Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung AE? (Gelesen: 1.012 mal)
sonne123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung AE?
13.10.2005 um 09:04:52
 
Hallo Forenbesucher,
mein Mann besitzt seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, die Ende Oktober abläuft. Ich würde nun gerne wissen, welche Unterlagen man bei der Ausländerbehörde vorlegen muß für die Verlängerung, bzw. soweit ich weiß, steht ihm eine Niederlassungserlaubnis zu. Es wäre nett, wenn mir jemand aus eigener Erfahrung oder dienstlicher Erfahrung antworten würde.
Vielen Dank im Voraus!
sonne123
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung AE?
Antwort #1 - 13.10.2005 um 21:30:44
 
Hallo Sonne,

wenn Du Deutsche bist, braucht Dein Mann (rein theoretisch) nur den gültigen Reisepass mit der eingeklebten (alten) Aufenthaltserlaubnis.

Sicherer ist es aber, wenn Ihr noch folgende Unterlagen mitbringt:
- Mietvertrag
- letzte 3 Gehaltsabrechnungen Deines Mannes (und Deine am Besten auch)

Außerdem macht es auf jeden Fall Sinn, wenn Du mitgehst und natürlich auch Deinen Pass / Personalausweis dabei hast.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung AE?
Antwort #2 - 13.10.2005 um 21:31:07
 
Hallo Sonne,

wenn Du Deutsche bist, braucht Dein Mann (rein theoretisch) nur den gültigen Reisepass mit der eingeklebten (alten) Aufenthaltserlaubnis.

Sicherer ist es aber, wenn Ihr noch folgende Unterlagen mitbringt:
- Mietvertrag
- letzte 3 Gehaltsabrechnungen Deines Mannes (und Deine am Besten auch)

Außerdem macht es auf jeden Fall Sinn, wenn Du mitgehst und natürlich auch Deinen Pass / Personalausweis dabei hast.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung AE?
Antwort #3 - 13.10.2005 um 21:44:45
 
Zitat:
Sicherer ist es aber, wenn Ihr noch folgende Unterlagen mitbringt:


Hi Janna ,

nicht nur sicherer sondern sogar notwendig:

Die NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG setzt u.a. voraus dass der LU (§ 5 Abs. 1 Nr.1 ) sichergestellt ist.

Das Deutsch-Verheirateten-Privileg gilt nur im § 28 Absatz 1 (...ist abweichend von § 5 Abs.1 Nr.1...)


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
sonne123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung AE?
Antwort #4 - 15.10.2005 um 13:08:40
 
Hallo und vielen Dank für die Antworten!!
Scheint ja nicht so tragisch zu werden, ich schicke aber sicherheitshalber noch eine mail an die ABH.
Viele Grüße  sonne123

P.S.: Super, dass sich so viele Leute "vom Fach" die Mühe mit diesen Foren machen. Weiter so!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema