Hallo,
ich habe bezüglich meines Bekannten schon wieder eine wichtige Frage ?????
Um eine kurze Übersicht zu geben, was Sache ist, hier kurz die wichtigsten Infos.
Einiges habe ich über die Suche gefunden, aber bräuchte gewissermaßen noch eine Bestätigung, dass ich mich nicht falsch belesen habe. Ist ja alles ganz schön kompliziert.
Also bitte ich nochmals um kompetente Hilfe.
-Marokkaner durch Heirat einer Deutschen Aufenthaltsgenehmigung ( nach § 5 Abs. 2 u. 3 ) erhalten, …..noch gültig bis November 2006.
-Trennung von der Ehefrau im Februar 2005 bedingt durch viele Schwierigkeiten und Streitigkeiten innerhalb der Ehe. Also keine 2 Jahre zusammen gelebt.
-Auszug bei ihr ( Febr. 2005 ) und Einzug in ein kl. Appartment (WG) .
Aufgrund dessen Angst vor der Abschiebung. Bisher noch keine Aufforderung von der
ABH das Land zum Datum xxx zu verlassen, nur Gespräch, Ehefrau hatte den Auszug auch gemeldet.
-Anwalt hat Widerspruch eingelegt ( vorsorglich oder weil doch eine Mitteilung, Bescheid vorlag ( keine Ahnung ), weil Visum erst Nov. 2006 abläuft.
-Unterhaltsprozess lief und Scheidung läuft immer noch.
- neue Freundin kennen gelernt, welche die Kosten der Wohnung vorerst freiwillig bestreitet.
/ weder Anwalt noch irgendjemand sonst riet ihm, wie er weiterhin seinen Unterhalt bestreiten könnte, bzw. welche Wege ihm offen stehen, also nur Klage auf Unterhalt, da ja verheiratet und im Trennungsjahr.
- Beim Arbeitsamt auch vorstellig gewesen.
Dann lernte ich ihn im Sommer diesen Jahres kennen und sprach viel mit ihm über seine Situation. Konnte viele Dinge nicht nachvollziehen, wie Arbeitserlaubnis, Ausweisung oder Wiederheirat und stellte meine Fragen auch hier im Forum. Übrigens das Beste Forum, welches ich je gesehen habe im Internet. Ein dickes Lob an Alle !
Hatte dann aber noch nicht das Wissen, welches ich jetzt über ihn habe.
Folgendes hat sich jetzt ergeben:
Ich riet ihm, um nicht weiterhin von Jemandem abhängig zu sein, also einer Person und sich finanziell auf eigene Beine zu stellen, erst einmal zum Arbeitsamt zu gehen und Leistungen zu beantragen, denn die stünden ihm zu, solange er noch nicht arbeiten darf, was der Fall war und sich ebenfalls darum zu bemühen eine Erwerbsfähigkeit ausüben zu dürfen.
Stand der Dinge nach den jetzigen Bemühungen:
-Er war beim Arbeitsamt, die ihm alle Anträge mitgaben und einen erneuten Anruf bei der Ausländerbehörde tätigten, damit er die Erlaubnis erhält arbeiten zu dürfen.
-Stempel, Erwerbsfähigkeit jetzt erlaubt, inzwischen seit ein paar Tagen im Pass vermerkt. Er will gerne arbeiten und würde auch alles machen und wenn möglich auch eine Ausbildung.
-Unterhaltsprozess ist inzwischen abgeschlossen. Trotz gutem Verdienst der Ex ( leider Selbstständig ) kein Unterhaltsanspruch, da nicht leistungsfähig.
So und nun kommen meine Fragen :
Frage 1)
Ist es richtig, da er nun Antrag auf ALG II stellt und nicht auf Sozialhilfe, dass ihm dadurch keine Nachteile entstehen bezüglich der sofortigen Ausweisung, also noch schneller, als vielleicht schon zu erwarten wäre ???
Frage 2)
Wäre es möglich, dass er eine Ausbildung beginnen dürfte, auch wenn er diese vielleicht gar nicht beenden könnte wegen Ausweisung, aber noch ist ja nicht alles verloren ?????
Welche Art der Ausbildung käme überhaupt in Frage bzw. könnte er auch Kurse belegen oder erstmal auf 400 € - Basis versuchen, bis er Fulltime-Arbeit gefunden hat, ohne Nachteile ??
Frage 3)
Muss er oder kann er einen Antrag oder eine Umschreibung des Aufenthaltstitels erwirken, wenn er jetzt einen ganz anderen Status hat, als verheiratet ?????
Was könnte er diesbezüglich tun, um seinen Willen und die Bereitschaft zu zeigen, hier rechtmäßig bleiben zu wollen ???
Ich habe leider keine ähnlichen Beiträge gefunden und finde seinen Fall doch etwas zu kompliziert, um mich nun innerhalb einiger Tage so zu belesen, um die Gesetzeslage gut genug zu kennen.
Ist für mich auch wirklich Neuland, aber man lernt ja nie aus und ich möchte ihm keinen nachteiligen Tipps geben, die schwere Konsequenzen nach sich ziehen würden, dennoch gerne helfen.
Ich bedanke mich sehr für hilfreiche Unterstützung. Am Dienstag soll er schon die Anträge auf Leistungen abgeben und ich hoffe, es ist kein Fehler ihn dorthin geschickt zu haben.
Liebe Grüße
MyBoo