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entsetzt, geschockt, traurig und wütend (Gelesen: 4.643 mal)
Nepertiti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.07.2005 um 14:11:31
 
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, dass mir/uns jemand helfen kann :nix.

Ich bin mit einem Nicht-EU-Ausländer verheiratet und seit etwas mehr als zwei Jahren leben wir nun in D.
Mein Mann ist Arzt und macht als Assistenzarzt seine Weiterbildung hier zum Neurochirurgen. Ein halbes Jahr hatte er bereits absolviert, als er die Stelle verlor.
Er trat eine neue Stelle in einem anderen Bundesland an. Da er noch nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, muss er sich für jedes Bundesland eine neue "Berufsausbildungserlaubnis" (in Folge: BE) besorgen.
Auf der Basis seiner Papiere erhielt er diese problemlos in dem Bundesland, in dem wir wohnen und in dem Bundesland, in dem er seine Weiterbildung begann.
Bei der Einstellung nun für diese neue Stelle sagte ihm der Chefarzt, dass diese BE ja nur eine Formalität sei und er - da er dringend gebraucht wurde - schon mal anfangen könne mit der Arbeit, die Bezahlung gäbe es dann nach Erledigung aller Formalitäten rückwirkend.
Die Klinik sagte meinem Mann zu, und da es noch nie Schwierigkeiten mit einer BE gegeben hatte, willigte mein Mann auch in diese etwas unübliche Vorgehensweise ein Augenrollen. (Ich muss dazu sagen, dass ich auch im öffentlichen Dienst arbeite und Ähnliches erlebt habe: ich begann bereits zu arbeiten, obwohl das Zeugnis über mein zweites Staatsexamen noch nicht aus dem Druck war, und ich erhielt mein Geld auch zwei Monate rückwirkend).
Nach und nach zeigte sich nun, dass es Schwierigkeiten mit der BE gab öhm. Die Behörde weigerte sich, den Übersetzer anzuerkennen motz. Mein Mann ließ die Übersetzung sämtlicher Zeugnisse von einem von dieser Behörde anerkannten Übersetzer überarbeiten bzw. erneut ausstellen. Dann wurde das Siegel der Geburtsurkunde in seiner Echtheit angezweifelt und die Unterlagen zum Außenministerium geschickt explo.
Da mein Mann nun inzwischen ein Vierteljahr dort arbeitete, erkundigte er sich nach einem Vorschuss, der auch zugesagt wurde. Heute sollte er das Geld erhalten :-D.

Heute wurde er unter Angabe nicht nachvollziebarer Gründe gekündigt cry:.

Wir wissen, dass dies bereits geschehen ist mit einer polnischen Ärztin, die aber - so sagte man uns - keine BE erhalten hat ???.
Die Klinik hat mit sofortiger Wirkung meinen Mann entlassen und einen Bulgaren eingestellt Schockiert/Erstaunt.

Das Geld für die drei Monate wird ihm nicht gezahlt cry:.

Mein Mann hat zwei andere Arbeitsangebote in dieser Zeit abgelehnt, ablehnen müssen, weil er nicht das Recht hat, in zwei Bundesländern gleichzeitig einen Antrag auf BE zu stellen :vogel3.

Meine Frage: Stehen wir rechtlich im Regen? ???
Dass ich über diese Vorgehensweise empört bin, muss ich wohl nicht erwähnen. Ich zwinge mich zur Ruhe. Das ist besonders schwer, denn in vier Monaten erwarten wir unser erstes Kind.

Es gibt doch bestimmt eine Möglichkeit diesen Chefarzt zu belangen???
Dass es in deutschen Kliniken nicht immer sehr sensibel zugeht, die Kliniken sparen müssen, ist bekannt. Aber das geht m.E. zu weit.

In meinen Mann kann ich nicht hineingucken, aber ich selbst fühle mich bis aufs Äußerste gedehmütigt weinend weinend weinend.

Viele Grüße
und danke für jede Antwort oder gar Hilfe
Nepertiti
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Nepertiti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.07.2005 um 17:59:10
 
Sorry, ich kenn mich noch nicht so aus hier und im Internetforum allgemein.
Jetzt hab ich gesehen, dass schon 37 Leute hier den Beitrag gelesen haben. Wisst ihr nicht zu helfen? Weil ich dringend auf euine Antwort warte.
Wenn ich im falschen Forum bin, sagt mir doch bitte wenigstens, wohin ich mich wenden kann tippse.

