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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.665 mal)
Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
26.09.2005 um 16:31:06
 
Hallo

ich habe da eine Frage zur meiner Familienzusammenführung.Habe heute ein Schreiben bekommen indem ich aufgefordert werde folgende Unterlagen Einkommensnachweis,und Heiratsurkunde im original einzureichen.
Jetzt ist meine Frage da ich kein Einkommen habe also nur Waisenrente und noch eine Ausbildung zum Heilpraktiker mache kann Sie trotzdem das Visum bekommen?Habe die deutsche Staatsangehörigkeit.Stellt es ein problem dar wenn ich das original meiner Heiratsurkunde nicht habe da diese meine Frau hat.Ich habe nur eine Kopie und eine beglaubigte Übersetzung.
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.09.2005 um 22:48:54
 
Hallo

es wär sehr nett wenn ich eine Antwort bekomme da ich schon morgen zur Ausländerbehörde gehen möchte.
Vielen Dank im Voraus  [beifall=beifall.gif]
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 26.09.2005 um 23:03:49
 
Hi Midiman,
wenn Deine Holde die Originalheiratsurkunde bei der
Botschaft vorlegt, sollte es reichen. Desweiteren: Der Ehe-
gattennachzug zu Deutschen ist nicht vom Einkommen abhängig.
§ 28 Abs. 1 AufenthG sagt ausdrücklich "abweichend von § 5
Abs. 1 Nr. 1 AufenthG". Kannst dort ja mal nachlesen.

So: Dann mal los
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.09.2005 um 23:17:20
 
Danke Mick für deine prompte Antwort  :paletti
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.09.2005 um 21:08:31
 
Hallo

ich war heute bei der Ausländerbehörde und die haben trotzdem ein Einkommensnachweis von mir gefordert.Der gute Herr sagte mir eine Visaerteilung für meine Frau kann auch deswegen scheitern ich habe mich dann auf dem Paragraphen §28 Abs.1 Nr.1 berufen dieser wurde von dem Herrn angenommen aber es kann trotzdem unter bestimmten Fällen wie Sozialhilfe( was nicht schädlich ist) das Visum dann nicht erteilt werden.Eine endgültige entscheidung konnte er mir nicht sagen da noch eine Auskunft von der LKA fehlt.Wollte euch nur über den Sachstand informieren

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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.10.2005 um 13:39:35
 
Hallo

mir wurde von der Behörde gesagt das eine Anfrage bei der LKA gestellt werden muss bevor entschieden werden kann.Weiß jemand von euch wie lange sowas dauert bis die LKA antwortet?
Danke im Voraus
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.10.2005 um 17:05:29
 
Hallo

habe heute von der Ausländerbehörde erfahren das positiv auf den Antrag auf Familienzusammenführung entschieden worden ist.
Heisst das, das meine Frau das Visum bekommt oder kann es sein das Sie es nicht bekommt.

Ich hoffe auf eine erfreuliche Antwort.

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.10.2005 um 17:48:27
 
Zitat:
Heisst das, das meine Frau das Visum bekommt oder kann es sein das Sie es nicht bekommt.

Das heißt zu 99%, daß sie das Visum erhält.

Abu
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momo97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.10.2005 um 10:58:24
 
Hallo,
ich bin Ausländer und besitze Niederlasungserlaubnis.
Ich habe vor ein paar Monate geheiratet. Meine Frau hat schon ein Visum für Familienzusammenführung bekommen.  Smiley
Jetzt will sie ein Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Meine Frage wäre: wie lange wird ihr Aufenthaltserlaubnis sein ? 1 oder 2 Jahre ?? öhm
ich habe leider bis jetzt verschiedene Antworte von den Beamten gehört   ???
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 14.10.2005 um 11:15:31
 
Zitat:
Meine Frage wäre: wie lange wird ihr Aufenthaltserlaubnis sein ? 1 oder 2 Jahre ?? öhm

Hi

In der Regel wird Ehegatten von Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und dann jeweils um 2 Jahre verlängert, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis vorliegen.

Abu

P.S.:
Bitte Deine Fragen nächstes Mal nicht einfach irgendwo anhängen, sondern einen neuen Thread aufmachen.

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momo97
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Antwort #10 - 17.10.2005 um 17:07:37
 
sorry  Smiley
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