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Einreisesperre aufheben!!Aber wie?? (Gelesen: 6.281 mal)
Andrush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre aufheben!!Aber wie??
16.10.2005 um 23:25:01
 
Hallo Liebe Experten und Mitarbeiter der Ausländerbehörden,
leider konnten meine Fragen beim letzen mal nicht richtig beantwortet werden, da das Thema irgendwie ausser kontrolle geraten ist.
Wenn man sich schon wie in meinem fall bereits im Ausland befinde (Bosnien),
wie bekommt man dann die Sperre weg?
Muss dies per post geschehen?
Was muss man da rein schreiben? (z.b Bearbetunsnummer,Abschiebedatum usw..)
Muss man eine Kopie vom Ausweis mit senden?
Gibt es da etwas zu beachten?
Schicke ich die sachen an die perönlich Sachbearbeiterin?
Bekomme ich dann post zurück auf welches Konto ich die Abschiebekosten überweisen soll?
Kann dies alles auch ohne Anwalt gemacht werden? Da bekanntlich Anwälte doch sehr Teuer sind.
Hoffe es waren nicht all zu viele Fragen auf einmal grin
schon mal danke im voraus
grüße aus dem balkan


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PeterLu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben!!Aber wie??
Antwort #1 - 17.10.2005 um 08:07:01
 
Hallo,

du kannst bei der Ausländerbehörde welche zuletzt für dich zuständig war die nachträgliche Befristigung des Einreiseverbotes beantragen. Diese Behörde wird dir dann, vermutlich vor Entscheidung über den Antrag, mitteilen, welche Kosten bei deiner Abschiebung entstanden sind und dir ein Bankkonto nennen auf welches du diese Kosten überweisen sollst. Nach Eingang der Zahlung wird dann eine Entscheidung über deinen Befristungsantrag erfolgen.

Gruß
Peter
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben!!Aber wie??
Antwort #2 - 25.10.2005 um 17:47:18
 
Hallo, hast du gleichzeitig mit der Abschiebung eine Ausweisungsverfuegung erhalten?
( Normalerweise muss du eine in der Tasche haben).
In dieser Verfuegung  muss stehen weshalb,warum, aufgrund was du  Deutschland verlassen muss/hast.

Z.B.  Aufgrund  Art. .....,Abs..... und  Art. ...... Abs..... , Nr........  sind Sie aus der  BDR auf unbefristete Ziet auszuweisen, darueber hinaus ........  ich die sofortige Vollziehing der Ausweisung usw. 

Es ist auch sehr wichtig nach welchen Artikeln, Absaetze, Nummern des Aufenhaltsgesetzes deine Ausweisung  verfuegt wurde.( KANN , IST, SOLL-Ausweisung).

Dann kannst du  die Dauer der Sperre ziemlich genau erfahren( Es gibt genuegende Quellen im Internet).

Ich versende die Antraege per E-Mail, keine Probleme bis jetzt gehabt.


Nach so vielen Jahren Ausbildung und Integration   in Deutschland haettest  du eigentlich viel mehr Erfahrung und Information ueber solchen  Sachverhalte  haben sollen.

Gruesse

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Gruesse
 
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 26.10.2005 um 12:07:12
 
Zitat:
Nach so vielen Jahren Ausbildung und Integration   in Deutschland haettest  du eigentlich viel mehr Erfahrung und Information ueber solchen  Sachverhalte  haben sollen.


öhm ???Huh?
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Andrush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben!!Aber wie??
Antwort #4 - 28.10.2005 um 11:19:53
 
Hallo miramax,
ja wurde wegen §§55 Absatz 2 abgeschoben.
Mein Pass war abgelaufen. Als eines tages einen neuen hatte sollte eine kopie durch meinem anwalt an die ABH gesendet werden.Ich konnte persönlich nicht hin wegen ausbildung.dies hat der anwalt versäumt und da dachte warscheinlich die behörde das ich den mit absicht nicht vorgezeigt habe.
diesen grund stelle ich mir vor das ich abgeschoben wurde
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben!!Aber wie??
Antwort #5 - 28.10.2005 um 11:41:46
 
Wegen eines nicht vorgezeigten Passes wird niemand ausgewiesen oder abgeschoben. Eine ausführliche Begründung für Deine Ausweisung findest Du in der Dir oder Deinem Rechtsanwalt vorliegenden Ausweisungsverfügung.
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Waldapotheker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 28.10.2005 um 12:06:45
 
Hallo....