Supernett von euch
Danke!
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 14.07.2005 um 21:12:24
 
Hallo!

Wie es aussieht, ist dies weniger ein ausländerrechtliches als ein arbeitsrechtliches Problem. Zum Thema Arbeitserlaubnisse für Ausländer in medizinischen Berufen schau mal
hier
nach.

Ein anderes Rechtsforum, dass auch eine spezielle Rubrik für Arbeitsrecht hat, findest du
hier
. Aber sicherlich wird auch hier noch jemand antworten. Bitte bedenke, dass momentan viele der hier sonst schreibenden Experten zur Zeit im Urlaub sind, also bitte ein weing Geduld.

Meine (unverbindliche) Meinung dazu: Offenbar befand sich dein Mann noch in der Probezeit. Bekanntlich kann hier immer kurzfristig gekündigt werden. Ich bin mir aber sicher, dass er einen Anspruch auf Bezahlung der bereits geleisteten Arbeit hat.

Sollten sich die vorgelegten Papiere aber tatsächlich als falsch herausstellen, wird dein Mann wohl ein ernsthaftes Problem bekommen.
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« Zuletzt geändert: 17.07.2005 um 09:51:51 von Ralf »  

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.07.2005 um 09:32:40
 
Hallo,

habe Dir auch schon bei binational geantwortet.

Auf jeden Fall zum Arbeitsgericht gehen.
Fristablauf beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Zwar werdet Ihr wohl mit der Kündigungsschutzklage wegen Probezeit nichts groß erreichen können, aber Ihr könnt dabei gleichzeitig auch das nicht gezahlte Gehalt einklagen.

Evtl. läge auch ein Verstoß des Arbeitgebers gegen "Treu und Glauben" vor. Dein Mann hat im guten Glauben die Arbeitsstelle angetreten und deshalb andere Angebote ausgeschlagen. Inwieweit hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, wird man Euch auf dem Arbeitsgericht sagen können.

Soweit ich weiß, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht erst einmal kostenfrei.
Seid Ihr in einer Rechtsschutzversicherung? Diese übernimmt die Kosten fpr arbeitsrechtliche Angelegenheiten.

Ansonsten - als Fan von Öffentlichkeitsarbeit - kann ich Dir diese noch nahebringen, wobei Ihr hier ein bisschen vorsichtig sein müsst in Euren Formulierungen, da sonst die Klinik leicht zurückschlagen könnte wegen "Rufschädigung". Aber man könnte im Gespräch mit der Klinikleitung das ja einfach mal so in den Raum werfen ...

Auf meiner Homepage findest Du diverse Ideen und Anlaufstellen für Öffentlichkeitsarbeit:
http://members.futureprojects.info/Scheinehe

Viele Grüße und viel Glück
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Nepertiti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.07.2005 um 11:36:37
 
Hallo,

alle Versuche, sich mit der Klinik gütlich zu einigen scheiterten am Geschäftsführer. Der hat meinem Mann eine Aufwandsentschädigung (da er sich am Arbeitsplatz ein Zimmer angemietet hatte und am WE nach Hause gefahren ist) von 1000,- Euro angeboten. Man hat ihm, da er trotzdem pünktlich zur Arbeit erschienen ist, mit der Polizei gedroht und Hausverbot erteilt cry:.

Das Schlimme: Er hat nur eine Kündigung eines "Praktikantenverhältnisses" erhalten, in dem es heißt, er sei für die Ausübung des Berufes völlig ungeeignet, da er sich nicht anpassen könne und viele andere furchtbare Dinge stehen da drin cry:.

Unsere Angst: Vor Gericht zu gehen bedeutet, zuzugeben, ohne Berufserlaubnis gearbeitet zu haben. Eventuell droht dann meinem Mann ein Berufsausübungsverbot, wer weiß???

Es ist sehr schwer, jemanden zu finden, der sich in Arbeits- und Ausländerrecht auskennt, dann noch so speziell wie den Beruf eines Mediziners betreffend. Gute Anwälte findet man fast nur auf Seiten der Kliniken explo.
Leider ist mein Mann nicht Mitglied im Marburger Bund - Wir wussten nicht, dass es so etwas gibt, naja ok.

