Zitat:Vielen Dank für deine Antwort.
Das Kind ist ja nicht geboren, sie ist erst im 3. Monat schwanger, und sie will, dass sie jetzt für sie Sozialhilfe bekommt und nicht für das Kind. Sie hat ihm gebeten, dass er JETZT das Kind anerkennt, was eine Unverschämtheit ist, zumal das Kind auch von jemand anderen sein kann.
Sie hat ja gelogen, sie hat gesagt, dass sie Pille nimmt.
Wenn sie nicht mal in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, und Unterhalt vom Staat verlangt, dann soll sie sich verhüten. Sie benutzt ein unschuldiges Kind, damit sie Aufenthaltsrechte bekommt.
Wahrscheinlich werde ich unsachlich aber ich kann es mir nicht verkneifen: ist schon eine komische Sache mit der Emanzipation: wieso ist es eigentlich so selbstverständlich daß die Frau für die Verhütung zuständig ist während der Mann sich mit einem genuschelten `Ey-nimmse-Pille-oder-so?´aus der Affäre ziehen kann? Wenn was schief geht trägt sie die Schuld, er hat ja schließlich gefragt und mehr kann man ja nicht tun, oder?
Dein Freund trägt genauso die Verantwortung und ich finde es nicht fair von Dir diese Frau derartig zu beschimpfen.
Sie hat Ihre Chance genutzt und Deinen Freund über den Tisch gezogen; das ist egoistisch und unmoralisch. Zum Kinderkriegen gehören aber zwei und Dein Freund hat nicht eine Sekunde an die Konsequenzen gedacht. Das ist ebenso egoistisch und unmoralisch. Wer in der heutigen Zeit die Frage der Verhütung alleine der Frau überläßt, zumal einer die man nicht besonders gut kennt, der ist schlicht und ergreifend dumm und leichtsinnig. Wer damit auf die Nase fällt kann froh sein, wenn dabei `nur´ein Kind herauskommt. Wer sich dann auch noch vor der Verantwortung in Form von Unterhaltszahlungen drücken will indem er die Frau schlechtmacht, der hat auch nicht gerade das Wohl des Kindes im Auge.
Da frage ich mich ernsthaft, welches die größere Unverschämtheit ist.
Zur Sache:
Tatsache ist, daß ein deutsches Kind für die Mutter ein Bleiberecht und für das Kind Anspruch auf Unterhaltszahlungen garantiert.
Im Augenblick scheint sie ja ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Studiums zu haben. Bis es theoretisch zu einer Abschiebung kommen könnte wird die Schwangerschaft höchstwahrscheinlich schon viel zu weit fortgeschritten sein um eine Abschiebung faktisch noch durchsetzen zu können.
Dein Freund kann im Grunde nur noch hoffen, daß das Kind nachweislich nicht von ihm ist.
Alles andere kann nur noch unter `dumm gelaufen´verbucht werden.