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Standesamt und EFZ (Gelesen: 5.033 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 12.10.2005 um 20:44:26
 
So da hat sich dann doch einiges angesammelt Zwinkernd

Die Urkundenprüfung auf den Philippinen ist kein selbstzweck, sondern bittere Notwendigkeit um dem deutschen Urkundenanforderungen gerecht zu werden. Es geht hier auch nicht darum, ob irgendein OLG diese Prüfung fordert (wobei es für den Standesbeamten natürlich einfacher ist, so zu argumentieren    grin  ). Fakt ist, das Urkundenwesen auf den Philippinen ist so unsicher, dass die deutsche Botschaft die Legalisation eingestellt hat. Hieraus kann nur ein schluß gezogen werden: Wer heute noch auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, hat den Schuß nicht gehört.

Will damit sagen, ein EFZ für einen deutschen Staatsangehörigen kann nur dann ausgestellt werden, wenn feststeht, dass in der Person des philippinischen Verlobten kein Ehehindernis liegt. Und diese Feststellung ist nur möglich wenn ordnungsgemäße Urkunden über den philippinischen Verlobten vorliegen.

Ob diese Prüfung nun jetzt (beim EFZ) oder bei der Familienzusammenführung stattfinden soll, ist zeitlich gehoppst wie gesprungen.
Formal wäre es zwar möglich, dass ein Standesbeamter (wenn er keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausstellung der Urkunden hat) auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, aber ich denke dass sich da heute keiner mehr drauf einlassen sollte. Sonst wären wir bald, wie Brickbat schon sagte, selbst ein Problemstaat.

Grüße Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #16 - 13.10.2005 um 08:31:13
 
Zitat:
Ob diese Prüfung nun jetzt (beim EFZ) oder bei der Familienzusammenführung stattfinden soll, ist zeitlich gehoppst wie gesprungen.
Formal wäre es zwar möglich, dass ein Standesbeamter (wenn er keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausstellung der Urkunden hat) auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, aber ich denke dass sich da heute keiner mehr drauf einlassen sollte. Sonst wären wir bald, wie Brickbat schon sagte, selbst ein Problemstaat.

Grüße Ronny Zwinkernd


In meinem Fall geht es darum:

Ich lebe zur Zeit nicht in Deutschland.

Nach der Heirat moechten meine Verlobte und ich zusammen leben. Dies sollte so schnell wie moeglich geschehen.

Fuer die Ausstellung eines Visa fuer das Land in dem ich aktuell lebe, benoetigen wir die NSO-Heiratsurkunde fuer den Visa-Antrag.

Um bald moeglichst einen gemeinsamen Lebensweg gehen zu koennen, waere es prima, wenn ich mein EFZ zeitnah - d.h. ohne Pruefung der Urkunden meiner Verlobten -  bekommen koennte.

Fuer die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten im Rahmen der Familienzusammenfuehrung und ihr Visa haetten wir genuegend Zeit. Die Familienzusammenfuehrung und Visa fuer Deutschland wollen wir auch direkt nach der Hochzeit angehen, da wir im naechsten Jahr Deutschland besuchen wollen.

Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 13.10.2005 um 09:44:26
 
Gluecklicher,

Willst Du solange fragen bis Du eine Antwort bekommst, die Dir paßt?

Noch einmal zum Mitschreiben: Theoretisch kann der Standesbeamte auf eine Urkundenprüfung verzichten, wird es aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht tun!

Zitat:
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?
Ob eine FzF stattfindet und was dann geprüft wird, ist für den Standesbeamten irrelevant.

Abu

P.S.:
Zitat:
Die Familienzusammenfuehrung und Visa fuer Deutschland wollen wir auch direkt nach der Hochzeit angehen, da wir im naechsten Jahr Deutschland besuchen wollen.
Wenn Ihr im Ausland lebt und D nur besuchen wollt, handelt es sich nicht um eine Familienzusammenführung. Statt eines FzF-Visums müßt Ihr ein Schengen-Visum beantragen.
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 13.10.2005 um 09:44:53
 
Zitat:
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?


Wenn das einer "meiner" Standesbeamten so und mit dieser Begründung vom Stapel ließe,gäbe es mächtig Mecker mit EckardSmiley

Denn die inhaltliche Überprüfung ist wie bereits dargestellt kein Selbstzweck.
Warum sollte dann im Rahmen der Familienzusammenführung noch eine  Prüfung sein wenn er vorher drauf verzichtet. öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #19 - 13.10.2005 um 09:51:22
 
Zitat:
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?


Nein, aus o. g. Gründen. Eheschließung und FamZusF sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Letzteres geht zwar nicht ohne Ersteres, ist aber nicht die zwangläufig die Folge daraus. Wenn später keine FamZusF stattfinden sollte muß ja unabhängig davon trotzdem sicher gestellt sein, daß die Eheschließung rechtmäßig erfolgte.
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Antwort #20 - 13.10.2005 um 10:47:51
 
Zitat:
Wenn das einer "meiner" Standesbeamten so und mit dieser Begründung vom Stapel ließe,gäbe es mächtig Mecker mit Eckard.  Smiley

Denn die inhaltliche Überprüfung ist wie bereits dargestellt kein Selbstzweck.
Warum sollte dann im Rahmen der Familienzusammenführung noch eine  Prüfung sein wenn er vorher drauf verzichtet. öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd



Es gibt meiner Kenntnis nach Faelle, in denen der Standesbeamte in seiner freien Beweiswuerdigung feststellt, dass fuer Ihn die Unterlagen ok sind und damit auch das EFZ ausstellt.

Im Rahmen der Familienzusammenfuehrung bzw. des Visa-Antrags bestehen die Botschaft oder die ABH auf jeden Fall auf eine Urkundenpruefung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #21 - 14.10.2005 um 03:15:02
 
Hallo,

herzlichen Dank an alle, die mir hier Infos gegeben haben.

Ich finde es prima, dass es dieses Forum gibt und dass Ihr Eure Zeit dafuer verwendet anderen zu helfen.

Es ist eine schwierie Situation: Einerseits ist man verliebt und moechte schnellstmoeglich zusammen leben - andererseits sind etliche Huerden, wie z.B. die Urkundenueberpruefung zu nehmen. Da verliert man leicht die Geduld und versucht "alles" um die Vorgaenge zu beschleunigen.

Mir ist klar geworden, dass es leider nicht immer so geht, wie man es gern haette - waere zu schoen  Zwinkernd

Da hilft nur eins: der Realitaet ins Auge sehen und sich in Geduld ueben.

Herzlichen Dank nochmals,
Gluecklicher
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