Wir stecken ziemlich in der Klemme. Mein Mann will jetzt diesen Wisch von Ver-(Be-)urteilung tatsächlich unterschreiben, weil wir auf die 1000 Euro angewiesen sind.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.07.2005 um 04:10:18
 
Hallo,

du stellst deine Frage tatsächlich in den falschen Foren (info4alien; binational-in). Hinzu kommt, dass vieles unklar, unverständlich, widersprüchlich oder wenig glaubhaft erscheint.

Wieso hat dein Mann seine Stelle als Assistenzarzt nach einem halben Jahr 'verloren'?
Die Berufsausbildungserlaubnis hatte dein Mann für das Land eures Wohnsitzes und ein weiteres Bundesland. Warum konnte er diese nicht weiterhin nutzen und strebte stattdessen ohne eine entsprechende Erlaubnis zu haben, Tätigkeiten in mindestens zwei weiteren Ländern an?

Da du mit zweitem Staatsexamen im öffentlichen Dienst (vermutlich höherer Dienst) tätig bist, sind dir die dortigen Einstellungsformalitäten sicher vertraut. So ist bekanntlich vor jeder Einstellung und vor jeder Kündigung der Betriebsrat bzw. Personalrat zu hören. Dies wäre doch für deinen Mann der erste Ansprechpartner. Wie hat sich der BR/PR zu dem Fall geäußert? Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam.

Dass ihr noch nie von der Existenz von Arbeitnehmervertretungen gehört habt, ist  schon bemerkenswert. Der Marburger Bund ist die größte Ärztevertretung Europas, spricht meist die Kollegen gleich bei Eintritt in die Klinik wegen einer Mitgliedschaft an und ist zumindest in den letzten Wochen durch zahlreiche Protestveranstaltungen an deutschen Kliniken kaum zu übersehen gewesen.

War es ein Arbeitsverhältnis oder eine Praktikantentätigkeit? War es/sie befristet oder unbefristet? Wer ist der Vertragspartner? Falls es sich nicht um eine Privatklinik handelt, ist es nicht gerade üblich, dass der Chefarzt zur Einstellung von Mitarbeitern berechtigt ist. Verträge werden meist vom Geschäftsführer, der im Außenverhältnis zur Vertretung berechtigt ist, geschlossen.

Die Kündigung soll unter Angabe 'nicht nachvollziehbarer Gründe' ausgesprochen worden sein. Auch das verwundert. Eine Kündigung muss nämlich überhaupt nicht begründet werden. Dass im Kündigungsschreiben steht, dass sich dein Mann nicht für den Beruf eigne und sich nicht anpassen könne, ist äußerst ungewöhnlich.

Kündigungen durch den Arbeitgeber können aus drei Gründen erfolgen:

1. personenbedingt

2. verhaltensbedingt (hier muss meist zuvor eine Abmahnung erfolgt sein, wenn nicht ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt)

3. betriebsbedingt (hier regelt das Kündigungsschutzgesetz Näheres)

Im Falle deines Mannes geht es ganz eindeutig um eine personenbedingte Kündigung. Ich bin nicht der hier geäußerten Meinung, dass es eine betriebsbedingte Kündigung sein könnte, gegen die man eine Kündigungsschutzklage erheben könnte, ganz abgesehen davon, dass das Kündigungsschutzgesetz erst bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten greift, die hier nicht vorliegt.

Wenn die Berufsausbildungserlaubnis bestands- bzw. rechtskräftig versagt wurde, ist eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Schließlich steht der Beschäftigung des Arbeitnehmers ein dauerndes Beschäftigungsverbot entgegen mit der Folge, dass dem Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung dauernd unmöglich wird.

Wenn über die Berufsausbildungserlaubnis noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, ist für die Rechtfertigung der Kündigung entscheidend, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen war. Darüber hinaus ist entscheidend, dass der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen nicht offengehalten werden konnte.


