Zitat:wo sitz Du dann
Auf meinem Stuhl
Zitat:Bücher am Schreibtisch seines Nachbarn schauen
Vielleicht schaust Du mal in ein Buch
Die Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung ist in den SGB (vorzugsweise im IV ) geregelt.
Zitat:ich bezog mich auf die Regelung der unbefristeten
AE die nach 60 Monaten SV Pflicht gewährt werden kann.
Gleicher Tip wie eben
Die unbefristete
AE heißt seit dem 01.01.2005 Niederlassungserlaubnis . Eine der zahlreichen Erteilungsvoraussetzungen, welche Du bei uns oben im
nachlesen kannst, ist der Nachweis von mindestens 60 Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Liegen
alle Erteilungsvoraussetzungen vor,
ist die
NE zu erteilen,
nicht kann, wie Du oben hochquallifiziert zum besten gegeben hast
Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor gibts halt nix, compris ?
Die Erteilung einer
NE ist aber nicht immer ohne weiteres möglich (trotz der erfüllten Voraussetzungen) , weil die Anwendung des § 9
AufenthG spezialgesetzlich (z.B. durch den § 16 Abs. 2
AufenthG nach einem Studium) ausgeschlossen ist. Auch dann gibts nix, compris?
Jetzt kommt eine
Zitat:...eine Meinungsäußerung...
: also ned übel nehmen, gelle?
Deine Orthografie lässt zweierlei Schlüsse zu :
1. die (Hoch-) Qualifikation ist Wunschdenken
oder
2. der "blöden deutschen Pass" wurde Dir nicht in die Wiege gelegt
Wenn 2. zutrifft, frage ich mich wieso Du die Diskrepanz zwischen Deinem Wunsch
Zitat:Leider kommt man mit dem blöden deutschen Pass so schlecht hier weg
und dem Besitz des deutschen Passes nicht durch Nichtannahme desselben aufgelöst hast :nix
Träfe 1 zu stünde es Dir frei, dem Weg des koreanischen "Qualifikations" - Genossen zu folgen
Nichts für ungut
Ronny
LW