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NE und Arbeit in einem anderen Bundesland (Gelesen: 1.139 mal)
wife
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE und Arbeit in einem anderen Bundesland
14.09.2005 um 12:10:10
 
Hallo zusammen,

habe mich erst heute registrieren lassen und habe bereits eine Frage, und zwar:

ich bin eine Ausländerin und seit 2,5 Jahren mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet. Meine Ehe ist super, ich habe "nur" ein grosses Problem: ich bin qualifiziert und will arbeiten, in meiner Gegend habe ich keine einzige passende Stelle gefunden.

Ich habe ein Jobangebot aus einem andern Bundesland erhalten und will dort zuerst eine kleine Wohnung mieten und mit meinem Mann ein WE-Ehe führen, jedes WE komme ich zu ihm oder er zu mir, so leben viele Ehepaare hier wegen hoher Arbeitslosigkeit und unter Ausländern sowieso.
Nach meiner Probezeit wird er eine neue Stelle dort suchen oder ich versuche nach einiger Zeit eine Stelle dort suchen, wo wir jetzt wohnen.
Wir planen zuerst Nebenwohnsitz für mich anmelden lassen, Hauptwohnsitz bleibt mit meinem Mann.
Problem ist, dass ich meine unbefristete NE erst im Januar kriegen soll, da 3 Jahren Ehe. Was sagt die ABH zu unserer Familienführung? Kann ich unbefristet kriegen?

Oder soll ich zuerst gar kein Nebenwohnsitz anmelden, bis ich die Probezeit bestehe?
Ich freue mich auf alle Antworten. :blum
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 14.09.2005 um 12:23:16
 
Hi,
melde Deine Nebenwohnung am Ort der Arbeit an, die
gemeinsam benutzte Wohnung solltet Du zur Haupt-
wohnung bestimmen.
Die Umstände werden nicht dazu führen, dass keine
NE erteilt wird, sie werden aber möglicherweise Nach-
fragen der ABH nach sich ziehen. Es gilt: Einfach so
sagen wie es ist. Mit den Nachweisen über die Arbeit
ist das ja auch nachvollziehbar. Nicht gut nachvollzieh-
bar wäre es, wenn Dein Mann nicht arbeiten würde,
da gäbe es auf den ersten Blick keinen Grund, Dir nicht
zu folgen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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wife
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.09.2005 um 14:41:07
 
Danke für schnelle Antwort Daumen hoch
Sollen wir zur Sicherheit erstmal unsere ABH vorher nachfragen?
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