Genau diese Voraussetzungen liegen deiner Schilderung nach vor. Über die Berufsausbildungserlaubnis ist offenbar noch nicht rechtskräftig entschieden und mit der Erteilung ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Die Stelle konnte auch nicht offen gehalten werden, was schon dadurch deutlich gemacht wurde, dass sie unverzüglich mit einer anderen Person erneut besetzt wurde.

Dass deinem Mann Hausverbot erteilt wurde, nachdem er erneut seine Arbeitsleistung angeboten hat, ist durchaus nachvollziehbar. Hätte dein Mann mit Wissen der Klinikleitung die Arbeit wieder aufgenommen, wäre ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis begründet worden, was ja gerade durch die fristlose Kündigung ausgeschlossen werden sollte.

Insbesondere lassen die Bemerkungen, dass es nach und nach Schwierigkeiten mit der BE gab und du nicht in deinen Mann hineingucken kannst, den Verdacht aufkommen, dass im Verlauf der Überprüfung der vorgelegten Dokumente immer weitere Zweifel an deren Echtheit aufgekommen sind und du in diesem Punkt deinem Mann nicht unbedingt vertraust. 

Ein Nachbar von uns war längere Zeit als Dokumentenprüfer an Botschaften in Westafrika eingesetzt. Er sprach stets voller Hochachtung von den Fälscherqualitäten. Wie hoch der Prozentsatz an gefälschten Dokumenten sein kann, hat ja gerade Innenminister Schily bei seiner Aussage vor dem Visa-Ausschuss mit erschreckender Deutlichkeit dargelegt.

Ich unterstelle euch keinesfalls, dass die Dokumente deines Mannes nicht echt sind, doch wenn eine Klinik nur den geringsten Verdacht hat, muss sie im Interesse ihrer Patienten sofort handeln.

Ihr braucht keinen Anwalt für Ausländerrecht, sondern allenfalls für Arbeitsrecht. Dass es gute Anwälte nur auf Seiten der Kliniken gibt, ist einfach unwahr. Vielleicht weiß dein Mann aber auch, warum er das Angebot der Klinikverwaltung annehmen möchte. Dass ihr auf die 1.000 Euro angewiesen seid, erscheint mir wenig glaubhaft. Von den Bezügen bzw. dem Gehalt eines Beamten/Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst mit zweitem Staatsexamen leben schließlich ganze Familien.

Solange nicht die Echtheit aller Dokumente zweifelsfrei nachgewiesen ist und die arbeitsrechtlichen Grundlagen geklärt sind, halte ich die in diesem Zusammenhang gemachte Aussage:

Im übrigen finde ich das eine Schweinerei von der Klinik, aber leider ist in unserem (IMHO) "Rechtsverdreherstaat" ein solches Vorgehen wohl mittlerweile schon fast normal ... Griesgrämig

für eine Einzelmeinung (for a very humble opinion).

Ich wünsche euch, dass sich bald alles im positiven Sinne klären lässt, und alles Gute schon jetzt für euer Kind.

Mono










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Nepertiti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.07.2005 um 11:09:20
 
Hallo Mono,

ich versuch mal hier schrittweise zu kommentieren:

Du hast Recht, vieles ist unklar und widersprüchlich, nicht jedoch meiner Darstellung wegen, sondern vielmehr liegt dies im Sachverhalt selbst begründet.
M.E. überschneiden sich zwei Sachverhalte: erstens das Arbeits- und Berufsrecht, zweitens das Aprobationsrecht für Ausländer. Zweiter Punkt gestattet schon, ein Posting hier oder dort abzuschicken.

Mein Mann hat die die Stelle nach einem halben Jahr verloren, weil sie befristet war und nicht verlängert worden ist - was ist daran so seltsam?

Auch Assistenzarztstellen sind momentan nicht wie Heu vorhanden, weshalb mein Mann sich in verschiedenen Bundesländern beworben hat.
Warum er für jedes Land eine neue Berufserlaubnis benötigt, kann ich dir nicht sagen, da musst du an anderer Stelle nachfragen (vielleicht ist es ja spannend für dich zu wissen, dass er sogar innerhalb eines Bundeslandes bei Klinikwechsel eine neue BE braucht Zwinkernd).