Der Schriftsatz der Verfügung ist sehr entscheident für die Beurteilung der Sachlage in Deiner Sache. Denn wie schon angemerkt wurde, durch dass ausbleibende Vorzeigen des Passes allein, wird wohl keiner so ohne weiteres Ausgewiesen werden....


Grüße....
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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Andrush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben!!Aber wie??
Antwort #7 - 28.10.2005 um 19:59:27
 
hallo zusammen!!
leider war es aber in meinem fall so.
ich hatte eine frist bekommen deutschalnd zu verlassen.klagen hin klagen her. es wurde keine rücksicht auf die ausblidung genommen.( hatte das gefühl das dich sachbearbeiterin etwas gegen mich hatte.nur ein gefühl). diese frist habe ich nicht eingehalten weil ich meine ausbildung beenden wollte.immerhin waren es nur paar monate noch. und schubs waren die vor meine haustür in der frühe.dachten ich halte den pass versteckt oder so. keine gnade die beamten.können nicht mal eine woche bis zur mündlichen prüfung warten.schäußlich sowas. aber ich sage es euch.die welt ist klein und dieser frau von der ABH werde ich ins gesicht spucken wenn ich sie sehe.egal ob in 5 oder 10 jahren.so einen tollwut habe ich auf der.dann wundern die sich warum man kriminäl wird oder geschweige denn attentate auf die macht.kann nichts meht dazu sagen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 28.10.2005 um 20:22:02
 
Zitat:
kann nichts meht dazu sagen


Ist auch besser so wenn Du Ruhe gibst Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Andrush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.10.2005 um 20:31:38
 
die ruhe hält sich in grenzen Zwinkernd
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 29.10.2005 um 11:48:13
 
Zitat:
aber ich sage es euch.die welt ist klein und dieser frau von der ABH werde ich ins gesicht spucken wenn ich sie sehe.egal ob in 5 oder 10 jahren.so einen tollwut habe ich auf der.dann wundern die sich warum man kriminäl wird oder geschweige denn attentate auf die macht.kann nichts meht dazu sagen


Ja, alles klar. Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.
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Andrush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 29.10.2005 um 13:27:20
 
[inv]doch ich sage euch noch etwas. deutsche nazisten schweine seid ihr alle beamten. vernichten sollte man euch. das blut von dem vorvahren ist fließt durch eure scheiß adern was denn sonst[/inv]

[warnred=Andrush,0]und tschö[/warnred]
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #12 - 29.10.2005 um 20:48:10
 
Zitat:
dann wundern die sich warum man kriminäl wird oder geschweige denn attentate auf die macht


Da kann man sich doch nur wünschen, dass die Einreisesperre noch lange andauern möge.
[inv]( Jesi li ti jos normalan, covjece?)[/inv]

[edited]Der fremdsprachliche Teil des Postings wurde entfernt.[/edited]
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« Zuletzt geändert: 29.10.2005 um 22:21:14 von Mick »  
 
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mbmaroc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokko
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Antwort #13 - 27.03.2008 um 15:55:28
 
Hallo
Ist nach 10 Jahren lebens im ausland ueberhaubt moeglich einen Antrag zu stellen bezueglich befristeter Einreisesperre?
Ich moechte lediglich ein normales visa beantragen um zu reisen und um meine legalen Geschaefte zu taetigen. Bin verheiratet mit einer marokkanerin und habe ein Kind. Ich fuehre ein Internationales Unternehmen in Marokko VAE und Malaysia.

danke
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maki
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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #14 - 27.03.2008 um 15:58:28
 
mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 15:55:28:
Hallo
Ist nach 10 Jahren lebens im ausland ueberhaubt moeglich einen Antrag zu stellen bezueglich befristeter Einreisesperre?
Ich moechte lediglich ein normales visa beantragen um zu reisen und um meine legalen Geschaefte zu taetigen. Bin verheiratet mit einer marokkanerin und habe ein Kind. Ich fuehre ein Internationales Unternehmen in Marokko VAE und Malaysia.

danke

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