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Standesamt und EFZ (Gelesen: 5.025 mal)
gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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12.10.2005 um 05:44:38
 
Hallo,

in den kommenden Tagen werde ich mit meinem Standesbeamten in Deutschland reden und Ihn bitten, auf die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten zur Ausstellung eines EFZ zu verzichten.

Mein Hauptargument wird sein, dass eine Pruefung sowieso beim Antrag auf die Ausstellung eines Visa zur Familienzusammenfuehrung erfolgen muss. Somit werden die Unterlagen auf jeden Fall geprueft.

Ich glaube, dass das Standesamt auf die Pruefung verzichten kann, da ich in den Philippinen heiraten moechte und eine Ueberpruefung der Urkunden meiner Verlobten im Zusammenhang mit EFZ nur vom OLG (Baden-Wuerttemberg) gefordert wird. Und das OLG ist bei einer Heirat auf den Philippinen nicht in den Vorgang zur Heirat eingebunden. Nur wenn man in Deutschland heiraten moechte, dann muss das OLG eine Bescheinigung ausstellen, dass die Philippinische Verlobte von der Vorlage eines EFZ (was grundsaetzlich alle benoetigen, die in Deutschland heiraten - aber auf den Pilippinen gibt es ein derartiges Dokument nicht) befreit wurde. Und diese Bescheinigung gibt es nur nach Pruefung der Urkunden.

Meine Schlussfolgerung ist somit, dass es im Ermessen des Standesbeamten liegt, ob eine Urkundenpruefung zur Ausstellung des EFZ erfolgen muss, wenn man auf den Philippinen heiraten moechte.


Ist meine Vermutung so richtig?
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gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.10.2005 um 05:48:07
 
Zusatzhinweis: Meine Verlobte ist philippinsche Staatsbuergerin
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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.10.2005 um 06:17:30
 
Also entweder habe ich deinen Post nicht richtig verstanden oder du hast was verwechselt.

Du heiratest auf den Philipinen und willst mit deinem Standesbeamten reden?? Warum??
Kennt ihr euch oder was möchtest du von ihm?

Die Prüfung der Unterlagen deiner Verlobten und die Befreiung vom EFZ erfolgt nur dann, wenn ihr in Deutschland heiratet.

Du musst nur deine Dokumente, die DU für die Heirat dort brauchst besorgen.
Sonst nichts!!

Aber vielleicht habe ich auch was falsch verstanden, ist ja noch früh :snooz:


Gruß
Roncubanito

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.10.2005 um 06:40:31
 
Um auf den Philippinen heiraten zu koennen benoetige ich mein EFZ.

Mein EFZ bringe ich zur Deutschen Botschaft nach Manila, die mir dann eine "legal capacity for contract for marriage"grinokument ausstellt.

Mit diesem Dokument kann ich dann in den Philippinen heiraten.

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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.10.2005 um 08:21:04
 
Du meinst wahrscheinlich, dass für die Ausstellung des EFZ auch nachgewiesen werden muss, dass Deine Freundin ledig ist, und dass dies schwierig ist, weil es auf den Philippinen kein EFZ gibt?!?!?!?

Dann würde ich mal bei der deutschen Botschaft fragen (homepage nachgucken). Dieses Problem haben ja dann andere bestimmt auch schon gehabt, und es gibt sicher eine Lösung. Im Heimatland meines Mannes z. B. reichte eine aktuelle Geburtsurkunde, auf der kein Randvermerk eingetragen war, dass er  verheiratet oder geschieden war - also = ledig.

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 12.10.2005 um 08:28:52
 
Zitat:
Um auf den Philippinen heiraten zu koennen benoetige ich mein EFZ.

Mein EFZ bringe ich zur Deutschen Botschaft nach Manila, die mir dann eine "legal capacity for contract for marriage"grinokument ausstellt.

Mit diesem Dokument kann ich dann in den Philippinen heiraten.



In diesem Fall wird Dir der Standesbeamte nicht weiterhelfen können.Der richtige Ansprechpartner wäre dann die Deutsche Botschaft, weil nur die Botschaft entscheiden kann ob sie die `legal capacity....´auch ohne Vorlage des EFZ ausstellen kann. Daran habe ich allerdings erhebliche Zweifel.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.10.2005 um 08:29:50
 
Hallo,

was ich brauche weiss ich. Es ist so wie ich auch geschrieben habe.
Meine Angaben beruhen auf den Infos der deutschen Botschaft in Manila und meines Standesamts.

Mir geht es jetzt darum, ob der Standesbeamte die Urkundenpruefung der Papiere meiner Verlobten durch die deutsche Botschaft fuer mein EFZ haben moechte.

Wenn ja, dann wuerde dies eine Wartezeit von mehreren Monaten bedeuten.
Wenn nein, dann haette ich mein EFZ sehr schnell.

Was ich wissen moechte ist, ob der Standesbeamte tatsaechlich auf die Uerberpruefung der Papiere meiner Verlobten verzichten kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.10.2005 um 08:37:31
 
Zitat:
In diesem Fall wird Dir der Standesbeamte nicht weiterhelfen können.Der richtige Ansprechpartner wäre dann die Deutsche Botschaft, weil nur die Botschaft entscheiden kann ob sie die `legal capacity....´auch ohne Vorlage des EFZ ausstellen kann. Daran habe ich allerdings erhebliche Zweifel.