Laut Vertrag war es eindeutig ein Arbeitsverhältnis. Vertragspartner waren der Mitarbeiter (Mein Mann) und die Klinik, vertreten durch den Geschäftsführer. Es ist durchaus üblich - auch logisch - dass der Chefarzt nach Feststellung von Eignung und Qualifikation dem Geschäftsführer mitteilt, welchen Bewerber er gerne einstellen möchte.

Ich bin in meinem Leben erst einmal eingestellt worden und Gott sei Dank noch nie gekündigt worden. Über die Einstellungsmodalitäten habe ich mich hier schon geäußert.

Und - verzeih meine Unwissenheit - dass der Marburger Bund, von dessen Existenz ich sehr wohl wusste, eine Art gewerkschaftliche Vertretung für Ärzte ist, wusste ich nicht. Punkt. Der ist auch nicht bei der ersten Einstellung auf meinen Mann zugekommen. Davon hätte ich gewusst.

Richtig: eine Kündigung muss nicht begründet werden. Mündlich wurde ihm jedoch unter Angabe der bereits genannten "nicht nachv. Gründe" fristlos gekündigt. Dabei handelte es sich weder um betriebsbedingte Gründe, noch wurde er aufgrund Fehlverhaltens jemals abgemahnt.
Bleibt also, wie du richtig bemerktest personenbedingt. Und jaja, es ist verwunderlich und äußerst ungewöhnlich, ich sehe, wir sind einer Meinung: Eine schriftliche Kündigung auszustellen, weigert sich der Arbeitgeber. Ganz zu schweigen von einem Arbeitszeugnis. Stattdessen wird nun ein Praktikantenverhältnis gekündigt.

Die Berufserlaubnis ist nicht rechtskräftig versagt worden - aus welchem meiner Sätze schlussfolgerst du das? Im Gegenteil, bevor die gute DAme auf der Behörde in den Urlaub ging, bestätigte sie mir, meinem Mann und der Personalchefin der Klinik gegenüber, dass es nun ganz schnell gehen werde..

Zitat:
Wenn über die Berufsausbildungserlaubnis noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, ist für die Rechtfertigung der Kündigung entscheidend, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen war.


Ist ja interessant, kannst du mir einen Quelle nennen, aus der du dies beziehst? Das würde meinen Mann nämlich entlasten, der nicht gegen eine Kündigung klagen will, sondern auf 1. Erteilen einer schrftl. Kündigung, 2. Ausstellung eines Aqrbeitszeugnisses und Bestätigung der laut Katalog der Ärzteweiterbildungsverordnung geforderten medizinischen Eingriffe und 3. auf Auszahlung des ihm zustehenden und im Vertrag vereinbarten Gehaltes von drei Monaten.
Somit ist auch erklärt, warum er am nächsten Tag wieder zur Arbeit erschienen ist. Weil er nämlich noch keine Kündigung erhalten hat.

Schwierigkeiten mit der BE gab es nur insofern, dass die Dame vom Gesundheitsamt die Erteilung bewusst herausgezögert hat. Die Papiere sind allesamt stimmig und in Ordnung. Insbesondere die in seiner Echtheit angezweifelte Legalisation der Geburtsurkunde. Ich war dabei, als es damals vorgenommen wurde.

Und noch etwas hast du ja leider völlig missverstanden: Dass ich in meinen Mann nicht reingucken kann, bezog sich auf eine Gefühlslage. Ich denke, das ist in meinem Posting auch deutlich geworden und ich muss hier nicht näher darauf eingehen.

(Komisch. Würde ich ihm nicht vertrauen, warum wäre ich dann mit ihm verheiratet und gründete gar noch eine Familie? Hier kann ich jetzt deine Gedanken nicht nachvollziehen)

Saß Schily nicht auf der Rechtfertigungsbank?

Zitat:
Vielleicht weiß dein Mann aber auch, warum er das Angebot der Klinikverwaltung annehmen möchte. Dass ihr auf die 1.000 Euro angewiesen seid, erscheint mir wenig glaubhaft. Von den Bezügen bzw. dem Gehalt eines Beamten/Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst mit zweitem Staatsexamen leben schließlich ganze Familien.
(Das lass ich jetzt mal unkommentiert)


Vielen Dank jedenfalls für die Mühe, die du dir mit deiner Antwort gemacht hast. Und ja, nochmals, es ist vieles sehr merkwürdig, vielleicht ist dir meine Position auch etwas deutlicher geworden.
Danke auch für die guten Wünsche.

