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...das deutschenprivileg in den medizinberufen (ärzte, zahnärzte, apotheker, tierärzte, psychotherapeuten) ist tatsächlich von seiner entstehungsgeschichte her ein nazigesetz, und zwar konkret aus dezember 1935, aus der zeit der nürnberger rassengesetze, das sich seinerzeit gegen juden richtete, denen die nazis die staatsbürgerrechte entzogen hatten, und das skandalöserweise in etwas abgewandelter form an genau der selben stelle bis heute im gesetz steht (vgl. dazu § 3 Reichsärzteordnung, Reichsgesetzblatt, Ausgabe Dezember 1935).
soweit es nicht um die niederlassung als selbständige ärztin, sondern erstmal nur um eine berufstätigkeit als angestellte ärztin geht, gibt es zumindest für ausländische humanmediziner und apotheker die möglichkeit, eine - allerdings befristete - "berufserlaubnis" zu beantragen, wahrscheinlich geht das (habe ich jetzt nicht geprüft) auch als zahnärztin.
zudem gibt es - zumindest bei den humanmedizinern, vermutlich auch für zahnärzte - eine generelle ausnahme vom deutschenprivileg für eu-angehörige, sowie ausnahmen für ausländische eheparnter deutscher, für anerkannte ausländische flüchtlinge, sowie evtl. in regionen mit medizinischer unterversorgung.
im übrigen ist skandalös, das es die deutsche ärztelobby es offenbar bis heute nötig hat, sich mit hilfe von nazigesetzen gegen berufliche konkurrenz zu verteidigen. somit stellt sich durchaus die berechtigte frage, ob diese regelung noch mit der verfassung vereinbar ist.
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