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familienzusammenführung (Gelesen: 3.068 mal)
batoul
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GEMEINSAM SCHAFFEN WIR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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09.10.2005 um 15:36:26
 
Hi  Smiley
wer kann mir helfen?
ich habe die deutsche staatsangehörigkeit und lebe schon seit 18 jahren in berlin, mein mann ist libanese und musste ausreisen in den libanon er ist freiwillig geflogen UM MIT EINEM VISA WIEDER EINZUREISEN nun haben wir am 25.7.05 einen antrag in der deutschen botschaft im libanon gestellt auf familienzusammenführung mir wurde hier in berlin bei der ausländerbehörde gesagt es dauert 3 monate ab antragstellung und wenn ich dort anrufe und frage ob es was neues gibt wird mir gesagt das ich keine antwort kriege auch keine info was soll das´?? ICH BIN SEINE FRAU

IST ES MÖGLICH DAS DER ANTRAG ABGEWIESEN WIRD
-wir sind standesamtlich verheiratet
-habe eine eine wohnung
-bin im 6 monat schwanger
-habe deutsche staatsangehörigkeit
er war schon deutschland und wohnte bei mir
ausgereist ist er weil er die aufenthaltsgenehmigung nicht bekommen hat
weil er nicht mit einem visum hergereist ist

wird der antrag nicht schneller fertig weil ich schwanger bin, und stimmt es das ich arbeiten muss immerhin bin ich schwanger und steh unter mutterschutz oder nicht ??
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Neuromancer
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Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.10.2005 um 17:03:46
 
Zitat:
wird der antrag nicht schneller fertig weil ich schwanger bin, und stimmt es das ich arbeiten muss immerhin bin ich schwanger und steh unter mutterschutz oder nicht ??


Hallo batoul,

Das der Antrag infolge Deiner Schwangerschaft schneller bearbeitet wird wage ich zu bezweifeln, da Dein Mann sicherlich nicht der einzige Antragssteller ist. Bis zu 3 Monaten Bearbeitungszeit  ist gängige Praxis bei den meisten deutschen Auslandsvertretungen, nachzulesen auf deren Seiten, einfach mal Google suchen lassen.
Evtl. könnte Deine zuständige ABH eine Vorabzustimmung erteilen, aber bevor ich was Falsches erzähle überlasse ich diese Erklärung lieber den Profis hier im Board  Zwinkernd

Falls es zu einer Ablehnung des FZF Visums  kommt, muß Dein Mann sofort bei der zuständigen Botschaft/Konsulat gegen diese Entscheidung Remonstieren, aber weshalb sollte es, wenn mit den Papieren alles o.k. ist ?
Ob es richtig ist, das Du als Ehefrau von der Auslandsvertretung keine Auskunft bekommst weiß ich leider nicht, da haben andere sicher mehr Ahnung.

zum Letzteren:
dont Panic, schau Dir erstmal den § 28 Aufenthaltsgesetz an, da steht nix "von Du mußt Arbeiten" , wo hast Du das denn her  ???

greets ...
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batoul
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GEMEINSAM SCHAFFEN WIR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 09.10.2005 um 17:34:52
 
mein mann ist ja schon ausgereist wozu dann noch eine vorzuabstimmung
hab ich nicht das recht das er zum entbindungstermin hier ist.
und die sachbearbeitrin ist richtig   motz blöd

ich werd am mittwoch da nochmal anrufen und nachfragen

und stimmt es das ich nicht vorgeladen werden muss weil ich die deutsche staatsangehörigkeit besitze  ???

:anbet hilft mir
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Neuromancer
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Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.10.2005 um 18:33:50
 
Zitat:
mein mann ist ja schon ausgereist wozu dann noch eine vorzuabstimmung
hab ich nicht das recht das er zum entbindungstermin hier ist.


lies mal weiter oben unter "Vorabzustimmung Wiedereinreise"die Beiträge von fons u. brickbat, die Vorabzustimmung ist dort super erklärt, eine Vorabzustimmung kann das Visumverfahren erheblich beschleunigen, was ja in Eurem Interesse sein dürfte.

Zitat:
und die sachbearbeitrin ist richtig   motz blöd


Sorry,dazu sag ich nur sowas, gehört nicht hier ins Board  Ärgerlich

Zitat:
ich werd am mittwoch da nochmal anrufen und nachfragen


kann nie schaden, lieber einmal mehr fragen als zuwenig

Zitat:
und stimmt es das ich nicht vorgeladen werden muss weil ich die deutsche staatsangehörigkeit besitze  ???


