Zitat:ich wohne in Hamburg, habe ich hier studiert.ich bin jetzt seit 9 jahren in Deutschland.zum zeit punkt meine einbürgerungs antrag, habe ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen auch der achtjährige rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet erfuellt.
Hallo!
Nun, das alleine reicht manchmal nicht. Von Gesetz gefordert wird, dass man seit 8 Jahren
rechtmäßig seinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Nicht jeder rechtmäßige Aufenthalt ist auch ein geöhnlicher Aufenthalt.
Zu der Problematik der Anrechenbarkeit von Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung bei Studenten gibt es hier bereits mehrere Threads, einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Zitat:ich habe jetzt in märz 2005 ein antrag fuer das einbürgerung gestellt. bisher habe ich kein antwort von behoerde bekommen. zwei mal habe ich persoennlich gefragt.der beamte hat kein auskunft gegeben.ich wollte es nur wissen wie meine aktuelle stand ist?
Wenn nach mehr als 6 Monaten noch keine Reaktion der Behörde erfolgt ist, ist dies zumindest ungewöhnlich.
Zitat:jetzt habe ich ein paar fragen. ich hoffe jemand kann mir hilfen.
was beduetet anschpruch einbürgerung.
Anspruch bedeutet: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,
muss die Einbürgerung erfolgen.
Zitat:zum zeitpunkt der antrag muss mann alle voraussetung erfuellen oder zum zeitpunkt der einbürgerung urkunde erteilung muss mann auch alle voraussetzung erfuellen?
Selbstverständlich müssen die Voraussetzungen auch noch zum Zeitpunkt der Einbürgerung erfüllt sein.
Zitat:fals ich kein aufenhalterlaubnis verlängerung nicht mehr kriege und Deutschland verlassen muss, dann wie wird mein einbürgerung antrag weiter gehen?
Sicher nicht. Ohne gültigen Aufenthaltstitel ist keine Einbürgerung möglich.
Zitat:fals ich jetzt ein anwalt schalte, kann das was beschleunigen?
Den Rückgang des Kontostandes sicherlich. Ansonsten wird die Behörde die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs beantworten, daran ändert auch ein Anwalt nichts.
Zitat:gesetzlich kann ich mit der zweck ein aufenthalt verlangerung antragen so lange mein fall von der einbürgerungbehörde nicht beschlossen ist? wie kann ein anwalt in diesen fall hilfen?
Der Zweck des Aufenthalts hat ja nichts mit der Einbürgerung zu tun. Eher ist fraglich, ob ein zweckgebundener Aufenthalt überhaupt für eine Einbürgerung ausreicht; Stichwort gewöhnlicher Aufenthalt, siehe oben.