Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Tod des Ehepartners - Aufenhalt (Gelesen: 1.233 mal)
Britta
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Es gibt nichts Gutes,
außer man tut es.


Beiträge: 51
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Tod des Ehepartners - Aufenhalt
19.10.2005 um 09:47:56
 
Hallo,

die Sache ist folgende: eine Frau aus der dominikanischen Rep., bereits seit 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet, ist seit vier Wochen mit ihren Kindern (dt. Ehemann ist nicht der Vater) nach D gekommen (zuvor hat nur ihr Mann sie besucht). Vor zwei Wochen verunglückte er tödlich.
Nach §31,1 (mein Verständnis) müsste sie jetzt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitzen - zumindest zunächst mal für ein Jahr. Und ihre Kinder sollten nach meiner Logik auch bleiben können, um mit der Mutter zu leben.
Die Fragen:
- stimmt das oben so?
- was muss sie dazu konkret tun? Wird ihre AE umgeschrieben bzw. die der Kinder? (Wenn nicht mehr Familiennachzug als Zweck, was ist es dann?)
- was nach dem einen Jahr ist, ist, denke ich mal, noch sehr unklar so kurz nach dem Tod des Ehemannes. Aber - um sie darauf vorbereiten zu können - wie sind ihre Chancen, falls sie denn hierbleiben wollte, von welchen Kriterien hängt das ab?

Danke schon mal für Antworten,
Britta
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Antwort #1 - 19.10.2005 um 10:01:09
 
Hallo Britta,

Zitat:
stimmt das oben so?


So weit ja, der § 31 Abs. 1 AufenthG ist zutreffend. Für wie lange hat sie denn eine AE erhalten ?

Bei den Kindern liegt eine AE nach § 32 Abs. 1 AufenthG ebenfalls bereits vor?

Zitat:
von welchen Kriterien hängt das ab?


Sicherlich von der Sicherung des Lebensunterhaltes Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Britta
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Es gibt nichts Gutes,
außer man tut es.


Beiträge: 51
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Antwort #2 - 19.10.2005 um 11:43:51
 
Erstmal danke!

Sie hat eine AE bis 09/2008, ihre Söhne ebenfalls. Die Söhne haben §32,1.

Sie müssten sich jetzt also bei der ABH melden´und das würde entsprechend umgeändert, stimmt das?

Sicherung des Lebensunterhaltes: ist das im Zweifel auch die Witwenrente (wobei die ja kaum für sie und die beiden Jungs reichen würde)?

Britta
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Antwort #3 - 19.10.2005 um 11:53:05
 
Zitat:
ist das im Zweifel auch die Witwenrente


Rente ist als Einkommen zu berücksichtigen, wird aber vermutlich nicht ausrechen, den LU ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten.

Die AE müßte umgewandelt werden, weil der ursprüngliche Erteilungsgrund ja nicht mehr vorhanden ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema