Zitat:a) kommt das bei der Botschaft nicht etwas blöd an, wenn wir im Falle einer Ablehnung dann das Marriage Visa stellen?
Weiß ich nicht. Aber selbst wenn, dürfte es keine konkreten negativen Auswirkungen haben.
Zitat:c) wenn er mit Spach-Visa käme, können wir hier aber nicht heiraten, oder? Dann müßte er erst mal wieder zurück und die Papiere zusammenklauben? Selbst wenn wir die Papiere schon im Vorfeld - sozusagen vorausschauend - zusammenfleddern - steht da noch immer die Zweckgebundenheit des Visa's im Raum und da die ganzen Unterlagen, Beglaubigungen usw nicht älter als 6 Monate sein sollen, liefe uns da dann auch die Zeit davon, korrekt?
Wenn man sich während eines Sprachaufenthalts entscheidet zu heiraten, darf man das schon tun, ohne daß man noch einmal ein Heiratsvisum beantragen muß. Allerdings hast Du recht, daß man evtl. noch einmal zurückreisen muß, um Dokumente zu holen. Diese von vornherein für den Fall der Fälle mitzunehmen, kann ich nicht empfehlen, denn wenn diese bei der Einreise gefunden würden, würde der Eindruck, daß eine Heirat von vornhereingeplant war und insofern bei der Beantragung des Sprachvisums falsche Angaben gemacht wurden.
Zitat:In beiden Fällen haben wir max drei Monate, um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen
Moment! Ein Sprachaufenthalt kann bis zu einem Jahr, in bestimmten Fällen sogar bis zu 18 Monaten dauern. Mit einem Sprachvisum für 3 Monate wäre im Vergleich zum Heiratsvisum wirklich nicht viel gewonnen...
Zitat: - falls die GO heißt, muß er beim Sprachvisa erst mal wieder zurück und alles zieht sich länger - von Geld will ich gar nicht reden.
Was ist "GO"?
Zitat:Im Falle eines Marriage Visa steht es uns noch frei, vor dem Standesamten NEIN zu sagen und er kehrt zurück. Oder übersehe ich hier etwas entscheidendes?
Nein, das ist korrekt.
Zusammenfassend:
Wenn 3 Monate ausreichen, um die "Entscheidung fürs Leben" zu treffen: Heiratsvisum beantragen. Wenn man eigentlich gerne mehr Zeit hätte: Versuchen, ein Sprachvisum zu bekommen.
Abu