Wie geschrieben habe, benoetige ich auf jeden Fall das EFZ.
Wenn ich das EFZ habe, dann stellt mir die Botschaft die legal capacity auf jeden Fall aus.

Mir geht es nur darum, ob der Standesbeamte auf die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten durch die deutsche Botschaft verzichten kann.
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Abu
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Antwort #8 - 12.10.2005 um 09:21:26
 
Ojejeje... Das geht ja wieder durcheinander...

Zuerst einmal muß man strikt unterscheiden zwischen einer Heirat in D oder einer Heirat im Ausland:

A) Bei einer Heirat in D verlangt das deutsche Standesamt vom ausländischen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt von den zuständigen ausländischen Behörden. Da es sowas in den meisten Ländern nicht gibt, gibt es dann ein entsprechendes Befreiungsverfahren beim OLG.

B) Bei einer Heirat im Ausland verlangt das ausländische Standesamt - je nach Land - evtl. eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung.  Die Auslandsvertretung wiederum verlangt hierfür ein EFZ ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt. Ein deutsches OLG ist in diesem Fall nicht involviert.

Im geschilderten Fall geht es offensichtlich um den zweiten Fall.

Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, daß das deutsche Standesamt ein EFZ ausstellt, ohne die hierfür notwendigen philippinischen Urkunden prüfen zu lassen. Aber dann müssen die gleichen Unterlagen im Rahmen der Familienzusammenführung natürlich nicht noch einmal überprüft werden.

Abu
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Antwort #9 - 12.10.2005 um 09:26:38
 
Kann der Standesbeamte auf eine Pruefung verzichten oder nicht?
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Antwort #10 - 12.10.2005 um 09:48:29
 
Zitat:
Kann der Standesbeamte auf eine Pruefung verzichten oder nicht?


Wohl kaum, woher soll er ohne Prüfung wissen, ob Ehefähigkeit besteht ?, auf dem EFZ sind beide Partner eingetragen. IMO ohne Prüfung auch nix EFZ, der Standesbeamte kann sich die Daten Deiner Zukünftigen ja nicht aus den Fingern saugen.  öhm

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Antwort #11 - 12.10.2005 um 09:58:11
 
Natuerlich werden dem Standesbeamten die notwendigen Unterlagen meiner philippinischen Verlobten vorgelegt.

Meine Frage ist: kann er auf die Pruefung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila verzichten? D.h. kann er den Inhalt der Urkunden so anerkennen? Oder muss er eine Pruefung durch die Deutsche Botschaft einleiten?
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Antwort #12 - 12.10.2005 um 10:18:01
 
Zitat:
Natuerlich werden dem Standesbeamten die notwendigen Unterlagen meiner philippinischen Verlobten vorgelegt.

Meine Frage ist: kann er auf die Pruefung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila verzichten? D.h. kann er den Inhalt der Urkunden so anerkennen? Oder muss er eine Pruefung durch die Deutsche Botschaft einleiten?


O.k. jetzt hab ichs gerafft  kopfhau

Evtl. liegt es daran, das die Phillipinen zu den Staaten mit "unsicherem Urkundenverkehr" gehören   öhm :nix
aber dazu können die Profis hier sicher mehr sagen.

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Antwort #13 - 12.10.2005 um 10:39:45
 
Zitat:
Kann der Standesbeamte auf eine Pruefung verzichten oder nicht?


Theoretisch ja, er wird es aber zu 95% nicht tun.

Vielleicht macht es das folgende Zitat von Ronny, seines Zeichens Mitarbeiter bei der Standesamtaufsicht, deutlich:

Zitat:
Fakt ist, dass das Ausw. Amt da etwas rumeiert. Einerseits legalisieren die Botschaften in den Problemstaaten nicht mehr, weil die Fälschungsraten immer höher werden, bei Scheidungsnachweisen und Ledigkeitsbescheinigungen bis zu 90 %. Andererseits sagen sie, wir können ja nix dafür, das muß das Standesamt vor Ort, bzw. das OLG entscheiden.
Ich würde einen Standesbeamten ohne zögern ablösen lassen, wenn er auf die Echtheitsprüfung verzichtet, m.W. machen mittlerweile alle OLG´s da keine Ausnahme mehr. Smiley Smiley



Du darfst dabei außerdem nicht übersehen, dass ein Standesbeamter / Urkundsbeamter bei der Falschbeurkundung im Amt mindestens eine qualifizierte Straftat begeht D.h. bis zu fünf Jahren Knast riskiert.


Abu
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Antwort #14 - 12.10.2005 um 10:45:28
 
Zitat:
...
Meine Frage ist: kann er auf die Pruefung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila verzichten? D.h. kann er den Inhalt der Urkunden so anerkennen? ...


Ich denke nicht. Das EFZ ist eine Urkunde, könnte diese ohne Prüfung ausgestellt werden würde Deutschland in Nullkommanix zu den Ländern mit `unsicherem Urkundenverkehr´ gehören. Zwinkernd
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