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Trennung ,Scheidung (Gelesen: 1.709 mal)
baiba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung ,Scheidung
21.09.2005 um 11:47:25
 
Situation
:die Frau aus lettland(EU-Land) hat Aufenhaltsgenehmigung bis juni 2006,der Mann -Deutsche,sind seit 2,5 Jahren verheiratet; die Frau ist total am Ende mit Nerven wegen ständigen psyhischen Belastungen ihres Mannes Smiley.
Sie würde schon lange weggehen,hat Angst, abgeschoben zu werden.Was kann sie machen,wer kann ihr was sachliches empfehlen?
Kann sie schon jetzt um ein unbefristeter AE bitten?
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Mick
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Antwort #1 - 21.09.2005 um 17:38:57
 
Hi,
nach zwei Jahren mit Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht. Sie hätte Anspruch darauf,
für ein Jahr im Bundesgebiet zu bleiben. Danach würde bei
einer Entscheidung über die Verlängerung der AE auch ge-
prüft werden, wie der Lebensunterhalt sichergestellt ist.
Für den Fall der Trennung wird sie frühestens nach fünf
Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #2 - 22.09.2005 um 12:44:51
 
@ Mick,

Die Betreffende kommt aus Lettland, gilt hier nicht das FreizügG/EU?

Abu
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Mick
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Antwort #3 - 22.09.2005 um 13:07:09
 
Zitat:
@ Mick,

Die Betreffende kommt aus Lettland, gilt hier nicht das FreizügG/EU?

Abu


Öhm, ja, ups. Überlesen, trotz Hinweis.
Thx.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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baiba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.09.2005 um 19:06:02
 
Hallo Mick & Abu,
danke für ihre Nachrichten. Was ist das FreizügG/EU? Was bedeutet das für diese Frau?
Danke
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.09.2005 um 21:24:35
 
Hi

klickst du hier: http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm

:paletti
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.09.2005 um 10:57:40
 
Zitat:
Was bedeutet das für diese Frau?

Das bedeutet, daß Sie als EU-Bürgerin - unhängig von ihrer Ehe mit einem Deutschen - ein Aufenthaltsrecht hat (§ 2 FreizügG/EU). Sofern Sie nicht erwerbstätig ist, gilt das allerdings nur dann, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt (§ 4 FreizügG/EU).

Abu
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