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Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D (Gelesen: 1.646 mal)
Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D
15.10.2005 um 09:19:26
 
Der Berliner Senat hat eine gute Broschüre zum Thema "Ehen zwischen Deutschen und Ausländern - Hinweise zur Rechtsstellung" veröffentlicht

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/intmig/ratgeber/binationale_ehen_...
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.10.2005 um 13:25:53
 
Sehr hilfreiche Broschüre! Aber auch hier scheinen mir einige Dinge nicht genannt zu sein. Der Autor Christian Kayser schreibt auf Seite 11 bezüglich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners eines Deutschen: "Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht, schwerwiegende Ausweisungsgründe (z. B. schwere Straftaten) vorliegen oder ein Einreiseund Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung oder Ausweisung entstanden ist. Die Wirkung (Dauer) dieses Verbots wird auf Antrag in der Regel befristet."

Hier nennt er verschiedene Versagungsgründe. Nach der Lektüre des Aufenthaltsgesetzes ist mir aber noch ein wichtiger Versagungsgrund aufgefallen, der in §27 Abs. 3 genannt ist. Die Nichtnennung dieses Versagungsgrundes ist denke ich in heutiger Zeit ein Fehler. Vielleicht sollte dies noch nachgebessert werden.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 16.10.2005 um 19:53:18
 
§ 27 Abs. 3 AufenthG (Erteilungshindernis Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II) ist für ausländische Ehepartner eines Deutschen überhaupt nicht relevant, die Aufenthaltserlaubnis muss trotz Sozialleistungsbezugs erteilt und verlängert werden (§ 28 Abs. 1)!

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländische Ehepartner eines Ausländers kann der Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II zwar ein Hindernis sein, im Regelfall ist die Aufenthaltserlaubnis aber dennoch zu verlängern (§ 30 Abs. 3). Anders sieht das nur bei der ersten Erteilung aus.

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 16.10.2005 um 20:45:29
 
Zitat:
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländische Ehepartner eines Ausländers kann der Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II zwar ein Hindernis sein, im Regelfall ist die Aufenthaltserlaubnis aber dennoch zu verlängern (§ 30 Abs. 3). Anders sieht das nur bei der ersten Erteilung aus.


Hi,
bei der Verlängerung davon zu sprechen, dass sie bei Bezug öffentlicher
Mittel im Regelfall zu verlängern ist, halte ich für stark überzogen.
Nach dem Wortlaut der Vorschrift besteht jede Menge Ermessensspiel-
raum (im Gegensatz zu einer regelmäßig zu treffenden Entscheidung).
Daneben wäre noch § 8 AufenthG in den Blick zu nehmen:

Zitat:
§ 8 Abs. (1) AufenthG
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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