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erst Ehezusammenfuehrung oder Schengen-Visa? (Gelesen: 3.198 mal)
gluecklicher
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Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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14.10.2005 um 03:09:01
 
Hallo,

ich moechte auf den Philippinen meine philippinische Verlobte heiraten.

Anschliessend moechten wir im aussereuropaischen Ausland gemeinsam fuer einige Zeit ( 1 - 3 Jahre ) leben.

Waehrend dieser Zeit moechten wir nach Deutschland, um Urlaub zu machen.
Nach Ende des Auslandsaufenthaltes moechten wir uns in Deutschland niederlassen.

Jetzt die Frage:
Sollte nach der Heirat gleich die Familienzusammenfuehrung gemacht werden oder sollen wir zunaechst nur ein Schengenvisa beantragen um ab und an nach Deutschland zu gehen? Und um die Familienzusammenfuehrung kuemmern wir uns dann spaeter?

Danke fuer Rat,

Gluecklicher
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.10.2005 um 09:23:48
 
Zitat:
Jetzt die Frage:
Sollte nach der Heirat gleich die Familienzusammenfuehrung gemacht werden oder sollen wir zunaechst nur ein Schengenvisa beantragen um ab und an nach Deutschland zu gehen? Und um die Familienzusammenfuehrung kuemmern wir uns dann spaeter?


Also wenn Du so fragst, lieber gleich die FZF durchziehen, weshalb auf die lange Bank schieben? Anderer Vorteil, Eure Dokumente sind nach der Heirat noch aktuell, ich meine ihr habt dann einmal allen Kram zusammen der gebraucht werden könnte. Finde ich einfacher als nach längerer Zeit evtl. zu Grübeln "wo hab ich jetzt was hingelegt"  öhm

greets ...
neuro ........
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.10.2005 um 09:32:58
 
Gluecklicher,

Diesbezüglich hast Du keine Entscheidungsfreiheit. Vgl. § 27 Abs. 1 AufenthG:
Zitat:
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs
(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
...


D. h. für Deinen Fall, daß Ihr erst ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen könnt, wenn Ihr konkret beabsichtigt, die eheliche Lebensgemeinschaft in D zu führen. Vorher handelt es sich lediglich um Besuche und hierfür gibt es Schengen-Visa.

Abu
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caraa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.10.2005 um 14:04:49
 
Hallo Glücklicher,

Du solltest aber dabei berücksichtigen, daß, während das Verfahren für die Familienzusammenführung läuft, keine weiteren Besuchsvisa erteilt werden können.

So ist es nämlich gerade bei mir und meinem Mann: Er hat von Boston aus, wo er derzeit noch bis ende des Jahres studiert, Familienzusammenführung beantragt. Mein Mann ist Taiwanesischer Staatsbürger. Nun haben wir das Problem, daß mein Mann aus familiären Gründen am 1.11. nach Deutschland kommen muß für zwei Wochen. Die Bearbeiterin hier sieht sich außer stande, das Verfahren bis ende Oktober abschließend zu bearbeiten. Deshalb werden wir nun zugunsten eines weiteren Besuchervisums das Verfahren canceln, was natürlich die Sache im Ganzen wieder verlängern wird.
Oder gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit? Vielleicht haben die mir auch Quatsch erzählt. Weiß das vielleicht jemand hier?


Viele Grüße Cara
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Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.10.2005 um 16:52:10
 
Hallo Caara,

die Info, dass parallel kein Besuchsvisa beantragt werden kann, ist mir auch neu - läßt Du mich wissen, wie das ausgeht, da wir einen ähnlichen Parallelflug planen?

Unterschied bei uns - wir werden alles für die Beantragung eines Marriage-Visa's in die Wege leiten (das dauert wegen OLG arg lange) und während dessen ein Touri-Visa stellen. Per Definition ist das nicht wirklich parallel, da wir das Marriage Visa ja nur vorbereiten, aber noch keinen Antrag stellen.

Trotzdem  - Parallelen sind da - viel Glück  :blum und lass mich wissen, wie es ausgeht.. Himmel, wie lange dauert denn ein FZF-Visa?  öhm
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 14.10.2005 um 17:16:06
 
Ich glaube, da gibt´s ein kleines Mißverständnis.
Wie das Wort schon sagt geht es bei der Familienzusammenführung darum,  eine Familie zusammenzuführen. Ergo wird ein Visum zur Familienzusammenführung -hier beim Ehegattennachzug- in den Fällen erteilt, wo ein Ehegatte seinen Wohnsitz im Inland hat, der andere im Ausland lebt und seinen Auslandswohnsitz an den Inlandswohnsitz des Ehepartners verlegen möchte.
Wenn beide Ehegatten im Ausland leben und dies auch für die nächsten 2-3 Jahre so beibehalten wollen - wer soll denn da mit wem zusammengeführt werden?
Wie Abu schon sagte kann das Visum zum Ehegattennachzug erst dann erteilt werden, wenn die konkrete Absicht besteht die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet fortzuführen.
Für alle vorher geplanten Urlaube in Deutschland benötigt der Nicht-Deutsche Ehepartner ein Schengenvisum.
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caraa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.10.2005 um 17:17:33
 
Hallo Allure,

eine FZF dauert ca. 12 Wochen. Der Bearbeiter beim Konsulat in Boston sagte mir aber, dass es manchmal auch nur vier Wochen dauert, je nach Saison und Aufkommen in der Stadt, in der man später wohnen will. Das ist also wohl Glückssache.

Also, wenn ich was rausfinde, lasse ich es Dich wissen. Hoffen wir mal das Beste bis dann, Gruss, Cara
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