Zitat:1. Muss bei Beantragung des Visums bereits das Hin- und Rückflugticket vorgezeigt werden? (Habe ich mal irgendwo gelesen, aber das kann doch nicht sein, oder? Ich weiß ja gar nicht ob der Antrag genehmigt wird.)
Eine Reservierungsbestätigung müßte ausreichen.
Zitat:2. Ich muss sowohl Kranken- als auch eine "Abschiebe" (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein)- Versicherung abschließen.
Wer sagt, daß Du eine "Abschiebeversicherung" abschließen mußt?
Zitat:Über den ADAC oder ProVisit, ist das richtig?
Das ist Dir überlassen.
Zitat:Muss ich denn da schon ein genaues Datum der Einreise angeben?
Das kommt drauf an: Es gibt Reisekrankenversicherungen, die gelten für eine konkrete Reise; dann muß das angegeben werden. Es gibt aber auch Reisekrankenversicherungen, die gelten für ein Kalenderjahr; dann muß das nicht angegeben werden.
Zitat:3. Wir wohnen im Haus der Schwiegereltern, mietfrei. Also das Haus wird irgendwann mal an meinen Mann überschrieben. Natürlich haben wir da keinen Eigentumsnachweis. Wie kann ich vorgehen? Brauche ich da eine Bescheinigung meiner Schwiegereltern, dass wir keine Miete zahlen müssen?
Normalerweise muß man bei einem Besuchsvisum die Unterkunft nur in der
VE angeben, aber nicht weiter belegen.
Zitat:Der Bekannte möchte im Dezember/Januar zur Botschaft gehen. Muss er denn da schon einen genauen Termin der Ausreise angeben oder reicht es wenn er angibt 10 Tage irgendwann (also innerhalb dieser 90 Tage Gültigkeitsfrist)? Ist das Visum automatisch ab Genehmigung für 90 Tage gültig und er kann sich dann in diesen 3 Monaten die 10 Tage aussuchen, wann er kommt?
Nein, ein Besuchsvisum ist nicht immer automatisch 90 Tage gültig. Es dürfte aber mit entsprechenden Erläuterungen kein Problem sein, statt einem 10-tägigen ein - sagen wir mal - 4-wöchiges Visum zu erhalten.
Abu