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heirat aber wie (Gelesen: 1.424 mal)
melek
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat aber wie
01.12.2005 um 01:13:48
 
hi leute

ich habe viel gestöbert aber keine wirklichen antworten gefunden.

also ich deutsche und mein freund türke möchten nach 18 jahren endlich heiraten, haben bereits ein 16 jähriges kind zusammen.

nun hat aber mein freund folgendes problem.
er ist tr aber seit 38 jahren in deutschland er ist 40 hat noch keinen wehrdienst in der tr geleistet und diesbezüglich probleme mit der tr behörde. er hatte bereits einen einbürgerungsbescheid für d gestellt und auch die einwilligungszustimmung oder wie das heist erhalten. es fehlt nur noch die ausbürgerung aus der tr die bis heute auf sich warten lässt. aus diesem grund hat er im moment auch keien gültigen pass da dieser seit jan. 04 abgelaufen ist. wegen der willkür auf dem konsulat wo man ihm mitteilte das dieser nur für jeweils 3 monate verlängert wird hat er es ganz bleiben lassen diesen immer wieder zu verlängern. 
wegen dieser behördenwillkür haben wir keine lust seine papiere wegen einer heirat dort zu beantragen.
da er aber keinen gültigen pass hat können wir das mit einer heirat in dänemark auch vergessen. welche möglichkeiten gibt es sonst noch?
besteht die möglichkeit einen vorläufigen deutschen pass zu erhalten?
wenn ja wie ist das dann mit der abstammungsurkunde (ehefähigkeitszeugnis)?

bin über jeden kleinen hinweis sehr dankbar.

gruß melek

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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2005 um 10:20:40
 
melek schrieb am 01.12.2005 um 01:13:48:
wegen dieser behördenwillkür haben wir keine lust seine papiere wegen einer heirat dort zu beantragen.

besteht die möglichkeit einen vorläufigen deutschen pass zu erhalten?
wenn ja wie ist das dann mit der abstammungsurkunde (ehefähigkeitszeugnis)?




Einen vorläufigen deutschen Pass bekommt allenfalls ein deutscher Staatsangehöriger.
Die Passbeschaffung gehört zu den Pflichten des Ausländers. Dabei geht es weniger
um Lust. Sollte der türk. SB nicht genehm sein, so wendet euch doch an dessen Vorgesetzten.
Eine Eheschließung hängt übrigens auch von der Vorlage eines Passes ab.

Bruno
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Janna
Silver Member
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 01.12.2005 um 11:27:38
 
Hallo melek,

bzgl. türkischem Wehrdienst gibt es im Forum schon einige Threads und Infos (über Forensuche mal schauen).

Wenn Dein Freund schon so lange in D ist, kann er sich - so denke ich - auch vom Wehrdienst freikaufen (ist allerdings nicht so ganz billig). Er müsste dann nur einen Monat Wehrdienst leisten. Ein Verwandter meines Mannes (knapp über 40) hat das kürzlich so gemacht.

Viele Grüße
Janna
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