Hallo LonelyStar,
es kommt darauf an, was die Mutter erreichen möchte.
1. Möchte sie, dass der Vater sich mehr um das Kind kümmert?
2. Möchte sie den Vater am liebsten ganz aus ihrem Leben und dem Leben ihres Kindes ausblenden? (wobei das Kind natürlich immer ein Recht auf seinen Vater hat)
3. Zahlt er Unterhalt für das Kind?
1.: Hier kann Deine Freundin zu einer Familienanwältin gehen (hat eine Bekannte von mir so gemacht, wo der Vater sich teilweise auch um den Umgang mit der Tochter gedrückt hat - allerdings nicht ganz so krass wie im Fall Deiner Freundin).
Der Vater hat die Verpflichtung, sich regelmäßig und zuverlässig um das Kind zu kümmern (gerade wenn er das Sorgerecht hat)
Falls Deine Freundin nicht genug Geld für einen Anwalt hat: Da gibt es auch Beihilfen.
Evtl. könnte sie auch mal beim Jugendamt anfragen, was sie tun kann so von wegen "Der Vater nimmt das Umgangsrecht / das Sorgerecht nur sehr sporadisch und unzuverlässig wahr".
2.: In diesem Fall Antrag auf alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Begründung: s. unter 1.
Sie kann der
ABH melden, dass er das Sorgerecht nicht korrekt wahrnimmt und wenn sie Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt hat.
Laut diversen anderen Postings und Informationen in diesem Forum reicht eine
"reine Begegnungsgemeinschaft", die ja außerdem nur sehr sporadisch ist, nicht aus, um einen Aufenthalt zu begründen.
Aber es gab auch schon andere Postings, wo es hieß, die
ABH gibt den Aufenthalt, solange der ausländische Partner (zumindest auf dem Papier) das Sorgerecht hat. Es scheint also von
ABH zu
ABH unterschiedlich zu sein.
3. Falls der Vater keinen Kindesunterhalt zahlt, kann die Freundin eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen (das ist ein Straftatbestand). Auch hier kann sie bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie den Anwalt nicht bezahlen kann.
Viele Grüße
Janna
P.S. Meine Freundin mit dem (Noch)Ehemann aus Ghana hat auch keinen PC