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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.506 mal)
momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
17.10.2005 um 17:11:01
 
Hallo,
ich bin Ausländer und besitze Niederlasungserlaubnis.
Ich habe vor ein paar Monate geheiratet. Meine Frau hat schon ein Visum für Familienzusammenführung bekommen.    Smiley
Jetzt will sie ein Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Meine Frage wäre: wie lange wird ihr Aufenthaltserlaubnis sein ? 1 oder 2 Jahre ?? 
ich habe leider bis jetzt verschiedene Antworte von den Beamten gehört     Griesgrämig
gibt's eine Vorschrift darüber ? :richter
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 17.10.2005 um 22:01:11
 
Zitat:
gibt's eine Vorschrift darüber ? :richter


Hi,
nein, eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Von daher darfst Du
auch keine konkrete Auskunft erwarten. Ich tippe auf zwei Jahre,
wenn alles im grünen Bereich ist (kein Verdacht Scheinehe im
Hintergrund lauert).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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muffin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.10.2005 um 08:31:53
 
Hi Momo,

also ich überlass die antwort den Experten, aber bei uns gabs im gleichen Fall (Ausländer mit NE heiratet Ausländer) einen Aufenthalt von 13 Monaten.

Lieben Gruß muffin
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momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2005 um 10:07:04
 
ich finde's schon erstaunlich, dass es allgemein keine klaren Vorschrifte gibt !   !!!
Das heisst, die Antwort wird der Laune der Beamten überlassen  Fragezeichen
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.10.2005 um 10:07:17
 
Zitat:
Hi,
nein, eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Von daher darfst Du
auch keine konkrete Auskunft erwarten. Ich tippe auf zwei Jahre,
wenn alles im grünen Bereich ist (kein Verdacht Scheinehe im
Hintergrund lauert).


Nr. 30.0.10 der VAH besagt sinngemäß, daß in der Regel die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und dann jeweils um 2 Jahre verlängert wird, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis vorliegen.

Abu

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momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.10.2005 um 10:10:17
 
was ist VAH ?
-danke im voraus-
Zitat:
Nr. 30.0.10 der VAH besagt sinngemäß, daß in der Regel die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und dann jeweils um 2 Jahre verlängert wird, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis vorliegen.

Abu


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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 18.10.2005 um 11:27:08
 
Zitat:
was ist VAH ?

Das sind die "Vorläufige(n) Anwendungshinweise des BMI zum Aufenthaltsgesetz" und Du findest die bei "www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung".

Abu
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