Zitat:Hat jemand eine Idee, wie lange die Konsulate in etwa brauchen, um ein Visum zur Familienzusammenführung zwecks Personensorge zu erteilen? Da es sich um kein Heiratsvisum handelt (da Heirat nicht möglich-siehe Topic: Verzweifelt Hilfe gesucht:Deutschland-Indien), müsste es doch eigentlich recht zügig bearbeitet werden können, oder? Beim Heiratsvisum habe ich von Bearbeitungszeiten von 6 bis 9 Monaten gelesen. Aber das liegt doch sicher daran, daß in diesen Fällen ein Vertrauensanwalt einbezogen wird und seine Überprüfung so lange dauert. In unserem Fall wäre das doch nicht so, oder? Wenn er also bei der deutschen Botschaft seinen Pass und seine legalisierte Geburtsurkunde vorlegt und er vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt hat und wir belegen können, daß wir auch zusammen waren, als ich schwanger wurde
( mit Flugtickets, Hotel vouchers ), können wir dann damit rechnen, daß er so schnell wie möglich bei mir und dem Kind ist?
Dein Freund kann kaum im Besitz einer legalisierten Geburtsurkunde sein, denn im Fall von China ist die Legalisation von Urkunden eingestellt. Daher gibt es ja evtl. eine Überprüfung von Urkunden im Rahmen der Amtshilfe und die Einschaltung eines Vertrauensanwalts.
Wahrscheinlich wird es derartige Überprüfungen in Eurem Fall auch geben. Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß das bereits im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung erfolgt und der spätere Visumsprozeß dann relativ schnell geht. Daher würde mich bei der Deutschen Botschaft mal über die Vaterschaftsanerkennung schlau machen.
Zitat:Und gibt es für mich die Möglichkeit zu bestätigen, daß ich für seinen Lebensunterhalt aufkommen will, solange er noch keine Arbeit hat und daß wir hier zusammen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen wollen, da wir ja nicht (oder noch nicht) heiraten können?
Zitat:Die Möglichkeit, zu bestätigen, dass Du für den Lebensunterhalt aufkomen kannst, gibt es. Stichwort: Verpflichtungserklärung; Voraussetzung entsprechende Einkünfte.
Deine Bereitschaft, Dich um den Lebensunterhalt des Vaters Deines Kindes zu kümmern, und das auch zu dokumentieren, ist zwar löblich, aber für die Familienzusammenführung zu einem deutschen Kind weder notwendig noch relevant. Anders sieht es bei einem Besuchsvisum aus.
Abu