
Grista schrieb am 10.01.2006 um 10:10:33:
Deshalb wird er, so meine Meinung wohl wieder Heimreisen dürfen  unentschlossen oder er hat vor sich sofort wieder zu verheiraten?


Hi Grista,

noch ist er verheiratet, hat allerdings kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, so dass
nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft die Heimreise anstehen dürfte. Wie also sollte
er sich sofort wieder verheiraten können und nicht ausreisen ?


Bruno
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