Zitat:Wenn bei der Ein- und Ausreise von NE-Inhabern deren Pässe nicht gestempelt werden, wie stellt die
ABH einen länger als sechsmonatigen Auslandsaufenthalt fest?
Wenn man den Wohnsitz abmeldet? Oder wird der Pass doch gestempelt? Durch die eigene Ehrlichkeit?
Danke, Esra
Gute Frage. Ich würde jetzt gerne antworten: die
ABH erfährt ALLES
, ist aber tatsächlich nicht so. Trotzdem fallen solche Fälle durch irgendwelche dummen Zufälle doch recht häufig auf, und dann hat man den Ärger am Bein. Das Problem beim Erlöschen ist, daß es kraft Gesetzes eintritt. Man wird nicht darüber informiert und merkt es gar nicht. Es kann dann passieren, daß man eines Tages aus irgendeinem Grund mit einer optisch noch gültigen
NE bei der
ABH vorspricht und tatsächlich gar nicht mehr im Besitz derselben ist. Wenn man dann nicht nachweisen kann daß man sich ununterbrochen hier aufgehalten hat, ist die Einreise automatisch ohne gültiges Visum erfolgt und der Aufenthalt illegal, mit allen Konsequenzen. Auffallen kann so etwas durch alles mögliche. Vielleicht kommen Briefe zurück, andere Behörden erkundigen sich nach dem Verbleib oder jemand denunziert Euch.
Ich würde Euch wirklich raten, den Auslandsaufenthalt mit den Behörden abzusprechen. Selbst wenn man Euch keine längere Frist gewährt dürfte es mit den vorliegenden Qualifikationen ja kein Problem sein eine neue
AE zur Erwerbstätigkeit zu bekommen. In diesem Fall würde ich auch keine
NE beantragen sondern es bei der
AE belassen. Die 50,-- € Mehrkosten kann man sich sparen wenn der Titel eh´erlischt.