In diesem Sinne, einen schönen Sonntag noch

Amira.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.07.2005 um 14:30:30
 
Hallo Amira,

ich wollte dir mit meiner Antwort insbesondere erklären, warum du auf deine Eingangsfrage nicht gleich Antworten erhalten hattest, die du bereits nach wenigen Stunden angemahnt und bei binational mit der Bemerkung, ob dieses Forum nur der Gelegenheitslektüre einiger Besucher diene, (rhetorisch?) hinterfragt hast.

Der Fall ist in der Tat sehr verworren. Dennoch einige Erläuterungen, die euch vielleicht etwas mehr Klarheit verschaffen könnten:


Mein Mann hat die die Stelle nach einem halben Jahr verloren, weil sie befristet war und nicht verlängert worden ist - was ist daran so seltsam?


Nicht seltsam, aber nicht unwichtig. Es wäre ja möglich, dass evtl. auch hier nachträgliche Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Papiere der Grund für den Verlust des Arbeitsplatzes gewesen sein könnte.

Warum er für jedes Land eine neue Berufserlaubnis benötigt, kann ich dir nicht sagen, da musst du an anderer Stelle nachfragen (vielleicht ist es ja spannend für dich zu wissen, dass er sogar innerhalb eines Bundeslandes bei Klinikwechsel eine neue BE braucht Zwinkernd).

O. K., wusste ich nicht. Deshalb die Frage.

Laut Vertrag war es eindeutig ein Arbeitsverhältnis. Vertragspartner waren der Mitarbeiter (Mein Mann) und die Klinik, vertreten durch den Geschäftsführer. Es ist durchaus üblich - auch logisch - dass der Chefarzt nach Feststellung von Eignung und Qualifikation dem Geschäftsführer mitteilt, welchen Bewerber er gerne einstellen möchte.

Auch klar. Da hier aber die Frage im Raum steht, ob evtl. Ansprüche gegen den Chefarzt geltend gemacht werden könnten, ist es schon wichtig, die W-Fragen vollständig zu beantworten:

Wer will was von wem woraus?

Wenn kein Vertragsverhältnis mit dem Chefarzt besteht, gibt es auch keine Anspruchsgrundlage ihm gegenüber.

Ich bin in meinem Leben erst einmal eingestellt worden und Gott sei Dank noch nie gekündigt worden. Über die Einstellungsmodalitäten habe ich mich hier schon geäußert.

Aber nicht vollständig. Wichtig ist es zu wissen, ob der Betriebsrat bei der Einstellung beteiligt war (vgl. § 99 Betriebsverfassungsgesetz) bzw. der Personalrat, und ob er die Zustimmung zur Einstellung seinerzeit verweigert hat.

Und - verzeih meine Unwissenheit - dass der Marburger Bund, von dessen Existenz ich sehr wohl wusste, eine Art gewerkschaftliche Vertretung für Ärzte ist, wusste ich nicht. Punkt. Der ist auch nicht bei der ersten Einstellung auf meinen Mann zugekommen. Davon hätte ich gewusst.

Trotzdem würde ich mich jetzt an ihn wenden und um Rechtsberatung bitten. Vielleicht helfen sie auch Nicht-Mitgliedern weiter, wenn sie ihre Beitrittswilligkeit signalisieren. Ein Versuch wäre es zumindest wert, da den dortigen Mitarbeitern vielleicht ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind, auf die sie verweisen können.

Richtig: eine Kündigung muss nicht begründet werden. Mündlich wurde ihm jedoch unter Angabe der bereits genannten "nicht nachv. Gründe" fristlos gekündigt.


Das ist eindeutig unkorrekt:

§ 623 BGB

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Bleibt also, wie du richtig bemerktest personenbedingt. Und jaja, es ist verwunderlich und äußerst ungewöhnlich, ich sehe, wir sind einer Meinung: Eine schriftliche Kündigung auszustellen, weigert sich der Arbeitgeber.

