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Trennung von ausl. Ehemann... (Gelesen: 1.603 mal)
Rike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung von ausl. Ehemann...
16.10.2005 um 14:06:29
 
Hallo ihr!

Ich habe eine Frage...  öhm

Ich bin nun seit 2 Jahren mit meinem türkischen Ehemann verheiratet und muss mich nun leider von ihm trennen.
Mit einer Scheidung werde ich noch warten, allerdings möchte ich recht bald aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Meine Frage ist nun, was passiert dann mit ihm? Darf er nach 2 Jahren Ehe+gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland bleiben, werden wir Probleme mit dem Ausländeramt bekommen, sobald meine alleinige Wohnung offiziell ist und ich mich umgemeldet habe?
Oder interessiert es die gar nicht, wenn man getrennt lebt?
Habe angst irgendwas falsch zu machen...  ???

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und mir sagen, was ich bei dieser Trennung beachten sollte, vielen Dank schonmal,
LG Rike.
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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.10.2005 um 14:54:28
 
Hallo Rike,

nach 2 Jahren kann ihm ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Allerdings sollte er auch selbst für sich sorgen können - sprich Beruf etc..

Durch den Auszug erlischt die eheliche Gemeinschaft. Sollte er also noch nicht 2 Jahre mit dir zusammengelebt haben, dann würde er wohl ausgewiesen werden.




Gruß
Roncubanito
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Rike
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.10.2005 um 15:09:31
 
Hallo Roncubanito!

Vielen Dank für deine Antwort, den Antrag für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht kann er aber ohne mein Beisein stellen oder?
Was genau müsste denn nun passieren? Muss ich dem Amt bescheid geben, dass ich mich trennen möchte, auch wenn die Ehe bestehen bleibt?
Was muss ich machen um ausziehen zu können, oder muss mein Mann sich um alles kümmern?
Muss ich irgendwas beantragen, melden etc oder reicht es sich nach dem umzug in einwohnermeldeamt umzumelden?
Entschuldige die vielen Fragen, aber ich bin ziemlich überfordert von dem ganzen...
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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.10.2005 um 17:11:38
 
Hallo Rike,
erst einmal vorweg, dass ich auch kein Fachmann bin - davon gibt es hier einige.

Ich denke aber, dass er da keinen Antrag stellen muss, sondern das wird wohl im Ermessen der Auslkänderbehörde liegen, ob er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat oder nicht.

Wenn du ausgezogen bist in eine neue Wohnung musst du dich ummelden - sonst begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz.

Also wen ich an deiner Stelle wäre - du willst deinem Mann sicherlich keine Nachteile bereiten - würde ich entweder hier auf kompetenten Rat der Experten warten oder aber auf ein vertrauenvolles Gespräch mit deiner zuständigen ABH hoffen.

Grüße von

Roncubanito, der hofft nichts falsches erzählt zu haben.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 16.10.2005 um 19:40:54
 
Hallo Rike,

ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entsteht erst nach 2 Jahren gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft.

Eine Trennung muss der Ausländerbehörde mitgeteilt werden, denn ansonsten würde die Verlängerung der AE Deines Mannes ja auf der Begründung: "eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen" erfolgen, und das wäre falsch und kann unangenehme Konsequenzen haben, wenn die ABH dahinter kommt, dass gar keine ehel. Lebensgemeinschaft mehr besteht.

Natürlich kann er alleine auf die ABH gehen, um die Verlängerung zu beantragen. Mitzubringen wären Lohnbescheinigungen, Mietvertrag und natürlich sein Pass.

Wenn er nach einem Jahr eigenständigem Aufenthalt kein eigenes Einkommen hat und staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, kann (wird) es passieren, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird.

Du kannst natürlich jederzeit ausziehen.
Zu achten ist auf eine korrekte Ummeldung bei der Meldebehörde, wie Roncubanito schon schrieb. Außerdem wäre zu prüfen, welche Versicherungen Ihr evtl. gemeinsam habt, das wäre "auseinander zu klamüsern" und auch auf wen der Mietvertrag der Ehewohnung läuft. Evtl. müsste da ja auch was geändert werden, wenn der auf Euch beide läuft oder nur auf Dich läuft und Dein Mann dort wohnen bleibt.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 16.10.2005 um 20:56:09
 
Hi,
ergänzend noch der Hinweis auf die FAQ. Ansonsten
ist eigentlich alles gesagt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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