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Heiratsvisum (Gelesen: 2.238 mal)
roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.10.2005 um 18:02:01
 
Hallo - gleich mein erster Beitrag und schon Fragen ohne Ende.
Suchfunktion brachte nichts grin

Thema: Meine Verlobte ( Ukraine) hat in Kiew ein Heiratsvisum beantragt. Sie bekam dafür von mir eine VE mit, bei der ich meine Gehaltszettel und Mietvertrag abgeben musste.

Antrag in Kiew wurde angenommen und per Fax wurde vorab die ABH schon unterrichtet.
Lange Rede - kurzer Sinn. Die Dame der ABH meinte, wenn die Unterlagen da seien, würde sie mich informieren und ich solle dann vorbeikommen und ein Sparbuch mit einem Betrag von 1500 Euro vorlegen mit Sperrvermerk.

Frage: WARUM ??
Ich habe eine VE abgegeben, ich bin Beamter auf Lebenszeit, habe genügend Wohnraum - wozu dieses Sparbuch? :vogel3

Wo steht das im Gesetz oder in einer DV drin?? Was soll damit gesichert werden??
Der Sinn  erschliesst sich mir nicht ganz - den Fachmännern unter euch etwa???  Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen


Grüße
Roncubanito

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 10.10.2005 um 19:03:09
 
Zitat:
den Fachmännern unter euch etwa


Hi roncubanito,

das sieht mir auch etwas dubios aus. Sicherlich ein Mißverständnis Laut lachend

Zwar muß bis zur Eheschließung der Lebensunterhalt einschl. KV sichergestellt sein (wie hast Du letzteres nachgewiesen als Beamter ?) , aber das mit Sperrvermerkskonto wäre ned üblich.

Oder bist Du schon öfter mit einem solchen Ansinnen(Eheschließung) auffällig geworden Zwinkernd ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.10.2005 um 20:30:20
 
Hallo Ronny,

nein - leider kein Mißverständnis. Habe extra nochmal nachgefragt.Sie faselte etwas von, " falls ich die Frau doch nicht heiraten will und sie zurück muss" - aber das ist m.E doch durch die VE abgesichert, oder ??

Wie gesagt - der Termin bei der ABH steht noch an.

Die KV werde ich mit einer Incoming-Versicherung nachweisen ( geht auch mit Heiratsvisum - habe ich schon abgeklärt - auch über den Heiratstermin hinaus - danach privatversichert).
Dier Sicherung des Lebensunterhaltes dürfte bei einem Lebzeitbeamten wohl nicht ernsthaft in Frage gestellt sein.

Leider werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen, denn ich will dort keinen Stress machen, um das Visum nicht noch zu gefährden.
Und es ist auch mein erstes Heiratsvisum :roll

Leider ist man bis zur Erteilung vom Gutdünken des Sachbearbeiters abhängig.

Dennoch - gibt es eventuell eine DV oder Erlass in einem Bundesland??


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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.10.2005 um 17:25:21
 
Hallo,

sonst kein Profi der ABH mehr da, der mit noch Infos geben könnte, wo das noch so ist??
Oder ob es das nur im Saarland gibt??

Oder ob das überhaupt zulässig ist- ??

Grüße
Roncubanito
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.10.2005 um 10:10:34
 
dies erscheint mir sehr willkürlich. Erst einmal ist wohl stillhalten notwendig, da alles Andere die Visavergabe verzögern würde. Danach kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen und die Rückgabe des Sparbuches verlangen und dies ggf. vor dem VG einklagen
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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.10.2005 um 13:16:39
 
Ich führe einfach mal hier fort, weil es nue Fragen gibt.

Heute musste ich zum Interview bei der ABH - sprich die Fragen, die meiner Freundin gestellt wurden, habe ich jetzt auch gestellt bekommen.

Die Dame der ABH sagte mir, dass sie das Ganze per Fax an das BVA schickt und diese dann an die Botschaft nach Kiew.
Sie meinte, dass die dann entscheiden, ob das Visum zur Heirat ausgestellt wird oder nicht! Das sei wegen der Vorkommnisse in Kiew jetzt so streng.

Ich dachte immer, die ABH in Deutschland muss ihr Okay geben und die Botschaft nur noch ausführen???

Irre ich mich ????
Oder sollte das die Hintertür sein für die befürchtete Ablehnung des Visums - Motto - ich war es nicht - es war die Botschaft.

Gruß

Roncubanito
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.10.2005 um 14:03:50
 
Zitat:
Ich dachte immer, die ABH in Deutschland muss ihr Okay geben und die Botschaft nur noch ausführen


Hallo roncubanito,

ganz so ist es doch nicht. Die ABH gibt eine interne Stellungnahme an die Botschaft ab. Darin steht sinngemäß: der Visumerteilung wird zugestimmt oder eben nicht. Die Botschaft entscheidet letztlich selbst über die Erteilung des Visums.

Dabei stellt es sich im allgemeinen so dar, dass wenn die ABH sagt: "Es ist alles OK, dem Visum wird zugestimmt" , dann erteilt die Botschaft das Visum auch im Regelfall. Sie können aber von der Zustimmung der ABH abweichen, z.B. wenn ihnen noch irgendwelche Umstände bekannt geworden sind, die die Ablehnung des Visums rechtfertigen.

Im gegenteiligen Fall, wenn die ABH sagt, dem Visum wird nicht zugestimmt, darf die Botschaft das Visum auch nicht erteilen, da die Zustimmung erforderlich ist.

Grüße
sunnysunshine
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