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Gewalt in der Nachbarschaft (Gelesen: 1.717 mal)
Kathy
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gewalt in der Nachbarschaft
24.07.2005 um 18:49:57
 
Guten Abend!!

An wen kann man sich wenden:

In der Nachbarschaft wohnt eine kleine Familie in einer viel zu kleinen Wohnung. Sie kommen aus Afrika, der Vater hat aber schon länger die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Mutter stand seinerzeit hier auf Asyl: durch das gemeinsame Kind hat sie eine Aufenthaltsberechtigung. Es wird schon mal öfters laut gestritten, ansonsten ist die Begegnung eher freundlich.

Gestern meldete sich die Frau, tränenaufgelöst und stammelte sprachlich, dass ihr Partner die Kontrolle verloren hat und sie geschlagen hat und sie jetzt Angst hat... sie kann so gut wie nicht räumlich ausweichen und das Kind ist erst 10 Monate alt. Furchtbar..
Es ist wohl bekannt, dass die mentalität eine andere ist und das es durchaus nicht ungewöhnlich ist, dass der Mann seine Frau mit Schlägen bestraft.

Heute war es ruhig.

Was könnte ich/die Nachbarn  evtl. machen sollte es wieder vorkommen. Welche Stelle ist für diese Frau behördlich zuständig: evtl. die Ausländerbehörde oder ist es auf jeden Fall angezeigt die Polizei zu informieren?

Danke für eine Unterstützung

Kathy Fragezeichen


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.07.2005 um 18:55:06
 
Ich hab das mal hierher verschoben, da das ja kein ausländerrechtliches
Problem sein dürfte.

Wenn gewalt im Spiel ist, ist wohl die Polizei schon der richtige Ansprech-
partner. Wegem des Kindes wäre auch eine Info an das Jugendamt sinnvoll.
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Kathy
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2005 um 22:45:37
 
Hallo,
eine Ergänzung hierzu:
sie erwähnte, dass es besser wäre ihn zu verlassen und mit dem Kind allein zu sein in Frieden: muss sie sich in dieser Situation an die Ausländerbehörde wenden ?? oder evtl. an die Sozialbehörde?

Danke.
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.07.2005 um 23:10:46
 
Hallo,

da Du so gut wie nichts über die Familie weißt, ist es sehr schwierig, in der Situation zu helfen. Polizei klingt gut, hat aber auch einiege Nachteile. Was ist, wenn die Frau illegal hier lebt oder der Aufenthaltsstauts an den von Ihrem Mann gebunden ist? Dann besteht die Gefahr (bzw. Gewissheit), dass dieses der ABH gemeldet wird. Im schlimmsten Fall geht sie deswegen in Abschiebehaft und wird anschließend abgeschoben.
Auf der anderen Seite darf der Frau au auf keinen Fall empfohlen werden, dort weiter wohnen zu bleiben.
Weißt Du, welche Sprache die Frau spricht? Kannst Du Dir vorstellen, Sie einmal, ohne dass Ihr Mann das mitbekommt, geziehlt mir einen Dolmetscher anzusprechen?
Im Zweifelsfall würde ich eine Untrerbringung in einem Frauenhaus bevorzugen. Diese können dann gegebenenfalls auf eine andere Augenhöhe mit der ABH sprechen.

Alles Gute
  Gorky
laola laola laola
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.07.2005 um 08:02:23
 
Hallo,
der Frau zu raten, das Frauenhaus aufzusuchen, ist der beste Tipp.
Ansonsten ist es besser, sich emotional nicht zu sehr in die Sache einbinden zu lassen.
Man gerät sonst leicht zwischen die Stühle und verbaut u.U. Hilfsmöglichkeiten.
FG Albosa
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