Zitat:Das Melderecht
Die melderechtlichen Vorschriften für alle Bürger
Gegenstand der melderechtlichen Vorschriften sind die Melde-, Anzeige-, Mitteilungs- und sonstigen Pflichten, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie anderen Personen im Zusammenhang mit dem Bezug oder Auszug aus einer Wohnung zu erfüllen sind.
Hauptzweck des Melderechts ist es, die Registrierung bestimmter Grunddaten sicherzustellen, die für die Feststellung und den Nachweis der Identität und der Wohnungen der Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind, und zugleich einen wirksamen Persönlichkeitsschutz bei der Verwendung dieser Daten zu gewährleisten.
Meldebehörden sind die Gemeinden.
Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden bzw. abzumelden.
Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z.B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
ich habe damals folgende Auskunft von der Meldebehörde erhalte:
sobald eine Person mehr als 3 Tage an einem Ort bleibt ist sie verpflichtet sich zu melden. Hotels übernehmen diese Meldepflicht automatisch durch das Gästeregister.
Mein - Frau- damals kam sie noch als Tourist wurde jedesmal nach der Einreise angemeldet und nach 3 Monaten wieder abgemeldet (kostelos).
Und die Gemeinde hier wollte das auch so.