flecki_88 schrieb am 30.01.2006 um 15:23:17:Wie ist das denn mit dem Visum?
Es gibt für "das Visum" 2 Möglichkeiten, je nachdem, wo die Eheschließung stattfinden soll:
1. bei Heirat in Deutschland muss der ausländische Verlobte ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen. Es werden dafür viele verschiedenen Unterlagen verlangt.
2. bei Heirat im Herkunftsland des ausländischen Partners wird nach erfolgter Eheschließung und Anerkennung / Legalisation der Ehe durch die deutsche Auslandsvertretung vor Ort ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF Visum) für den ausländischen Ehegatten beantragt. In diesem Fall muss der deutsche Partner verschiedene Unterlagen in Deutschland besorgen und mitbringen, um eine Ehe entsprechend dem vor Ort geltenden Recht zu schließen.
Die spezifischen Unterlagen, die für die Eheschließung und für die Erteilung des Visums (ob "Heirats-" oder "FZF") können vom Land zu Land unterschiedlich sein. Hier z.B. die Ausfürungen der
Deutschen Botschaft Riga (
anklicken) und
General Konsulats Hermanstadt, Rumänien(
anklicken)
Die
Deutsche Botschaft Algerien (
anklicken) führt auf ihrer Seite nur Informationen in Zusammenhang mit einer Eheschließung in Algerien
Zitat:Heirat in Algerien
1. Wenn Ausländer vor einem algerischen Standesbeamten heiraten wollen, müssen sie sich sechs Monate lang in Algerien aufgehalten haben. Bei einer Eheschliessung zwischen einer Ausländerin und einem Algerier ist normalerweise ein mehrwöchiger Aufenthalt ausreichend.
2. Eine Aufgebotsfrist ist nicht vorgegeben.
3. Folgende Unterlagen müssen üblicherweise vorgelegt werden:
- Internationale Geburtsurkunde von beiden Verlobten
- Ledigkeitsbescheinigung von beiden Verlobten
- Bescheinigung über das im Heimatland geltende Eherecht (Monogamie, standesamtliche Ehe...)
- Heiratsgenehmigung (Wilaya, bei dem algerischen Standesamt erhältliches Formular)
- Nachweis des Wohnsitzes
- Aufenthaltsgenehmigung; für eine ausländische Frau genügt ein normales Visum
- Wenn der ausländische Ehepartner geschieden ist: das Scheidungsurteil
Alle Urkunden müssen vom Außenministerium mit einem Sichtvermerk versehen werden. Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich vorab bei dem für Sie zuständigen algerischen Standesamt.
4. Eine (muslimische) algerische Frau darf nur einen Moslem heiraten. Der ausländische Verlobte müsste also ggf. zum Islam konvertieren.
5. Ausländer benötigen zwei Trauzeugen (2 Männer). Algerische Frauen benötigen die Zustimmung ihres Vormundes (i.d.R. der Vater) zur Eheschließung.
6. Die Anwesenheit eines Dolmetschers ist nicht erforderlich, soweit die Verständigung gewährleistet ist.
7. Die Eheschließungsurkunde kann von der deutschen Botschaft in Algier legalisiert werden, sofern die Vorbeglaubigung durch die zuständigen algerischen Behörden erfolgt ist. Damit wird die Eheschließung in Deutschland anerkannt.
8. Das bei einer Eheschließung durchzuführende Verfahren dauert aufgrund vieler bürokratischer Hindernisse in Algerien sehr lange.
9. Der Abschluß eines Ehevertrages in Deutschland sollte aufgrund der häufig unterschiedlichen Vorstellungen der Ehepartner bei gemischt-nationalen Ehen generell in Betracht gezogen und vorab besprochen werden.
Vorausschauende Anmerkung zu Kindern, die aus gemischt-nationalen Ehen hervorgehen:
Fall 1: algerischer Ehemann - deutsche Ehefrau:
Ihre Kinder werden automatisch beide Staatsangehörigkeiten haben. Das heißt, daß sie in Algerien als Algerier behandelt werden (Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater, Notwendigkeit der väterlichen Erlaubnis zur Ausreise aus Algerien, Wehrdienst), und in Deutschland als Deutsche.
Fall 2: deutscher Ehemann - algerische Ehefrau:
Ihre Kinder werden die deutsche Staatsangehörigkeit vom Vater haben, nicht jedoch die algerische. Sie benötigen daher Visa bzw. Aufenthaltserlaubnisse für Besuche bzw. Wohnsitznahme in Algerien.
Welche Unterlagen für die Beantragung eines Visums zur Eheschließung benötigt werden muss man direkt nachfragen bei der
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Johannes Westerhoff, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Algier
165, chemin Sfindja (ex Laperlier), Algier.
Telefon (00213 21) 74 19 41 / 74 19 56 / 74 20 47
Fax (00213 21) 74 05 21
Postanschrift: Ambassade de la République fédérale d´Allemagne, B.P. 664, DZ-16000 Alger, Algerien.
Zitat:worum geht es in diesem Gesetzt genau
Vorgeschlagen ist, dass ausländische Ehepartner 21 Jahre alt sein müssen und einfache deutsche Sprachkenntnisse haben sollen, um nach Deutschland aufgrund der Familienzusammenführung einreisen zu dürfen. Das ist aber zuerst nur ein Vorschlag, kein Gesetz - ob es so übernommen und umgesetzt wird, ist noch nicht sicher.
Zitat:Wenn er also freiwillig zurück kehrt
sollte er sich beeilen und versichern, dass die Ausländerbehörde seine freiwillige Ausreise auch so vermerkt und keine restriktive Maßnahmen gegen seine Wiedereinreise unternimmt.