Hier habe ich eine ganz andere Vermutung:

Es könnte sein, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gar nicht kündigen, sondern vielmehr anfechten möchte. Das hätte seine Unwirksamkeit zur Folge. In diesem Falle muss bezüglich der Beendigung der Betriebsrat nicht gehört werden; bei einer Kündigung jedoch wäre die Anhörung des Betriebsrats zwingende Voraussetzung. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochende Kündigung ist unwirksam (vgl. § 102 (1) BetrVG).

Ganz zu schweigen von einem Arbeitszeugnis. Stattdessen wird nun ein Praktikantenverhältnis gekündigt.

Wie gesagt: Wirksam gekündigt wurde aufgrund der fehlenden Schiftform nicht. Eine Pflicht zur Zeugniserteilung nach § 630 BGB besteht jedoch erst bei Beendigung des Dienstverhältnisses.

Die Berufserlaubnis ist nicht rechtskräftig versagt worden - aus welchem meiner Sätze schlussfolgerst du das?

Ich habe das nicht behauptet, sondern ausdrücklich erwähnt, dass in eurem Fall die Verweigerung der BE vermutlich nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Dennoch ist eine personenbedingte Kündigung auch in diesem Falle möglich, falls die BE nicht in absehbarer Zeit erteilt wird (und da die Prüfung noch andauert, ist ein Ende noch nicht absehbar) und die Stelle nicht unbesetzt bleiben kann. Dass es sich nicht nur um eine Formalie handelt, war bei Einstellung für beide Vertragspartner nicht voraussehbar.


Im Gegenteil, bevor die gute Dame auf der Behörde in den Urlaub ging, bestätigte sie mir, meinem Mann und der Personalchefin der Klinik gegenüber, dass es nun ganz schnell gehen werde.

Auch daraus kann geschlossen werden, dass der Klinikverwaltung ein Verschulden bei Vertragsabschluss nicht vorgehalten werden kann.

Ist ja interessant, kannst du mir einen Quelle nennen, aus der du dies beziehst? Das würde meinen Mann nämlich entlasten, der nicht gegen eine Kündigung klagen will, sondern auf 1. Erteilen einer schrftl. Kündigung,


Jetzt wird es völlig verwirrend: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung. Dein Mann kann nicht auf Kündigung durch den Arbeitgeber klagen, sondern allenfalls selbst kündigen, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ich hatte dich aber so verstanden, dass er an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses großes Interesse hat.

2. Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und Bestätigung der laut Katalog der Ärzteweiterbildungsverordnung geforderten medizinischen Eingriffe und

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat er grundsätzlich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu wäre zuvor der Zugang einer schriftlichen Kündigung erforderlich, die nicht erfolgt ist. Aus wichtigem Grund könnte er lediglich ein Zwischenzeugnis verlangen (z. B. für Bewerbungen), das bei Beendigung der Tätigkeit gegen ein endgültiges Zeugnis eingetauscht wird.

3. auf Auszahlung des ihm zustehenden und im Vertrag vereinbarten Gehaltes von drei Monaten.

Das Gehalt würde ich erst einmal schriftlich unter Fristsetzung einfordern, ehe ich Klage erhebe.

Ist das Arbeitsverhältnis dann irgendwann tatsächlich beendet, sollte dein Mann auch die Abgeltung des inzwischen erworbenen Teilurlaubs verlangen (vgl. § 7 (4) Bundesurlaubsgesetz).

Somit ist auch erklärt, warum er am nächsten Tag wieder zur Arbeit erschienen ist. Weil er nämlich noch keine Kündigung erhalten hat.

Das ist folgerichtig. Dein Mann hat seine Arbeitsleistung vertragsgemäß angeboten; der Arbeitgeber verweigert die Annahme. Das sollte unbedingt schriftlich unter Benennung von Zeugen dokumentiert werden, um deinem Mann nicht nachträglich Leistungsverzug unterstellen zu können.

Schwierigkeiten mit der BE gab es nur insofern, dass die Dame vom Gesundheitsamt die Erteilung bewusst herausgezögert hat.


Kannst du mit Sicherheit den Nachweis des Vorsatzes erbringen?

Die Papiere sind allesamt stimmig und in Ordnung. Insbesondere die in seiner Echtheit angezweifelte Legalisation der Geburtsurkunde. Ich war dabei, als es damals vorgenommen wurde.


