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Heiraten+Schwanger+Aufenthalt=?? (Gelesen: 1.389 mal)
Kisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten+Schwanger+Aufenthalt=??
05.07.2005 um 16:41:46
 
Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen und hoffe das mir hier geholfen wird.
Ich habe einen cubanischen Freund der im Moment mit einem
Schengenvisum für 90 Tage bei mir ist. Wir möchten gerne in
Dänemark heiraten. Nun meine Fragen:
1. Kann es Ärger geben wenn wir heiraten, weil wir das Besuchervisum
Zweckendfremden?
2. Ich weiß das er normalerweise wieder ausreisen muss, um mit einem
Visum zur Familienzusammenführung wieder einzureisen. Ich bin aber
Schwanger und möchte natürlich das er am Tag der Geburt bei mir ist.
Wäre das ein Grund das er nicht noch mal wieder aus- und einreisen muss??

Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir helfen?
Saludos
Kisa
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.07.2005 um 13:34:38
 
Hallo,

Er wird in Dänemark mit einem Besuchervisum gar nicht heiraten können.

Lies näheres unter:

www.single-suchen.de/daenemark.html

Gruss Zarah
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.07.2005 um 16:42:46
 
Diese Aussage stimmt definitiv nicht! Jahr für Jahr heiraten mehrere 1000 Deutsche in Dänemark einen Ausländer, viele davon mit Touristenvisum! Dänemark verlangt nur einen gültigen Aufenthaltstitel und ein Schengen-Touristenvisum zählt dazu!
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.07.2005 um 16:44:47
 
Wenn der Heiratsgedanke spontan aufgrund Deiner Schwangerschaft aufgekommen ist, sollte es keine Probleme mit einer Aufenthaltserlaubnis geben, auch ohne, daß Dein Mann erneut ausreisen muß.
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Kisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.07.2005 um 17:52:48
 
Hallo Guenter,
das wir in Dänemark mit einem Schengen-Visum heiraten können, daran habe ich auch keinen Zweifel! Dafür haben es schon zu viele gemacht! Zwinkernd

Ich hoffe mal du behälst Recht und er bekommt dirkt eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn er nämlich zurück nach Cuba müsste und dort auf seine PRE (=dauerhafte Erlaubnis im Ausland leben zu dürfen) warten müsste, kann das lange dauern. Das könnten wir alles von Deutschland aus über die Botschaft regeln.

Übrigens war es nicht geplant hier zu heiraten, irgendwann – klar, aber nicht jetzt! Nun, es kommt meistens anders als man(n) denkt! grin

Saludos
Kisa
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