Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis???? (Gelesen: 1.825 mal)
LonelyStar
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis????
29.06.2005 um 01:22:23
 
Hallöchen,

heute poste ich mal für eine gute Bekannte von mir, die keinen Pc hat (ja sowas gibts auch noch Zwinkernd

Sie hat folgendes Problem:

Sie (deutsche Staatsangehörige) hat ein Kind mit einem indischen Staatsangehörigen.
Dieser Mann befand sich, als er meine Bekannte kennenlernte, in den letzten Zügen eines Asylverfahrens, was für ihn negativ beschieden wurde.
Dummerweise wurde sie schwanger, beide waren ganz glücklich, hatten auch ne gute Zeit, bis das Kind so ca. 8 Monate alt war. Er hat die Vaterschaft anerkannt, hat auch Sorgerecht.
Auf einmal (welch eine Überraschung) trennte sich der Kindesvater von der Mutter.

Er besucht nun (so wie es ihm grad passt) das Kind in der Wohnung der Mutter alle ein bis zwei Wochen, manchmal auch wochenlang gar nicht.
Wie mir meine Bekannte erzählt hatte, spielt er dann mit dem Kind ein bisschen, schaut dann lieber Fußball und verschwindet nach 3 Stunden wieder. Das Kind hat scheinbar keinen familiären Bezug zu ihm, nennt ihn nicht mal Papa.

Hat der Vater trotzdem weiterhin einen Aufenthaltsanspruch? Muss meine Bekannte der Ausländerbehörde melden, dass er sich so selten um das Kind kümmert?

Schon mal lieben Dank für Eure Tipps

LonelyStar


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis????
Antwort #1 - 29.06.2005 um 10:48:07
 
Hallo LonelyStar,

es kommt darauf an, was die Mutter erreichen möchte.

1. Möchte sie, dass der Vater sich mehr um das Kind kümmert?
2. Möchte sie den Vater am liebsten ganz aus ihrem Leben und dem Leben ihres Kindes ausblenden? (wobei das Kind natürlich immer ein Recht auf seinen Vater hat)
3. Zahlt er Unterhalt für das Kind?

1.: Hier kann Deine Freundin zu einer Familienanwältin gehen (hat eine Bekannte von mir so gemacht, wo der Vater sich teilweise auch um den Umgang mit der Tochter gedrückt hat - allerdings nicht ganz so krass wie im Fall Deiner Freundin).
Der Vater hat die Verpflichtung, sich regelmäßig und zuverlässig um das Kind zu kümmern (gerade wenn er das Sorgerecht hat)
Falls Deine Freundin nicht genug Geld für einen Anwalt hat: Da gibt es auch Beihilfen.

Evtl. könnte sie auch mal beim  Jugendamt anfragen, was sie tun kann so von wegen "Der Vater nimmt das Umgangsrecht / das Sorgerecht nur sehr sporadisch und unzuverlässig wahr".

2.: In diesem Fall Antrag auf alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Begründung: s. unter 1.

Sie kann der ABH melden, dass er das Sorgerecht nicht korrekt wahrnimmt und wenn sie Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt hat.
Laut diversen anderen Postings und Informationen in diesem Forum reicht eine "reine Begegnungsgemeinschaft", die ja außerdem nur sehr sporadisch ist, nicht aus, um einen Aufenthalt zu begründen.
Aber es gab auch schon andere Postings, wo es hieß, die ABH gibt den Aufenthalt, solange der ausländische Partner (zumindest auf dem Papier) das Sorgerecht hat. Es scheint also von ABH zu ABH unterschiedlich zu sein.

3. Falls der Vater keinen Kindesunterhalt zahlt, kann die Freundin eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen (das ist ein Straftatbestand). Auch hier kann sie bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie den Anwalt nicht bezahlen kann.

Viele Grüße
Janna

P.S. Meine Freundin mit dem (Noch)Ehemann aus Ghana hat auch keinen PC  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
LonelyStar
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis????
Antwort #2 - 29.06.2005 um 16:18:22
 
Hallo Janna,

danke für die Antwort. Hmmm..ich könnt mir gar nicht mehr vorstellen, ohne Pc zu leben grübel..aber egal.

Meine Bekannte will wohl das alleinige Sorgerecht beantragen, weil sie einfach genug davon hat, immer auf diesen Typen zu warten, was ich irgendwie verstehen kann.
Letztens war das Kind wohl sehr krank und sie konnte ihn einfach mal so nen Monat nicht erreichen (nur so als Beispiel).
Aber so wie ich sie verstanden hab, hat sie Zweifel, dass sie das alleinige Sorgerecht auch kriegen wird.  Sie meinte, dass sie ihm bereits gesagt hatte, dass sie lieber das alleinige Sorgerecht hätte, aber es ist klar, dass er daran festhalten will (hängt ja sein Aufenthalt mit dran).
Sie wollte sich auch korrekt gegenüber der Ausländerbehörde verhalten, hat aber Angst, dass der Typ dann ausflippt, wenn sie der ABH mitteilt, wie selten er kommt.
Unterhalt zahlt er schon länger nicht mehr, aber das läuft wohl übers Jugendamt.

Ich habe ja selbst eine ausländische Verlobte und bete inständig, dass es später bei uns ganz anders (besser) laufen wird. Wenn ich sowas sehe (meine Bekannte ist gleichzeitig meine Nachbarin), da kriege ich das ko....
Ich kann einfach nicht verstehen, wie sich manche Leute ihren Kindern gegenüber verhalten.

Danke jedenfalls für die nette Antwort

LonelyStar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis????
Antwort #3 - 29.06.2005 um 16:40:11
 
Hallo LonelyStar,

zur Rechtsage Aufenthalt vs. Kindesbetreuung hatte das Bundesverfassungsgericht eine Richtungsweisende Entscheidung getroffen:
guck
hier


Im geschilderten Fall könnte sogar eine Strafbarkeit wegen Titelerschleichung vorliegen (§
95
 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG).

Ich gehe davon aus, dass der Ausländerbehörde bekannt ist, dass Kind und Vater nicht in demselben Haushalt wohnen. Dahingehend bestünde wohl schon eine Mitteilungspflicht, um nicht den angedeuteten Verdacht zu erregen, der dann möglicherweise als Beihilfehandlung ausgelegt werden könnte. Ebenso dürfte das Jugendamt früher oder später Strafanzeige erstatten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Ansonsten wird deiner Bekannten wohl kaum jemand die Entscheidung abnehmen können, welche weiteren Schritte sie einleitet.

Doc  öhm
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
LonelyStar
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis????
Antwort #4 - 29.06.2005 um 23:45:56
 
Danke Doc,

hab mir alles brav durchgelesen, komplizierte Materie.
Auf jeden Fall ist den Behörden bekannt, dass der Vater des Kindes mit der Mutter nicht zusammen lebt. Er ist woanders offiziell gemeldet.
Klar, was jetzt weiter passiert, lass ich einfach mal so stehen, bin gespannt.

Danke jedenfalls für die Hilfe

LG
Lonelystar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema