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Deutschkurs (Gelesen: 1.724 mal)
hampelines
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Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.07.2005 um 09:26:21
 
Guten Morgen zusammen,

zunächst ganz kurz: falls Thema nicht hierher passt,  Fragezeichenbitte verschieben (danke).

Vor dem Hintergrund künftiger Beschränkungen des Ehegattennachzuges beschäftigt mich die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, dass mein Verlobter in Kenia einen weiteren Deutschkurs höheren Levels absolviert, nachdem er 04/2005 die "Grundstufe" erfolgreich abschloss, zumal es ihn eine Stange Geld kosten würde?  ???

Herzlichen Dank im voraus.
Grüße
Ines
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.07.2005 um 10:25:33
 
Zitat:
Guten Morgen zusammen,

zunächst ganz kurz: falls Thema nicht hierher passt,  Fragezeichenbitte verschieben (danke).

Vor dem Hintergrund künftiger Beschränkungen des Ehegattennachzuges beschäftigt mich die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, dass mein Verlobter in Kenia einen weiteren Deutschkurs höheren Levels absolviert, nachdem er 04/2005 die "Grundstufe" erfolgreich abschloss, zumal es ihn eine Stange Geld kosten würde?  ???

Herzlichen Dank im voraus.
Grüße
Ines




Hallo Ines,

was meinst Du mit der Hintergrundinformation. ?

Ich kann mir bei Deutschverheirateten (fast) keine Beschränkungen vorstellen, da ein grundgesetzlich garantierter Nachzuganspruch besteht. Die wenigen Fälle in denen trotz Anspruch ein Nachzug nicht stattfinden kann, liessen sich IMHO nicht durch einen Deutschkurs auch nicht verbessern.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 03.07.2005 um 23:31:31
 
...die von IM Schily "zur Vermeidung von Zwangsehen" vorgeschlagenen weiteren Einschränkungen des Familiennachzugs (Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre, Nachweis von Deutschkenntnissen), beziehen sich in der Tat wohl nur aus den Familiennachzug von Ausländern zu in D lebenden Ausländern,

was aber nichts daran ändert, dass auch diese vorgeschlagenen Änderungen verfassungsrechtlich (Art. 6 GG) und menschenrechtlich (Art 8 EMRK) mehr als problematisch sind.

gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 03.07.2005 um 23:33:39
 
...die von IM Schily "zur Vermeidung von Zwangsehen" vorgeschlagenen weiteren Einschränkungen des Familiennachzugs (Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre, Nachweis von Deutschkenntnissen), beziehen sich in der Tat wohl nur aus den Familiennachzug von Ausländern zu in D lebenden Ausländern,

was aber nichts daran ändert, dass auch diese vorgeschlagenen Änderungen verfassungsrechtlich (Art. 6 GG) und menschenrechtlich (Art 8 EMRK) mehr als problematisch sind.

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New_Life
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.07.2005 um 01:25:25
 
Zitat:
beschäftigt mich die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, dass mein Verlobter in Kenia einen weiteren Deutschkurs höheren Levels absolviert, nachdem er 04/2005 die "Grundstufe" erfolgreich abschloss, zumal es ihn eine Stange Geld kosten würde?  ???


Hallo Ines,

eine Fortsetzung des Deutschkurses in Kenia ist aus meiner Sicht empfehlenswert.
Erstens braucht er wenn/falls er nach Deutschland kommt soviel Deutschkenntnisse wie möglich, zweitens bleibt er bei Kursfortsetzung in der Materie drin und drittens bekommt er die Kurse in Kenya zu einem Bruchteil des Preises wie in Deutschland.

Beim Goethe-Institut Nairobi kostet ein Trimester Intensivkurs rund 80 Euro (ohne Bücher), die Preise von anderen Schulen kenne ich nicht.

Ich würde die Zeit, die er noch(?) in Kenya bleiben muss so gut wie möglich nutzen. Spart Euch vielleicht hinterher die Zeit für Sprachkurse, in der er hier bereits zum Familienunterhalt beitragen sollte/könnte.

Liebe Grüße,

New_Life
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