Manuela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo Lennart, leider habe ich Deine Antwort jetzt erst gelesen, weil ich schon länger nicht in diesem Forum war, nur in den anderen. Mein Freund war einmal verheiratet, mit einer Marokkanerin und die Ehe ist in Marokko vor einem Richter geschieden worden. Das geht auch aus dem Scheidungsurteil hervor. Leider war die Standesbeamtin so uneinsichtig und hat uns nicht geglaubt, dass die Ehe vor einem Richter geschieden wurde, weil die der Überzeugung war, dass es in Marokko nur Privatscheidungen gibt und hat deshalb in das Schreiben für das OLG reingeschrieben, dass die Ehe durch eine Privatscheidung aufgelöst wurde. Das war nicht richtig, sie hat uns aber garkeine Wahl gelassen Seit 2003 gilt aber in Marokko, dass die Ehe nur noch vor Gericht geschieden werden kann, ausserdem hat die damalige Ehefrau die Scheidung eingereicht, was eh nur vor einem Richter geht. Das OLG will jetzt die Ex-Frau anschreiben, machen sie das immer bei Vorehen ? Ich habe die Standebeamtin damal gefragt, ob sie gleich die Adresse der Ehefrau mit angeben will, aber sie hat gesagt, das bräuchten wir nicht, da die Ex-Partner normalerweise nicht angeschrieben werden. Habe heute auf dem STandesamt angerufen da ich ja die Adresse nachreichen muss und habe diesmal mit jemand anderem gesprochen der mir dann gesagt hat, dass die Ex-Partner immer angeschrieben werden. Was stimmt denn jetzt. Das Problem ist, dass das Anschreiben der Ex-Frau ja auch wieder Zeitverzögerung heisst. Weisst Du wielange sowas dauern kann. Und was ist wenn es länger dauert als bir Ende April, dann läuft nämlich seine Aufenthaltserlaubnis für Spanien ab. Gilt die Ehe schon als angemeldet? Ich hoffe ich habe nicht zuviel durcheinander geschrieben, aber ich kann nach der Nachricht heute einfach nicht klar denken. Vielen Dank fürs lesen und für Deine Antwort. Grüsse Manuela
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