Zitat:Interessant finde ich, dass es (von der Flugreisefähigkeit abgesehen) gar keine Rolle zu spielen scheint, ob sie schwanger ist, bzw. dadurch ein EU-Bürger zum Vater wird.
Genau die Frage gab es vor ein paar Wochen schon einmal, allerdings in ganz anderer Konstellation und der Vater war Deutscher.
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ausweisung;a... Ich habe damals schon vertreten, dass ein ungeborenes deutsches Kind ein Aufenthaltsrecht hat, dass der Mutter mindestens zu einer Duldung verhelfen muss. Die große Meinung hier sah das allerdings anders. Gesetzt den Fall, Du erkennst das Kind jetzt an und nach österreichischem Staatsangehörigkeitsrecht wird das Kind mit der Geburt Österreicher, dann müsste für meine Begriffe in diesem Fall genau das gleiche gelten. In dem anderen Thread hatte ich eine Gerichtsentscheidung vom VG Greifswald zitiert, es gab aber noch ein paar andere von anderen Verwaltungsgerichten mit gleicher Argumentation.
Da der Gedankengang selbst hier nicht auf viel Gegenliebe gestoßen ist, bezweifle ich, dass Deine
ABH da so ganz ohne Schwierigkeiten mitmachen wird, deshalb ist eine Duldung wegen Reiseunfähigkeit bestimmt leichter zu bekommen, sofern die nicht sowieso der "Mick-Fraktion" angehören, die ja nicht so unverbreitet zu sein scheint. Sollte beides nicht klappen, weil der Arzt meint, sie könne reisen und die
ABH es so wieht wie Leuchte ist der andere Weg vielleicht einen Versuch wert.
Argumentation wäre wie folgt:
1. Kind ist/wird Österreicher (abhängig von Vaterschaftsanerkennung und österreichischem Staatsangehörigkeitsrecht).
2. Damit hat das Kind in Verbindung mit Dir ein Aufenthaltsrecht (wird hier sofort mit Sicherheit scharf bekämpft/bestritten werden, aber, wie gesagt, als letzter Halt ist es vielleicht einen Versuch wert).