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FZV + Aufenthaltsanzeige nach Einreise (Gelesen: 5.293 mal)
colossal
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZV + Aufenthaltsanzeige nach Einreise
13.06.2005 um 12:34:52
 
Hallo,

meine Frau ist vor ein paar Tage im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Sie hat das Visum erst für 3 Monate von der deutschen Botschaft  bekommen.
Auf dem Visum steht es 'Anmerkung: Familienzusammenführung zum Ehemann; Auftenthaltsanzeige nach Einreise'.
Was heisst 'Auftenthaltsanzeige nach Einreise'? Ich denke, dass meine Frau erst Visum für die drei-Monate hat. Kurz vor dem Ablauf des 3-monatigen Visums
können wir zum Ausländerbehörde (Landeseinwoheramt) gehen, um das Visum verlängern zu lassen. Ist es richtig?

Danke für Feedback.

Grüße
Mohan
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Joemi
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Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.06.2005 um 13:39:11
 
Hi Mohan,

du und deine Frau müsst bei der zuständigen ABH einen Antrag auf Aufenthalt stellen.
Das Einreisevisum, was deine Frau in Ihrem Pass eingeklebt bekommen hat, läuft nach drei Monaten ab.
Nur die ABH erteilt längere Aufenthaltszeiten.

Dauer der Bearbeitung ca. 2-3 Wochen.
Da der Reisepass abgegeben wird, bekommt deine Frau einen Ersatzausweis für die Zeit.

Jö-Mi
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gomezdavila
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The law is an ass. (Charles
Dickens)


Beiträge: 53
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.06.2005 um 12:55:56
 
Es ist von Aufenthaltsanzeige die Rede, nicht von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Ihr geht zur ABH, nehmt die Papiere mit und zeigt den Aufenthalt der Ehefrau dort an. Die rechtzeitige Verlängerung des Visums ist der zweite Schritt. Ruft doch einfach bei der ABH an.
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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