  öhm wie meinst Du das?, die Deutsche Staatsbürgerschaft schützt IMO nicht vor Behördengängen, wäre zwar manchmal ganz angenehm, gibt aber leider im Stag keinen Paragraphen der das bestätigt.  öhm

greets ...
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.10.2005 um 09:15:54
 
Hallo,

batoul, meinst Du mit der "Vorladung" die Einladung zur zeitgleichen Befragung beider Ehepartner um zu prüfen, ob eine möglicherweise eine Scheinehe / Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen könnte?

Eine solche Einladung / Vorladung könntest Du bekommen. Eine Schwangerschaft als Beweis, dass es keine Scheinehe ist, reicht leider nicht unbedingt aus.
Ein Recht auf Anwesenheit des Vaters zur Entbindung besteht m.E. nicht. Und dann könnte die Behörde ja noch sagen: Wer sagt denn, dass es wirklich der Vater ist ??? (Stichwort: Scheinvaterschaften)

Dennoch: Bleib ruhig (so gut das halt geht), bleibe bitte freundlich, lass die Sachbearbeiterin  nicht spüren, dass Du sie nicht magst - sie tut auch nur ihren Job, und hat tagtäglich Unterlagen von Leuten auf dem Tisch, die es möglicherweise nicht ehrlich meinen. Es ist schwierig für die Sachbearbeiter, da zu unterscheiden, wer die Wahrheit sagt und wer nicht. Da braucht es schon gute Schulung und psychologisches Geschick. Und für Schulungen haben unsere Behörden leider viel zu wenig Geld (O-Ton unserer Behörde...)

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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batoul
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Antwort #5 - 10.10.2005 um 11:57:18
 
hallo janna,
nein nicht diese eine andere aber was da gemacht wird kann ich dir nicht sagen, :sauer:
ich glaub nicht daran das die denken das es eine scheinehe ist weil ich bin auch libanesen nur  mit deutscher staatsangehörigkeit und er ist auch libanese und wir haben im islam sowie auch standesamtlich geheiratet also würde das denk ich mal wegfallen :paletti

mich stresst es nur das die so gemein sind und mir nichts sagen außer mich richtig anmekern motz

und die meinte auch sie brauchen nicht mehr hier anzurufen sie kriegen sowieso keine info von uns wir werden es schon der deutschen botschaft mitteilen hallo wo leben wir denn hier  Smiley


trotzdem vielen dank für eure antworten hab euch ganz doll lieb  :lob: :blum

UND MACHT WEITER SO WER MIR HELFEN KANN DENN  :anbet ICH ZU ANTWORTEN


DANKE IHR LIEBEN  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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batoul
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Zeige den Link zu diesem Beitrag WER HAT AHNUNG VON DER AUSLÄNDERBEHÖRDE BERLIN
Antwort #6 - 10.10.2005 um 22:06:03
 
HALLO IHR LIEBEN,

warum ist die ausländerbehörde in berlin so gemein und so lahmärschig  explo

ich komm mir so hilflos vor weil ich nichts bei der behörde erreiche und ich meinen mann endlich hier bei mir haben möchte.

der ist freiwillig inden libanon ausgereist um mit einem visum wieder nach berlin einzureisen,

da er nur eine duldung hatte und die wurde immer nur für 1 monat verlängert ich lebe in berlin aber er war in bayern gemeldet er hielt sich also immer schwarz in berlin auf darum haben wir uns dafür entschlossen das er ausreist und mit einem visum wieder einreist nach berlin damit wir endlich ein normales leben führen können.


nun ist er schon seit mai im libanon er brauchte 2 monate um einen neuen pass zu erstellen da die ausländerbehörde in bayern irgendwo hingeschickt hat und sie selber nicht mehr genau wissen wo???? MUSSTE ER EINEN NEUEN ERSTELLEN

UND SEIT JULI HAT ER DEN ANTRAG AUF FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG GESTELLT IIM LIBANON ICH WAR DABEI BIN MITGEREIST

WAS KANN ICH TUN DAMIT ER ENDLICH HIER IST   :sauer:

DANKE IHR LIEBEN FALLS IHR MIR ANTWORTET



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brickbat
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Antwort #7 - 11.10.2005 um 13:33:35
 
