Hallo Jackobs,
bitte sei nicht traurig, sauer oder beleidigt wegen eines eventuellen Misstrauens. Ich weiß, ein solches Misstrauen trifft einen Menschen besonders hat, wenn er ehrlich ist (Du kannst ja mal auf meiner Homepage - findest Du in meinem Profil - nachlesen, wass meinem Mann und mir diesbezüglich so passiert ist ...)
Leider gibt es nunmal viele ausländische Mitbürger, die Gesetzeslücken ausnützen, Ehen nur zum Schein eingehen etc. (wieder mal das Beispiel meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana: Der hat, sobald er seine Einbürgerungszusage hatte, meine Freundin mit den 2 gemeinsamen Kindern sitzen lassen ...).
Und leider ist es so, dass wegen der unehrlichen Menschen, die ehrlichen Menschen zu leiden haben ...
Zu ein paar Deiner Fragen will ich auch noch was sagen:
Zitat:Was ist eine eheliche Lebensgemeinschaft ? Wie beweisen wir das ? Indem wir zusammen wohnen ? (Wir tun das bereits)
Die gemeinsame Wohnung ist wichtig als Beweis für eine eheliche Lebensgemeinschaft. Sollte es - z. B. aus beruflichen Gründen - eine Zweitwohnung geben, sollten Zugfahrkarten, Tankquittungen etc. aufgehoben werden, um nachweisen zu können, dass die Ehepartner sich regelmäßig sehen. Ansonsten gibt es sicherlich genügend Nachbarn und Freunde, die bezeugen können, dass Ihr zusammen wohnt.
Zitat: - Wir wohnen zusammen, und bei der gleichen Adresse angemeldet. Ist das ausreichend oder kommt die
ABH bei uns zu Hause mal zu Besuch um uns zu kontrollieren ? (Habe im Fernseher gesehen)
Es kann Euch passieren, dass die
ABH kommt und die Nachbarn befragt und auch bei Euch klingelt.
Ihr braucht die Beamten zwar nicht in die Wohnung zu lassen (dazu wärt Ihr nur verpflichtet, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hätten), wenn Ihr es aber nicht tut, ist das für sie ein Verdachtskriterium
"... die haben was zu verbergen ..."Ihr könnt Euch einen Nachbarn oder Freund als Zeugen dazu holen (ist auf jeden Fall empfehlenswert!). Und ich rate immer dazu, nach Kontakten mit den Behörden ein kurzes Protokoll anzufertigen. Einfach, dass man auch später noch weiß, was da gelaufen ist.
Zitat:3 - Ich werde demnächst (in Dezember) für eine Weile in die Türkei fliegen. (ca.1,5 Monate) Wie lange dürfen wir denn nicht zusammenleben oder zusammenwohnen ? Gibt's denn da eine Begrenzung ?
Wenn Du länger als 6 Monate im Ausland bist, verfällt Deine Aufenthaltsgenehmigung (AE).
Eine Begrenzung für eine Trennung gibt es soweit ich weiß nicht. Es könnte aber passieren, dass diese Trennungszeit nicht auf die Zeiten für die Erlangung einer
AE und für die Ehedauer (falls diese dafür relevant wäre) angerechnet werden.
Zitat:KV (Hoffentlich heisst das unsere gute alte Krankenversicherung)
Ja, heißt es.
Viele Grüße
Janna