Dann ist ja alles in Ordnung und sollte sich bald bestätigen. Eine Legalisierung bezieht sich auf die Echtheit der Unterschriften derjenigen Personen, die auf der Urkunde Bestätigungen vorgenommen haben, sagt jedoch nichts über die Echtheit der Urkunde selbst aus. Auch die Bestätigungen auf einer gefälschten Promotionsurkunde können korrekt legalisiert worden sein. Könnte es deshalb sein, dass nicht die Echtheit der Legalisation, wie du schreibst, sondern die Echtheit von Urkunden angezweifelt wird?


Würde ich ihm nicht vertrauen, warum wäre ich dann mit ihm verheiratet und gründete gar noch eine Familie? Hier kann ich jetzt deine Gedanken nicht nachvollziehen

Es melden sich in den Foren immer wieder Leute, die einen Partner geheiratet haben, der zuvor mit falscher Identität aufgetreten ist, und die sich nicht sicher sind, ob der, den sie geheiratet haben, wirklich derjenige ist, als den er sich bei der Eheschließung ausgegeben hat. Zweifel können also in begründbaren Einzelfällen schon auftreten, insbesondere wenn Länder mit unsicherem Urkundswesen beteiligt sind. Gut, dass dies bei dir nicht der Fall ist.


Fazit:

1. Unverzüglich um einen einen Termin beim Betriebsrat/Personalrat bitten, um dessen Mitwirkung zu erfragen.

2. Nachweislich die Arbeitsbereitschaft dokumentieren.

3. Abwarten, bis eine schriftlich Kündigung zugeht. Falls diese fristlos sein sollte, überprüfen, ob die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrundes inzwischen nicht verstrichen ist. Falls nicht, die Kündigungsgründe nennen lassen (vgl. § 626 (2) BGB).

4. Beim Marburger Bund um Rechtsberatung (nicht Vertretung) aus Kulanz bitten.

Vielleicht hilft euch das, etwas klarer zu sehen. Es sind allerdings, bis auf die gesetzlichen Regelungen, weitgehend nur Vermutungen, die allerdings die im Titel aufgeführten Adjektive zumindest überdenkenswert erscheinen lassen.

Alles Gute,

Mono
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ak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: e bin auntsetzt, geschockt, traurig und wütend
Antwort #8 - 22.07.2005 um 12:46:50
 
sorry , aber unklar für mich ist vorallem dass dein Mann ohne BE gearbeitet hat . Seine Tätigkeit wird somit für Ausbildung nicht anerkannt ( das weist jeder mediziner in D )  , und er macht sich  damit noch strafbar.... die Klinik  übriges auch
deshalb haben sie Ihn am Ende als Praktikant genannt ..
Beide seiten ( dein Mann und KLinik) habe sozusagen scheiß gebaut

Deshalb nicht mekern !! soooooo unschuldig ist dein Mann nicht
Smiley Smiley
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entsetzt, geschockt, traurig und wütend
Antwort #9 - 22.07.2005 um 15:52:34
 
Ich muß ak zustimmen. Dein Mann hat ohne die erforderliche Erlaubnis gearbeitet und wußte dies auch. Ich gehe davon aus, daß der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält nach der die Gültigkeit des Vertrages vom Vorliegen der entsprechenden Erlaubnisse abhängig gemacht wird, in der Regel ist dies so. Vor dem Arbeitsgericht werdet ihr deshalb wahrscheinlich schlechte Karten haben. Die von der Klinik mit Deinem Mann getroffene Absprache war illegal und das hätte jedem Beteiligten klar sein müssen; vor allem Dir, wenn Du eine Verwaltungsausbildung hast. Die Klinik kann es sich jetzt gar nicht leisten diese Absprache offiziell einzuräumen und wird dies auch nicht tun.
Und mal ganz ehrlich: möchtest Du Dich als unwissende Patientin in den Händen eines Arztes befinden der überhaupt gar keine Zulassung hat? Ich denke, daß ihr durch Euer Verhalten in erheblicher Weise die Rechte der von Deinem Mann behandelten Patienten verletzt habt und eigentlich keinen Grund habt jetzt zu meckern. Natürlich ist das Ganze für Euch ärgerlich aber die Klinik ist nicht der alleinige Buhmann bei der Sache.
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