Da Du weder einen konkreten Sachverhalt schilderst noch eine konkrete Frage stellst wirst Du wohl auch keine konkrete Anwort bekommen weil niemand weiß worum es eigentlich geht und was du so gemein und lahmarschig findest und wie der Sachstand ist und was bisher veranlaßt wurde und ob Dein Mann ausgewiesen wurde und welche Staatsangehörigkeit Du hast undsoweiterundsofort.  Zwinkernd
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batoul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #8 - 11.10.2005 um 21:48:18
 
also es fing so an:
mein mann war in bayern gemeldet er besaß die duldung sein aufenthalt war auf bayern also beschränkt.
Ich besitze die deutsche staatsangehörigkeit bin aber geborene libanesen und leben seit c.a 18 jahren in berlin
als mein ehemann nach deutschland kam gab er an das er staatenloser palistinenser ist obwohl er libanese ist und einen pass besaß den hatte er aber nie vorgezeigt damit er nicht abgeschoben wird.
als wir uns dann entschlossen haben zu heiraten standesamtlich musste er den pass vorlegen was er auch getan hat wir sind auch im islam verheiratet.

nun war der pass bei der behörde in bayern wir haben aber in berlin standesamtlich geheiratet. nun fingen die probleme an wir wollten die aufenthaltsgenehmigung für mein mann die er aber leider nicht bekommen hat ihm wurde auch in bayern gesagt das er ausreisen solle und mit einem visa wieder kommen soll unsere rechtsanwältin hat versucht eine vorzuabstimmung in der berliner ausländerbehörde zu beantragen der wurde abgelehnt (DIEJENIGE IST SOGAR JETZT SEINE SACHBEARBEITERIN DIE ES ABLEHNTE)
so entschlossen wir uns das er ausreist um mit einem visa wieder einzureisen nach berlin.

er ist am 20.05.05 in den libanon ausgereist ich bin mit ihm hingeflogen um den antrag in der deutschen botschaft im libanon mit ihm  zu stellen auf familienzusammenführung dies hat sich auf 2 monate hinausgezögert da er einen neuen pass stellen musste es ging bis zum 25.07.05 bis er endlich den antrag stellen konnte ich habe auch unterschrieben dort wurde uns gesagt es dauert etwa 4 wochen dann kriegen wir eine antwort von berlin.Sein antrag lag sofort bei der ausländerbehörde vor auch am 25.07 als ich immer wieder dort anrief wurde mir gesagt nein der antrag ist noch nicht in bearbeitung oder es fehlt seine akte aus bayern als ich aber dann auch in bayern anrief und fragte wann seine akte nach berlin geschickt wird meinten sie das sie es schon längst taten.

ich fühlte mich sozusagen von der sachbearbeiterin verarscht und dann meinte sie noch nach mehreren anrufen zumir sie brauchen hier nicht mehr anzurufen und nachzufragen sie kriegen sowieso keine antwort von uns ich meinte zu ihr das ich seine frau bin da hab ich wohl das reicht drauf.

ich möchte halt nur wissen wie lange ich noch warte muss bis mein mann bei mir ist ich brauche ihn während der schwangerschaft sowie danach.

danke euch lieben

kurz zu mir:
DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT
EIGENE WOHNUNG
6 MONAT SCHWANGER VON MEINEM MANN
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batoul
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Antwort #9 - 12.10.2005 um 11:32:37
 
hallo ihr lieben,

ich habe heute mit der sachbearbeiterin gesprochen und sie meinte zu mir das die akte meines mannes schon fertig ist, :phone  :anbet

aber sie meinte auch das sie auf eine anfrage wartet die sie vor 3 wochen schon gestellt hat, wie lange dauert so eine antwort auf diese anfrage und was ist das eigentlich für eine anfrag?

DANKE
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Ralf
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Antwort #10 - 12.10.2005 um 11:52:05
 
Hallo batoul!

Ich habe alle deine Fragen mal zu einem Thread zusammengefasst. Bitte hänge weitere Fragen hier an (antworten) und fange nicht jedesmal ein neues Thema an, sofern es um dasselbe Problem geht. Es ist recht lästig, sich die einzelnen Informationen aus verschiedenen Threads zusammen zu suchen.
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batoul
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GEMEINSAM SCHAFFEN WIR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #11 - 13.10.2005 um 17:04:27
 
hallo ihr lieben
Was ist eine interne nachfrag?
und warum wird das gemacht?
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Mick
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Antwort #12 - 13.10.2005 um 17:12:17
 
Zitat:
hallo ihr lieben
Was ist eine interne nachfrag?
und warum wird das gemacht?


Hi batoul,
auch von mir die Bitte: Fange für das gleiche Thema nicht immer
einen neuen Thread an. Die obige Frage macht für sich allein
stehend auch keinen Sinn, da der Zusammenhang nicht für jeder-
mann klar ist.

Welche interne Nachfrage gemeint ist, kann wohl kaum jemand
erraten. Vielleicht wurde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister
angefordert o.ä.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 13.10.2005 um 18:30:05
 
Ich hab die Umfrage mal entfernt, da das keinen Sinn machte.
War evtl. ein Missverständnis.
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