Hallo noch einmal alle zusammen- leider hat noch niemand geantwortet - kann mich jemand aufklären?
Mein Freund ist mittlerweile für 3 Wochen nach Russland gereist, um seine Familie zu besuchen. Er sollte eigentlich ab dem 1.1.06 nicht mehr außer landes sein, doch er hat eine Genehmigung erhalten, den vollen geplanten Urlaub in Russland antreten zu können.
Was seine Aufenthaltsgenehmigung angeht, sieht es anscheinend tatsächlich schwierig aus, unter den gegebenen Umständen ein Arbeitsvisum zu bekommen.
Wenn er nun der Aufforderung nachkommt, das Land bis zum 1.3. verlassen zu haben, hat er dann trotzdem erst einmal eine
Einreisesperre?
Wie lange ist eine solche, wenn man freiwillig innerhalb der vorgegebenen Frist das Land verläßt. Macht es Sinn, dass er freiwillig geht und dann von Russland aus versucht, eine neue Möglichkeit zu finden, zurück zu kommen?
Falls er gerichtlich gegen den Bescheid vorgehen würde, wie wird dann alles gehandhabt und bewertet?
Im ersten Ehejahr hat mein Bekannter sich insgesamt knapp 6 Monate in Russland aufgehalten (zwei Reisen), um sein Studium zu beenden - er hat also das erste Ehejahr nicht durchgängig mit seiner Frau zusammen gelebt. Erst seit August 2004 war er dann durchgängug in Deutschland - wie wird hier gerechnet? Hat er dann 1 Jahr und 10 Monate mit seiner Frau eine Lebensgemeinschaft gehabt - oder nur die 10 Monate von August 2004 bis Juni 2005 ??
Vielen Dank und euch allen eine frohes 2006