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NE nach §28  Erteilung Dauer (Gelesen: 4.889 mal)
Rolex
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12.10.2005 um 16:46:13
 
Hallo an Alle,

Wie lange dauert eigentlich der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft (§ 28 Abs. 3 AufenthG)? passiert das am selben Tag der Beantragung?

Vielen Dank im voraus,
Rolex
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Saxonicus
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Antwort #1 - 12.10.2005 um 17:29:02
 
Also bei meiner Frau hat das so knapp 10 Minuten gedauert.
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brickbat
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Antwort #2 - 12.10.2005 um 17:38:44
 
Zitat:
Hallo an Alle,

Wie lange dauert eigentlich der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft (§ 28 Abs. 3 AufenthG)? passiert das am selben Tag der Beantragung?

Vielen Dank im voraus,
Rolex


Kommt darauf an ob noch ein BZR Auszug und andere Auskünfte von der Behörde eingeholt werden. Bei uns dauert es von Beantragung bis Erteilung um die 4 Wochen.
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muewi
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Antwort #3 - 12.10.2005 um 18:18:52
 
Hallo Rolex,

in Hessen dauert es standardmäßig 4 Monate.

Gruß muewi
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Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
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Rolex
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Antwort #4 - 12.10.2005 um 19:20:17
 
@Saxonicus
Danke, ich habe es auch so gehört.

@brickbat
Zitat:
BZR Auszug und andere Auskünfte...

und was sind die?? kann mann alles selber vorher abholen und vorbereiten?

@muewi
Danke, das ist sehr lang!!aber dauert es nicht so lang nur bei der Erteilung nach §9?? (wenn mann nicht mit einer Deutscher verheiratet ist)??




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brickbat
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Antwort #5 - 12.10.2005 um 20:34:07
 
Zitat:
...und was sind die?? kann mann alles selber vorher abholen und vorbereiten?

z. B. Anfragen bei der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes oder bei der Polizei über evtl. anhängige Ermittlungsverfahren. Machen aber nicht alle ABH´en.
In manchen Fällen ist auch eine Verfassungsschutzanfrage notwendig. Wenn hierfür keine Verschweigefrist vereinbart ist, kann das schon mal ein paar Wochen/Monate dauern.
Nichts davon kann man selber erledigen.
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muewi
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Antwort #6 - 13.10.2005 um 05:59:29
 
Hallo Rolex,

in Hessen dauert es meines Wissens (meine Erfahrung und Erfahrung von anderen hier im Forum) immer so lange, gleichgültig nach welchem Paragraphen die Niederlassungserlaubnis erteilt wird.

Gruß muewi
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brickbat
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Antwort #7 - 13.10.2005 um 09:53:59
 
Bei uns ist die Dauer auch nicht von der Rechtsgrundlage abhängig.
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Antwort #8 - 13.10.2005 um 09:54:03
 
Danke,

hat jemand Erfahrung in Heidelberg oder generel in BW?

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Antwort #9 - 13.10.2005 um 11:51:01
 
@ muewi

Das kann nicht in jedem Falle so sein.

Wir wohnen auch in Hessen und wie bereits oben erwähnt war das eine Sache von 10 Minuten.

Ebenfalls nach § 28
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Antwort #10 - 13.10.2005 um 12:07:09
 
Hi Saxonicus,

hatte die Deinige nicht bereits vorher eine unbefristete AE?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #11 - 14.10.2005 um 11:53:23
 
Ja, sie hatte schon eine Aufenthaltsberechtigung seit 1989.
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brickbat
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Antwort #12 - 14.10.2005 um 12:01:47
 
Zitat:
Ja, sie hatte schon eine Aufenthaltsberechtigung seit 1989.


AugenrollenIn dem Fall wird ja nur die alte Aufenthaltsberechtigung als Niederlassungserlaubnis übertragen, da wird ja nix geprüft wie bei einer Erteilung. Kannste doch gar nicht vergleichen  Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #13 - 15.10.2005 um 20:11:37
 
Das ist schon richtig.

Aber auch bei den vorherigen Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse oder bei der Erteilung der Aufenthaltsberechtigung kann ich mich nicht an irgendwelche Prüfungen oder Nachfragen erinnern.
Meistens war meine Frau garnicht dabei und ich habe das in der Mittagspause erledigt, eine Sache von wenigen Minuten.
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Antwort #14 - 15.10.2005 um 23:13:19
 
Bei einer normalen Verlängerung kann das schon sein. Voraussetzung für die Aufenthaltsberechtigung waren aber auch nach altem Recht immer schon Deutschkenntnisse. Die können aber nur bei persönlicher Vorsprache geprüft werden. Das die ABer. Deiner Frau sogar ohne Überprüfung der Deutschkenntnis erfolgt sein soll wäre eine ausgesprochene Ausnahme. Vielleicht ging ja alles so reibungslos und angenehm über die Bühne das es Dir nur nicht im Gedächtnis geblieben ist. Zwinkernd Andererseits ist 1989 ja auch schon eine Weile her... grin Zwinkernd
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