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Haftung für Kosten der Abschiebehaft (Gelesen: 1.629 mal)
ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haftung für Kosten der Abschiebehaft
15.06.2005 um 09:38:34
 
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Haftung für die Kosten einer Abschiebung und insbesondere zur Höhe der Kosten der Abschiebungshaft.

guck
BVerwG 1 C 15.04


Danach sind die Kosten der Abschiebungshaft in voller Höhe, nicht nur als Beitrag zu zahlen.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haftung für Kosten der Abschiebehaft
Antwort #1 - 14.07.2005 um 01:52:54
 
Hallo Ronny,

die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. So werden in NRW z.B. nur etwas über 12 € pro Tag erhoben. Einen entsprechenden Erlass findest Du unter www.gegenAbschiebehaft.de --> Abschiebehaft --> Gesetze --> Erlassdatenbank.

Kennst Du eine Quelle, wie sich die Höhe der Abschiebekosten genau berechnen? Wie teuer ist z.B. der gefahrene Kilometer oder wie berechnen sich die Personalkosten? öhm

Alles Gute
   Gorky
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