Danke Dir brickbat für die Vorschläge. Wir haben den Brief von der
ABH bekommen. Da steht, dass meine Frau ihren kamerunischen Personalausweis mitbringen muss, um eine
AE zu bekommen. Wie ich sagte, war der Personalausweis schon abgelaufen, da meine Frau schon seit einigen Jahren nicht mehr in Kamerun war. Der wurde bei der Ausstellung des Passes eingezogen, aber die originale Geburtsurkunde wurde auch benutzt.
Wie brickat vorschlug, haben wir von der
ABH den abgelehnten Pass zurückgefordert. Hier eine Email an den Leiter der
ABH:
"ich habe nachgelesen und verstanden, dass die BMI-Anweisung vom 06.06.05 eine genaue Überprüfung von solchen Proxy-Pässen aus Kamerun vorschlägt, weil solche Pässe meist von Vertretern der Antragsteller beantragt werden. Das kann ich selber verstehen, da solche Dokumente prinzipiel an den Besitzer auszuhändigen sind.
Gestern habe ich mit der kamerunischen Botschaft telefoniert und den Fall geschildert. Der Botschaftssekretär meint, die Botschaft kann reagieren, nur wenn ein Schreiben der Ausländerbehörde vorliegt. Da kennt man das Problem mit solchen Pässen auch, deswegen wurde dieser Pass von der Botschaft gründlich überprüft. Am Ende schlug der Botschaftssekretär vor, dass wir mit dem von der Ausländerbehörde abgelehnten Pass u.a. zur Botschaft kommen sollen, und dort einen neuen Pass beantragen. Wir wissen, dass es ewig dauern wird, bis ein neuer Pass von der Botschaft ausgestellt wird. Wir haben uns trotzdem für diesen Weg entschieden und bitten Sie daher, uns den bei Ihnen liegenden Pass zurückzugeben, mit der Hofnung, dass meine Frau mit einem von der kamerunischen Botschaft ausgestellten Pass die Passpflicht erfüllen wird.
Mit freundlichen Grüssen"
Dazu kam folgende Antwort von der
ABH:
"Ihre Frau kann ihren Reisepass hier während der Öffnungszeiten abholen und von der kamerunischen Botschaft überprüfen lassen. Im Übrigen nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom 22. August 2005 und weise erneut daraufhin, dass eine kamerunischer Pass im Bundesgebiet nur in Verbindung mit einer kamerunischen Identitätskarte anerkannt wird.
Mit freundlichen Grüßen"
Jetzt meine Frage:
Ist es so, dass ein kamerunischer Pass in D grundsätzlich nur in Verbindung mit einem kamerunischen Personalausweis akzeptiert werden darf, oder es handelt sich dabei um in Kamerun in der Abwesenheit des Besitzers ausgestellten Pass?
Wie ich schon sagte, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein von der Botschaft ausgestellter Pass von dieser
ABH auch abgelehnt wird. Wir wollen nicht mehr Geld für einen neuen Pass ausgeben, der am Ende nicht helfen wird. Ehrlich gesagt, ich habe diese Art von Behandlung weder gesehen noch gehört.
Ich bitte wieder um Tips.
Bamboy