Zitat:Ob diese Prüfung nun jetzt (beim EFZ) oder bei der Familienzusammenführung stattfinden soll, ist zeitlich gehoppst wie gesprungen.
Formal wäre es zwar möglich, dass ein Standesbeamter (wenn er keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausstellung der Urkunden hat) auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, aber ich denke dass sich da heute keiner mehr drauf einlassen sollte. Sonst wären wir bald, wie Brickbat schon sagte, selbst ein Problemstaat.
Grüße Ronny
In meinem Fall geht es darum:
Ich lebe zur Zeit nicht in Deutschland.
Nach der Heirat moechten meine Verlobte und ich zusammen leben. Dies sollte so schnell wie moeglich geschehen.
Fuer die Ausstellung eines Visa fuer das Land in dem ich aktuell lebe, benoetigen wir die NSO-Heiratsurkunde fuer den Visa-Antrag.
Um bald moeglichst einen gemeinsamen Lebensweg gehen zu koennen, waere es prima, wenn ich mein
EFZ zeitnah - d.h. ohne Pruefung der Urkunden meiner Verlobten - bekommen koennte.
Fuer die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten im Rahmen der Familienzusammenfuehrung und ihr Visa haetten wir genuegend Zeit. Die Familienzusammenfuehrung und Visa fuer Deutschland wollen wir auch direkt nach der Hochzeit angehen, da wir im naechsten Jahr Deutschland besuchen wollen.
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein
EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?