Die Story:
EB-Antrag wurde Ende November 2004 gestellt, dabei musste ich folgende Formulare unterschreiben:
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Erklärung zum Einbürgerungsantrag
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Unterrichtung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im EB-
Verfahren.
Letzte Woche (sprich nach 6 Monaten) bekomme ich Post von der
EBH.
Darin werde ich aufgefordert:
neueste Einkommensnachweise (von mir und meiner Frau) und die o.g. Formulare noch einmal unterschrieben einzureichen, bevor der Antrag dem RP Darmstadt vorgelegt wird.
Meine Fragen dazu:
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Ist es üblich diese Formulare zweimal zu unterschreiben?
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Wie lange braucht i.d.R das RPDA um eine Entscheidung zu treffen, nachdem
die Unterlagen vorliegen?
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hat Jemand Erfahrungswerte diesbezüglich?
PS: es handelt sich um eine Anspruchseinbürgerung
Vielen Dank Vorab für die Antworten
Haiti