Hi Ziko,
Zitat:Somit biette ich um verzeihung dass ich es mir erlaubt habe meinem herzen bei dir Janna und bei die Leser dieser Seite ausgelehrt zu haben.
Dafür ist dieses Forum doch da
und ich denke, jeder hier freut sich, wenn er sieht, dass seine Informationen jemandem weiterhelfen konnten.
Zitat:. . . also ich bin auch noch nicht ganz für die Ausreise nach Marokko da das zur riskant für mich wäre doch ich glaub besser ist wenn ich erst hier für meines kindes Wohl hier kämpfen muß so lang ich die möglichkeit habe . .
Ja, ich denke auch, dass es einfacher ist
vor Ort zu kämpfen. Allerdings ist es wichtig, dass Du darauf achtest, dass Dein Aufenthalt immer legal ist (also die
AE bzw. im Moment in Deinem Fall die Fiktionsbescheinigung) gültig ist.
Zitat:Auch wenn meine frau mir mein Kind vorenthält muß ich es vielleicht weiter versuchen ihn zu besuchen.
So lange Deine Frau keine gerichtliche Verfügung erwirkt hat, die Dir die Besuche und den Kontakt mit Deinem Kind verbieten, würde ich es auf jeden Fall probieren. Ich würde auch an Deiner Stelle Kontakt mit den Leuten auf der von mir genannten Page aufnehmen - sie haben diese Probleme bereits erlebt und können Dir sicherlich Tipps geben, wie Du Dich am besten verhältst, damit keiner Dir etwas Negatives nachsagen kann, sondern Du eher noch die Polizei und Behörden auf Deiner Seite hast.
Zitat:Aufzeichnungen sameln darüber daß meine frau mich meinen Kind nicht mehr besuchen läßt.
Gut wäre es da z.B. einen unbeteiligten Zeugen mitzunehmen, wenn Du Dein Kind wieder besuchen willst. Dieser Zeuge kann dann bestätigen, dass Deine Frau Dich nicht zu Deinem Kind gelassen hat. Natürlich reicht dann ein einmaliger Besuch nicht aus, Ihr müsst mehrmals hin und genau aufschreiben, wann Ihr dort wart, was gesagt wurde. Als Hilfe könntet Ihr das Gespräch auf Band aufnehmen und danach dann ein entsprechendes Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Hinweis: Bandaufnahmen, von denen der Gesprächspartner nichts weiß, sind nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig, eine solche Bandaufnahme kann nur für Dich als Gedächtnisstütze dienen, um danach Deine Aufzeichnungen anzufertigen!
Zitat:... wirksame in der sache wäre, ist dass ich das Jugendamt auch einen Bericht darüber wie es mein Kind bei seine Mutter geht und dass ihr auch nicht gut geht wobei sie jegliche terapeutiche Hilfe verweigert.
Es
kann helfen, muss aber nicht. Du kennst die Sachbearbeiter beim Jugendamt besser, so dass Du beurteilen kannst, ob sie Deine Aktionen als "Racheakt" gegen die Frau auffassen würden oder als Besorgnis eines liebenden Vaters. Du kannst aber auch sagen, dass Du gerne bereit bist, die ersten Besuche unter Betreuung stattfinden zu lassen. Da wäre dann ein Mitarbeiter des Jugendamtes dabei, der sich so auch überzeugen könnte, wie Du mit Deinem Kind umgehst und dass Du nur Gutes für es willst.
Zitat:Danach könnte man die ABh darüber überzeugen dass man sich um sein Kind kömert, troz wenn die Ehefrau weiterhin das gegenteil berhaupten würde, weil ihe in einem und ganzen nur um sich und ihre gescheiterte Ehr und den Man der ihr nicht mehr geheurchen will geht ???
Das könnte über diese Protokolle der Besuchsversuche und die Zeugenaussagen funktionieren. Vielleicht kannst Du ja auch mal Deinen Anwalt zu einem solchen Besuchsversuch mitnehmen.
Zitat:Ich kann nur noch sagen dass meine Kraft bald zuende ist, und mit dem was ich vor habe spiele ich das alle letzte level damit meine gewissen mich später nicht plagt meines Kindes wegen
Das kann ich nachvollziehen, dass Du kaum noch Kraft hast. Ich finde es super, dass Du trotzdem weiter kämpfst. Für Dein Kind lohnt sich das allemal, und ich wünsche Dir viel Kraft dafür.
Viele Grüße
Janna